Versicherungen für Referendar:innen und Lehramtsanwärter:innen

So sicherst du dich frühzeitig, optimal und kostengünstig ab

Versicherungen im ReferendariatDu startest bald in dein Referendariat oder hast es bereits begonnen und möchtest wissen, wie du dich für deine Zukunft als Lehrer oder Lehrerin absichern kannst? Wir helfen dir dabei und zeigen dir, welche Versicherungen du wirklich brauchst und wie du kostengünstig den optimalen Schutz erhältst. Grundsätzlich gilt: Wer sich frühzeitig versichert, zahlt niedrige Beiträge bei exklusiven Leistungen! Die drei wichtigsten Bausteine sind die beihilfekonforme Krankenversicherung
(Restkostenversicherung), die Diensthaftpflichtversicherung und die
Dienstunfähigkeitsversicherung.

Referendariat VersicherungenKrankenversicherung im Referendariat: Warum sich der Wechsel in die beihilfekonforme PKV für dich lohnt

Im Zuge deines Referendariats wirst du zum Beamten bzw. zur Beamtin auf Widerruf ernannt, was dir einen wichtigen finanziellen Vorteil bringt: Du hast einen Anspruch auf Beihilfe, die 50% der Versicherungskosten für dich übernimmt. Dein Dienstherr (das jeweilige Bundesland) bietet dir also eine kostenfreie Krankenversicherung an, die bereits die Hälfte der Kosten deckt. Für die anderen 50 % schließt du üblicherweise eine beihilfekonforme private Krankenversicherung (PKV) ab – krankenversichert sein musst du als Beamter auf Widerruf ohnehin. Die Kostenersparnis im Vergleich zur gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) ist erheblich und sollte von dir unbedingt genutzt werden. Selbst in den Bundesländern, in denen es die pauschale Beihilfe gibt, lohnt es sich von der GKV in eine beihilfekonforme PKV zu wechseln.

Wichtige Voraussetzungen und Informationen für deinen Wechsel

Für die Wahl zwischen der privaten beihilfekonformen Krankenversicherung und der gesetzlichen Krankenversicherung gelten folgende Regeln*:

  • Warst du im Studium bereits privat versichert, musst du dich weiter privat versichern.
  • Warst du im Studium gesetzlich versichert, hast du die Wahl zwischen einer privaten beihilfekonformen oder der gesetzlichen Krankenversicherung.
  • Bist du im Referendariat noch gesetzlich versichert, bist du als Beamter auf Widerruf nicht mehr pflichtversichert, sondern freiwillig versichert und zahlst den vollen Beitrag allein – einen Wechsel solltest du deshalb durchaus in Betracht ziehen.
  • Viele Versicherungen bieten einen Ausbildungstarif nur bis zum 35., bei uns bis zum 38 Lebensjahr. Danach musst du den normalen Tarif bezahlen. Bist du bei Beginn des Referendariats älter bzw. überschreitest Du die Altersgrenze währenddessen, liegen die Kosten in beiden Systemen ungefähr gleichauf.
  • Wenn du jung, ledig und gesund bist, ist die private beihilfekonforme Krankenversicherung in der Regel die richtige Lösung. Bei der Entscheidungsfindung solltest du deine Zukunftsplanung einbeziehen.
  • Solltest du bereits Familie haben und diese auch privat versichert werden müssen, gilt es genau zu prüfen: Der Dienstherr leistet ebenfalls Beihilfe für berücksichtigungsfähige Familienangehörige, dennoch kann hier die gesetzliche Krankenkasse günstiger sein.
  • Bei schweren Erkrankungen kann die gesetzliche Krankenkasse eine gute Alternative sein. Bevor du dich bei einer privaten beihilfekonformen Krankenversicherung versichern kannst, führt diese eine Gesundheitsprüfung durch. Du kannst ggf. ganz abgelehnt werden oder musst Risikozuschläge zahlen. Leistungsausschlüsse werden in Krankenversicherungen eher nicht dokumentiert (Ausnahmen können z.B. Knirscherschienen sein).

*Die Entscheidung für die private beihilfekonforme Krankenversicherung oder für die gesetzliche Krankenversicherung ist immer vom Einzelfall abhängig und kann hier nicht für jeden Fall im Detail erläutert werden.

Wichtig bei Vorerkrankungen: die Öffnungsaktion

Mit dem Referendariat wirst du zum ersten Mal verbeamtet. Innerhalb von sechs Monaten danach dürfen dich die teilnehmenden privaten Krankenversicherer nicht ablehnen – auch nicht mit Vorerkrankungen. Ein Risikozuschlag ist dann auf höchstens 30 % begrenzt, Leistungsausschlüsse gibt es nicht. Die Regelungen der Öffnungsaktion gelten sowohl für die erstmalige Verbeamtung auf Widerruf als auch für die erstmalige Verbeamtung auf Probe. Verpasst du die Frist, gilt die normale Gesundheitsprüfung. Kümmere dich deshalb gleich zu Beginn des Referendariats um deine Krankenversicherung.

