Pauschale Beihilfe
Die Bundesländer Hamburg, Bremen, Brandenburg, Thüringen und Berlin haben die Pauschale Beihilfe eingeführt. Was die Pauschale Beihilfe für Sie bedeutet, welche Vorteile sich hierdurch ergeben und welche Risiken für Sie, gerade im Alter, dahinter stecken, versuchen wir in diesem Abschnitt zu beleuchten.
Egal, in welchem Lebensabschnitt Sie sich befinden, ein zuverlässiger und qualitativ hochwertiger Gesundheitsschutz ist immens wichtig. Wenn Sie als Beamtenanwärter oder gesetzlich versicherter Beamter in Hamburg, Bremen, Brandenburg, Thüringen oder Berlin leben, dann können Sie von einer Gesetzesänderung profitieren, die Ihnen mehr Flexibilität im gesundheitlichen Schutz bietet. Die Pauschale Beihilfe kommt Ihnen zugute. Wir von der DBV Deutsche Beamtenversicherung fair Finanzpartner oHG möchten Sie hierzu eingehend informieren.
Das Gesundheitssystem in Deutschland zeichnet sich durch eine solide Gesundheitsversorgung und moderne Behandlungsmethoden aus. Die Leistungen werden von den privaten Krankenversicherungen (PKV) und den gesetzlichen Krankenkassen (GKV) erbracht. Diese zwei Versicherungsarten unterscheiden sich deutlich. Die PKV überzeugt durch ihren individuell wählbaren Versicherungsschutz und eine lebenslange Leistungsgarantie, d.h. nur der Versicherungsnehmer kann die einmal vereinbarten Leistungen durch eine Willenserklärung verändern. Jedoch ist nicht jedem eine Mitgliedschaft in der PKV möglich. Der Gesetzgeber schreibt Arbeitnehmern ein jährliches Einkommen von 62.550 Euro (Einkommensgrenze von 2020) vor, um in die PKV wechseln zu dürfen – diese Einkommensgrenze gilt aber nicht für Beamte. Beamte haben mit der Ernennung zu Beamten auf Widerruf die Möglichkeit, die individuelle Beihilfe in Anspruch zu nehmen und sich privat zu versichern.
Was ändert sich durch die pauschale Beihilfe?
Durch die Erhöhung der Beihilfesätze für Angehörige sinken die Versicherungsbeiträge der privaten beihilfekonformen Krankenversicherung. Jungbeamte, wie Studenten, Referendare und Anwärter, sollten sich frühzeitig und eingehend mit dem Thema Krankenversicherung beschäftigen.
Höhe der Beihilfe bzw. Pauschalen Beihilfe
Beamte auf Widerruf, Probe, Zeit oder Lebenszeit werden von Ihrem Dienstherrn mit der Beihilfe unterstützt. Grundsätzlich werden 50 % der Gesundheitskosten durch den Dienstherren getragen. Für Beamte, die die Pauschale Beihilfe nicht für sich gewählt haben, erhöht sich dieser Anteil bei Pensionären, verheirateten Beamten und Beamten mit Kindern auf bis zu 70%. Für Beamte, die die Pauschale Beihilfe in Anspruch nehmen, verbessert sich die Höhe der Beihilfe in Bremen, Hamburg, Berlin, Brandenburg und Thüringen nicht. Auch Pensionäre mit Pauschaler Beihilfe in den genannten Bundesländern erhalten nur 50% Zuschuss durch Ihren Dienstherren. Beamte mit individueller Beihilfe erhalten in Bremen mindestens 60% Beihilfe als Pensionäre, wodurch die Kosten für die beihilfekonforme Krankenversicherung sinken. In anderen Bundesländern und im Bund erhöht sich die Beihilfe für Pensionäre sogar auf 70 %.
Diese Sätze haben für alle Familienmitglieder Gültigkeit. Ehe- bzw. Lebenspartner dürfen jedoch ein Jahreseinkommen von bis zu 10.000 Euro bzw. 17.000 Euro nicht überschreiten, um von der Beihilfe zu profitieren und als berücksichtigungsfähig zu gelten.
Durch die private beihilfekonforme Krankenversicherung abgesichert
Durch flexible beihilfekonforme Tarife lassen sich die verbleibenden Restkosten abdecken, welche die großen privaten Krankenversicherer anbieten. Sollte sich im Ruhestand der Beihilfesatz ändern oder man das Bundesland wechseln, wird der Versicherungsschutz angepasst.
Vorerkrankungen sind keine Hürde bei der pauschalen Beihilfe
Die Pauschale Beihilfe ist für jeden neuen Beamten in Bremen, Berlin, Hamburg, Thüringen und Brandenburg möglich.
Weitere wichtige Infos zur Pauschale Beihilfe
- Der Antrag muss schriftlich erfolgen.
- Mit dem Antrag wird der Verzicht auf individuelle Beihilfen erklärt.
- Diese Entscheidung ist unwiderruflich.
