Versicherungen für Beamte
Als Beamtin oder Beamter sind Sie in vielem besser abgesichert als Angestellte – aber anders. Die gesetzliche Sozialversicherung gilt für Sie größtenteils nicht: Statt der Krankenkasse trägt Ihr Dienstherr über die Beihilfe einen Teil Ihrer Krankheitskosten, statt der gesetzlichen Rente erhalten Sie später eine Pension, und bei Krankheit sichert Sie nicht die Erwerbsminderungsrente ab, sondern die Versorgung bei Dienstunfähigkeit. Daraus ergeben sich eigene Lücken – und eigene Versicherungen. Hier finden Sie die wichtigsten im Überblick.
Die wichtigsten Versicherungen für Beamte im Überblick
| Versicherung | Pflicht? | Wofür |
|---|---|---|
| Beihilfekonforme Krankenversicherung | ja – Pflicht zur Krankenversicherung | deckt den Teil der Krankheitskosten, den die Beihilfe nicht trägt |
| Pflegepflichtversicherung (PVB) | ja | Leistungen im Pflegefall, ergänzend zur Beihilfe |
| Dienstunfähigkeitsversicherung | nein, dringend empfohlen | Einkommen, wenn Sie dienstunfähig werden |
| Diensthaftpflichtversicherung | nein, dringend empfohlen | Rückgriff des Dienstherrn nach einem Schaden im Dienst |
| Anwartschaftsversicherung | bei Heilfürsorge sinnvoll | sichert den späteren Wechsel in die private Krankenversicherung |
Krankenversicherung: Beihilfe plus beihilfekonforme PKV
Ihr Dienstherr trägt über die Beihilfe einen festen Anteil Ihrer Krankheitskosten – beim Bund und in den meisten Ländern 50 % für aktive Beamte, 70 % im Ruhestand, 70 % für Ehepartner und 80 % für Kinder. Den Rest sichern Sie mit einer beihilfekonformen privaten Krankenversicherung ab, die genau diesen Prozentsatz abdeckt. In der gesetzlichen Krankenversicherung zahlen Sie dagegen den vollen Beitrag allein – es sei denn, Ihr Land bietet die pauschale Beihilfe an. Mehr dazu: Beihilfe für Beamte und private Krankenversicherung für Beamte.
Bei Polizei, Feuerwehr und im Justizvollzug – je nach Dienstherr – sowie bei der Bundeswehr erhalten Sie im aktiven Dienst oft Heilfürsorge statt Beihilfe. Dann sichern Sie mit einer Anwartschaftsversicherung Ihren späteren Wechsel in die private Krankenversicherung ohne neue Gesundheitsprüfung; Lücken der Heilfürsorge schließt ein Ergänzungstarif.
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Pflegepflichtversicherung
Wer privat krankenversichert oder heilfürsorgeberechtigt ist, muss eine private Pflegepflichtversicherung abschließen; wer gesetzlich krankenversichert ist, ist automatisch in der sozialen Pflegeversicherung. Die private Pflegepflichtversicherung leistet nach denselben Pflegegraden wie die gesetzliche, den übrigen Teil trägt die Beihilfe. Einen Arbeitgeberzuschuss wie Angestellte erhalten Beamte dafür nicht. Mehr dazu: Pflegeversicherung für Beamte.
Dienstunfähigkeitsversicherung
Werden Sie dauerhaft dienstunfähig, versetzt Sie Ihr Dienstherr in den Ruhestand – mit einem Ruhegehalt, das deutlich unter Ihren Bezügen liegt. Einen Anspruch darauf haben Sie in der Regel erst nach fünf Dienstjahren (§ 4 BeamtVG). Beamte auf Widerruf werden bei Dienstunfähigkeit entlassen, Beamte auf Probe meist ebenfalls (außer nach einem Dienstunfall); nach einer Entlassung bleibt nur die Nachversicherung in der gesetzlichen Rentenversicherung. Eine Dienstunfähigkeitsversicherung mit echter DU-Klausel schließt diese Lücke; im Vollzugsdienst gehört eine Klausel für Polizei- bzw. Feuerwehrdienstunfähigkeit dazu. Mehr dazu: Dienstunfähigkeitsversicherung.
Diensthaftpflicht und Amtshaftpflicht
Verursachen Sie im Dienst einen Schaden, haftet nach außen zunächst Ihr Dienstherr (Art. 34 GG). Bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz kann er Sie aber in Rückgriff nehmen – ebenso, wenn Sie ihm selbst einen Schaden zufügen (§ 75 BBG, für Landesbeamte § 48 BeamtStG). Typische Fälle sind verlorene Dienstschlüssel oder Schäden an Dienstfahrzeugen. Eine Diensthaftpflichtversicherung übernimmt solche Rückgriffe bei grober Fahrlässigkeit; Ihre private Haftpflichtversicherung deckt dienstliche Schäden in der Regel nicht. Mehr dazu: Diensthaftpflicht, Amtshaftpflicht und Berufshaftpflicht.
Ergänzungen, die sich lohnen können
- Zahnzusatzversicherung – vor allem bei Heilfürsorge oder pauschaler Beihilfe.
- Pflegezusatzversicherung – für die Lücke zwischen den tatsächlichen Pflegekosten und den Leistungen von Pflegeversicherung und Beihilfe.
- Altersvorsorge – was das neue Altersvorsorgedepot ab 2027 für Beamte bedeutet.
Welche Versicherung wann?
- Ausbildung und Vorbereitungsdienst: Ausbildungstarif der beihilfekonformen Krankenversicherung – in den ersten sechs Monaten nach der ersten Verbeamtung über die Öffnungsaktion auch mit Vorerkrankungen –, Pflegepflichtversicherung, Dienstunfähigkeitsversicherung mit Schutz bei Entlassung, Diensthaftpflicht.
- Probezeit und Lebenszeit: Krankenversicherung auf den vollen Tarif umstellen; bei Beförderung, Heirat oder Kindern die Dienstunfähigkeitsrente über die Nachversicherungsgarantie erhöhen.
- Ruhestand: Die Beihilfe steigt meist auf 70 % – die Krankenversicherung wird entsprechend angepasst.
Versicherungen nach Berufsgruppe
Häufige Fragen zu Versicherungen für Beamte
Pflicht sind eine Krankenversicherung und eine Pflegepflichtversicherung. Dringend zu empfehlen sind außerdem eine Dienstunfähigkeitsversicherung und eine Diensthaftpflichtversicherung – beide decken Risiken, die der Dienstherr nicht oder nur teilweise trägt.
Nein. Pflicht ist nur, krankenversichert zu sein. Beamte können sich freiwillig gesetzlich versichern, zahlen dort aber den vollen Beitrag allein – außer in Ländern mit pauschaler Beihilfe. Für die meisten ist deshalb die beihilfekonforme private Krankenversicherung die günstigere Wahl.
Nicht ohne Weiteres. Eine Berufsunfähigkeitsversicherung prüft nach eigenen Maßstäben, ob Sie Ihren Beruf noch ausüben können. Entscheidend für Beamte ist, dass der Versicherer leistet, sobald der Dienstherr Sie wegen Dienstunfähigkeit in den Ruhestand versetzt oder entlässt – das regelt eine echte Dienstunfähigkeitsklausel.
Am besten zum Beginn der Laufbahn: Die Öffnungsaktion der privaten Krankenversicherer gilt nur in den ersten sechs Monaten nach der ersten Verbeamtung, und wer jung und gesund eine Dienstunfähigkeitsversicherung abschließt, zahlt dauerhaft weniger.