Beachten Sie auch unser Angebot unter www.BeamtenBros.de

ReferendariatKrankenversicherung nach dem Referendariat: Verbeamtung auf Probe oder Angestelltenverhältnis

Nach dem Referendariat können verschiedene Szenarien eintreten:

  • In den meisten Fällen geht es für dich mit einer übergangslosen Einstellung als Beamter oder Beamtin auf Probe weiter. Die private beihilfekonforme Krankenversicherung kann dann uneingeschränkt fortgeführt werden.
  • Vielleicht wirst du aber auch als Lehrer oder Lehrerin im Angestelltenverhältnis übernommen. Bei einem nicht so hohen Gehalt führt dies wieder dazu, dass du in der GKV gesetzlich pflichtversichert bist. Für diese Phase empfehlen wir dir dringend die Restkostenversicherung in eine Anwartschaftsversicherung (AWFH) umzuwandeln, damit dein Gesundheitszustand – solange du noch jung und gesund bist – „eingefroren“ wird. Die AWFH kannst du als kostenloses und unverbindliches Ticket verstehen, dass du dir möglichst frühzeitig sicherst. Mit diesem Ticket erhältst du später einen maximal günstigen Zugang zur PKV (selbst wenn in der Zwischenzeit Krankheiten aufgetreten sind). So umgehst du eine erneute Gesundheitsprüfung bei späterer Verbeamtung.
  • Gelegentlich kann es passieren, dass du nach deinem Referendariat nicht sofort eine Dienststelle als Lehrer findest. In diesem Fall bleibst du weiterhin privat krankenversichert und bekommst einen 100%igen Versicherungsschutz zu einer günstigen Übergangsprämie.

Die Dienstunfähigkeitsversicherung: Warum du dich bereits im Referendariat darum kümmern solltest

Leider viel zu oft kommt die Dienstunfähigkeit schneller als erwartet. Als Referendar oder Referendarin bzw. Lehramtsanwärter oder Lehramtsanwärterin genießt du dann keinen Schutz durch deinen Dienstherrn. Tatsächlich wirst du in solchen Fällen aus dem Beamtenverhältnis entlassen, bei der gesetzlichen Rentenversicherung nachversichert und erhältst dann Leistungen, die meist deutlich unter dem Satz der Grundsicherung liegen, sodass es nur mit Sozialleistungen weitergeht. Mit dem Verlust der Arbeitskraft musst du dabei nicht nur deine Lebenshaltungskosten, sondern ggf. auch die deiner Familienangehörigen weiter bestreiten. Der rechtzeitige Abschluss einer Dienstunfähigkeitsversicherung kann dieses Risiko finanziell erheblich abfedern. Wie bei der beihilfekonformen Krankenversicherung gilt auch hier: Je früher der Abschluss, desto besser! Verschiebst du das Thema auf später, gehst du das Risiko ein, dass sich dein Gesundheitsbild zwischenzeitlich verschlechtert und deine Beiträge höher ausfallen.

Dienstunfähigkeit: Was genau man darunter versteht und was es zu beachten gilt

  • Unter Dienstunfähigkeit versteht man, dass ein Beamter oder eine Beamtin auf Grund von körperlichen Gebrechen oder der geistigen Kräfte nicht mehr in der Lage ist, die dienstlichen Pflichten gegenüber dem Dienstherrn zu erfüllen.
  • Das Vorliegen einer Dienstunfähigkeit wird durch ein amtsärztliches Gutachten festgestellt. Der Beamte bzw. die Beamtin wird dann in den vorzeitigen Ruhestand versetzt. Der Zustand der Dienstunfähigkeit kann nach bestimmten zeitlichen Abläufen wieder geprüft werden.
  • Erst mit der Verbeamtung auf Lebenszeit hast du den Anspruch auf eine Dienstunfähigkeitsrente durch deinen Dienstherrn (Ausnahme: Dienstunfall).
    Sollte dir als Beamtin oder Beamter auf Probe (Zeitraum zwischen dem Referendariat und der Verbeamtung auf Lebenszeit) oder Widerruf innerhalb der ersten fünf Dienstjahre etwas zustoßen, so hast du keine Gehalts- oder Versorgungsansprüche.
  • Durch die Verbeamtung auf Lebenszeit erhälts du die gesetzliche Mindestversorgung bei Dienstunfähigkeit. Diese beträgt ca. 1750 Euro und schwankt je nach Bundesland. Du wirst dann in den vorzeitigen Ruhestand versetzt und erhält Leistungen durch deinen Dienstherrn.
  • Es ist sinnvoll, eine möglichst hohe Dienstunfähigkeitsrente zu vereinbaren.
    Eine Absicherung von nur 1000 Euro im Monat ergibt wenig Sinn, denn die Leistung würde auf die Grundsicherung angerechnet werden und somit keinen Vorteil mit sich bringen.
  • Die Gesundheitsprüfung beim Abschluss einer Dienstunfähigkeitsversicherung beinhaltet deutlich strengere Kriterien als die der privaten beihilfekonformen Krankenversicherungen. Oft werden Anträge entweder abgelehnt, bestimmte Erkrankungen ausgeschlossen oder es müssen Prämienzuschläge vereinbart werden. Nicht nur aktuelle Erkrankungen werden berücksichtigt, sondern auch frühere Erkrankungen, die inzwischen vollständig abgeklungen sind.
  • Achte auf eine vollständige DU-Klausel: Die DU-Klausel (Dienstunfähigkeitsklausel) muss die Entlassung wegen Dienstunfähigkeit ausdrücklich einschließen, damit der Versicherer keine eigene Gesundheitsprüfung vornehmen kann.
  • Es ist sehr wichtig, dass du eine Dienstunfähigkeitsversicherung abschließt und keine Berufsunfähigkeitsversicherung (den Unterschied sowie weitere Informationen findest du in unserem Expertenratgeber).