- Eine Krankenvollversicherung in der GKV oder PKV mit einem 100% Tarif muss nachgewiesen werden.
- Änderungen der Beitragshöhe und etwaige Prämienrückzahlungen sind meldepflichtig.
- Sollten die Voraussetzungen der Pauschalen Beihilfe erfüllt werden, wird diese ab dem ersten Tag des Monats, der auf die Antragstellung folgt, gezahlt bzw. es erfolgt eine Nachzahlung.
- Die Höhe des Beitrages in der GKV berechnet sich aus allen zu berücksichtigenden Einkünften (z.B. auch Mietverträge, Einkommen aus selbstständiger Tätigkeit, Kapitalerträge etc.)
Die Einführung der pauschalen Beihilfe soll für Beamten in Bremen, Thüringen, Brandenburg, Berlin und Hamburg eine Wahlmöglichkeit bei der Krankenversicherung darstellen, die an das “Hamburger Modell” angelehnt ist. Ob die Pauschale Beihilfe eine echte Alternative zur individuellen Beihilfe ist, hängt sehr stark von der persönlichen Situation wie der Besoldungsgruppe und dem eigenen Bedarf ab.
In Bremen und Berlin haben Beamte zwei Mal in ihrer Beamten-Laufbahn die Möglichkeit, sich gegen die individuelle Beihilfe und für die Pauschale Beihilfe zu entscheiden. Die erste Entscheidung für die Pauschale Beihilfe kann zum Beginn der Verbeamtung auf Widerruf erfolgen. Da der Beamte mit der Verbeamtung auf Probe in ein neues Beamtenverhältnis einsteigt, hat er hier erneut die Wahlmöglichkeit. Ein späterer Wechsel zwischen pauschaler und individueller Beihilfe ist nicht mehr möglich.
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Pauschale Beihilfe – Fazit:
Die Pauschale Beihilfe lohnt sich rein finanziell betrachtet für alle Beamten mit schweren Vorerkrankungen, niedriger Besoldungsgruppe (<A10), Beamte mit dem Interesse überwiegend in Teilzeit tätig sein zu wollen und Beamte mit absehbar geringen Einkünften als Pensionäre. Das „Hamburger Model“ wurde in Hamburg mit einer Quote von unter 14 % der neuen, jungen Beamten angenommen. Dies entspricht nicht einmal der Anzahl der potentiellen Beamten aus den o.g. Gruppen. Gerade das Risiko, im Alter deutlich höhere Beiträge zu zahlen als der Beamte mit individueller Beihilfe und die Verhinderung des Bundeslandwechsels, macht die Pauschale Beihilfe eher unattraktiv.
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Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Die auf Grund des Kostendrucks einiger Bundesländer wieder eingeführte pauschale Beihilfe für Beamte lohnt sich vor allem für den Dienstherren, der später bei den pensionierten Beamten seine Kostenlast durch die pauschale Beihilfe deutlich reduziert. Des Weiteren kann sich ein Vorteil für Beamte mit schweren Vorerkrankungen, niedrigen Besoldungsgruppen oder Beamte in Teilzeit ergeben. Beamte wie Lehrer, Polizisten, Verwaltungsbeamte, Zollbeamte etc. erhalten grundsätzlich die sogenannte individuelle Beihilfe von ihrem Dienstherrn, wenn sie eine private beihilfekonforme Krankenversicherung abgeschlossen haben. Die Beihilfe ist eine Leistung des Dienstherrn in Geld für tatsächlich entstandene Krankheitskosten. Neu ist nun, dass man in Bremen, Berlin, Hamburg, Thüringen und Brandenburg auch ein Recht auf finanzielle Unterstützung hat, wenn man sich gesetzliche versichert – die pauschale Beihilfe.
Die bedeutendsten Fragen zur pauschalen Beihilfe versuchen wir in den nachfolgenden Zeilen zu beantworten.
Beamte in Hamburg, Bremen, Berlin, Brandenburg und Thüringen können von ihrem Dienstherrn statt der individuellen Beihilfe für die private Krankenversicherung auch eine pauschale Beihilfe für die gesetzliche Krankenversicherung erhalten, das sogenannte Hamburger Modell. Viele andere Bundesländer, der Bund und auch der dbb (Deutscher Beamten Bund) lehnen das Hamburger Model ab, da es eine Verschlechterung der Versorgung von Beamten, gerade im Pensionsalter, zur Folge hat.
Die gesetzliche Krankenkasse ist für Beamte mit Teilzeitstellen, gesundheitlichen Beeinträchtigungen oder geringer Besoldung ggf. auf den ersten Blick interessant. Zu berücksichtigen ist allerdings, dass der Zuschuss des Dienstherrn im Rentenalter nicht analog der individuellen Beihilfe steigt. Ebenfalls sind zur Berechnung der Beiträge bei Nutzern der pauschalen Beihilfe nicht nur die Besoldung bzw. Pension zu berücksichtigen, sondern auch Miet- und Kapitalerträge. Hierdurch kann die pauschale Beihilfe schnell teurer und damit noch unattraktiver werden.
Bei einem Wechsel in ein Bundesland, in dem es das Hamburger Modell nicht gibt, müssen Beamte statt der Inanspruchnahme der pauschalen Beihilfe ihren Beitrag zur gesetzlichen Krankenkasse komplett selbst zahlen. Inklusive des Beitrags zur Pflegepflichtversicherung entstehen hier Kosten von rund 17 Prozent des Bruttoeinkommens, im Jahr 2002 maximal rund 800 Euro monatlich.
Seit Anfang August 2018 können alle neuen Hamburger Beamten statt der individuellen Beihilfe in Kombination mit der privaten beihilfekonformen Krankenversicherung die pauschale Beihilfe zur gesetzlichen Krankenversicherung wählen. Weniger als 14 Prozent aller neuen Hamburger Beamten sind diesem Angebot gefolgt. Die Wahlmöglichkeit besteht nur einmal zu Verbeamtung auf Probe und schränkt hierdurch die Freiheit der Beamten stark ein.
Die neue Regelung zur pauschalen Beihilfe macht die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) für eine kleine Gruppe der Beamten attraktiver. Die erkrankten Beamte, die Teilzeit-Beamten und die geringverdienenden Beamten dieser Bundesländer können sich nun zu fairen Konditionen krankenversichern.
Die Beiträge für die gesetzlichen Krankenkassen sind gehaltsabhängig, so dass Beamte mit geringerem Einkommen gegebenenfalls niedrigere Beiträge zahlen als in der privaten Krankenversicherung (PKV), die die Höhe des Gehaltes des Beamten nicht berücksichtigt. Kinder sind über die Familienversicherung beitragsfrei mitversichert. In der privaten beihilfekonformen Krankenversicherung müssen Beamte für den Nachwuchs einen eigenen Beitrag zahlen, sofern sie ihn beihilfekonform versichern wollen. Häufig versichern Beamte allerdings ihre Kinder über den gesetzlich versicherten Ehepartner ebenfalls beitragsfrei in der Familienversicherung. Auf Grund der Einführung von Abrechnungs-Apps der verschiedenen Beihilfestellen und der bereits bei allen großen Spezialversicherern für Beamten bestehenden Abrechnungs-Apps ist der Verwaltungsaufwand mittlerweile sehr gering.
Die Beihilfe ist eine finanzielle Unterstützung des Dienstherrn für seine Beamten. In Krankheits-, Geburts-, Pflege- und Todesfällen möchte der Dienstherr seine Beamten unterstützen. Bisher bekamen alle Beamten eine individuelle Beihilfe, die mit einer privaten beihilfekonformen Krankenversicherung auf 100% der Kosten aufgefüllt wurde. Wer sich freiwillig als Mitgliede in einer gesetzlichen Krankenkasse angemeldet hat, erhielt keinen Arbeitgeberzuschuss und mussten den gesamten Beitrag für die Krankenkasse allein zahlen. Für diese Beamten gibt es nun eine faire Lösung, auch wenn dieser Weg nur für sehr wenige empfehlenswert ist.
Große finanzielle Nachteile bei Umzug in ein anderes Bundesland, das keine pauschale Beihilfe anbietet
Die Wahl der pauschalen Beihilfe ist unwiderruflich und bisher nur für die Bundesländer Hamburg, Bremen, Berlin, Brandenburg und Thüringen möglich. Diese Option stellt jeden Beamten dann vor ein großes finanzielles Problem, wenn er sich dafür entscheidet, aus einem dieser Länder in einem anderen Bundesland, das keine pauschale Beihilfe anbietet, zu wechseln.
Wer weiter gesetzlich krankenversichert bleibt, erhält keine pauschale Beihilfe mehr und muss 100 Prozent des Beitrags in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) komplett allein tragen. Im neuen Bundesland kann dann allerdings die individuelle Beihilfe beantragt werden, wenn eine private beihilfekonforme Krankenversicherung abgeschlossen wird. In diesem Fall sollte das Alter noch nicht zu hoch und der Gesundheitszustand möglichst gut sein. Bei schwerwiegenden Erkrankungen wird es keine private Krankenversicherung ohne hohe Risikozuschläge geben.
Die pauschale Beihilfe ist eine gute Unterstützung für kranke Beamte, die bisher benachteiligt wurden und bietet Beamten mit geringem Einkommen eine Möglichkeit, sich zwischen zwei Systemen zu entscheiden. Die Risiken im Alter und bei Bundeslandwechsel sind hoch und sollten nicht auf die leichte Schulter genommen werden. Bevor man sich dauerhaft an das System der pauschalen Beihilfe bindet sollte man sich sehr intensiv Gedanken machen. Gerne helfen wir bei der Beratung rund um die pauschale Beihilfe. Nach einer Entscheidung gibt es keinen Weg zurück.