Weitere Informationen: Unser Expertenratgeber Dienstunfähigkeit

 

Expertenratgeber für Beamte (Dienstunfähigkeit)

 

Die Diensthaftpflichtversicherung: Warum sie bereits im Referendariat Sinn macht

Sowohl im Privatleben als auch in der Schule kann es dir passieren, dass ein Versehen oder eine falsche Entscheidung zu unvorhergesehenen Folgen und Kosten führen. Nicht immer bist du als Referendar oder Referendarin bzw. Lehramtsanwärter oder Lehramtsanwärterin komplett über deinen Dienstherren abgesichert. Hier ein paar Beispiele aus der Praxis: Du verlierst deinen Dienstschlüssel und die Schule besteht darauf, alle Schlösser auszutauschen, du bestellst aus Versehen zu viel Lehrmaterial oder verletzt deine Pausenaufsicht und ein Schüler oder eine Schülerin kommt zu Schaden. In all diesen Situationen kann es dir passieren, dass du finanziell zur Rechenschaft gezogen wirst. Um auf den Fall der Fälle optimal vorbereitet zu sein, solltest du eine Diensthaftpflichtversicherung haben. Wir bieten dir ein Modell der Haftpflichtversicherung an, bei dem die Diensthaftpflicht direkt dabei ist und nur einen geringen Mehrbeitrag kostet. So kannst du sowohl privat als auch beruflich durchatmen und musst dir keine Sorgen mehr um Unvorhergesehenes machen.

Regress, Fahrlässigkeit, Vorsatz: In welchen Fällen du haften musst

  • Verletzt du in Ausübung deiner dienstlichen Tätigkeit schuldhaft die Amtspflicht, so kann der Anspruchsteller (z.B. ein Schüler, eine Schülerin) nur den Dienstherren auf Schadenersatz heranziehen. Es ist dabei unerheblich, ob du als Referendar oder Referendarin bzw. Lehramtsanwärter oder Lehramtsanwärter tätig bist. Das Risiko, in diesem Fall persönlich haftbar gemacht zu werden, besteht nicht.
  • Leistet der Dienstherr aber Schadenersatz, in einem Fall in dem die gesetzliche Unfallversicherung ihn nicht leistet, so hat der Dienstherr die Möglichkeit, dich bei Vorsatz oder bei grober Fahrlässigkeit in Regress zu nehmen. Nur bei leichter Fahrlässigkeit musst du dem Dienstherrn den Schaden nicht ersetzen.
  • In allen Bereichen, also auch bei Personen- und Sachschäden, gilt die Möglichkeit des Regresses, es ist also nur relevant, ob es sich um leichte Fahrlässigkeit, grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz handelt.
  • Unabhängig von vermögensrechtlicher Haftung kann sowohl dienstrechtlich als auch strafrechtlich gegen einen Referendar, eine Referendarin oder einen Lehramtsanwärter, eine Lehramtsanwärterin vorgegangen werden.

Fazit:

Da du im Referendariat eine Krankenversicherung abschließen musst, ist dieses Thema unumgänglich. Dabei ist es besonders wichtig, möglichst alle Optionen zu nutzen, die einen perfekten Versicherungsschutz bieten. Die ideale Lösung – sowohl finanziell als auch leistungsbezogen – ist die Absicherung über die private beihilfekonforme Krankenversicherung.

Eine Dienstunfähigkeitsversicherung ist einer der wichtigsten Bestandteile zur Absicherung des Lebensunterhalts. Hierdurch sicherst du dir für deine komplette Beamtenlaufbahn dein monatliches Einkommen – bis zur Pension. Solltest du dienstunfähig werden, ist deine Existenz dank der monatlichen Leistungen aus der Dienstunfähigkeitsversicherung nicht bedroht.

Die Diensthaftpflichtversicherung schützt vor unvorhergesehenen Ausnahmefällen und ist als kostengünstige Ergänzung zur normalen Haftpflichtversicherung der dritte wichtige Baustein für eine sichere private und berufliche Zukunft.

Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Ja, wenn Sie für den Vorbereitungsdienst zur Beamtin oder zum Beamten auf Widerruf ernannt werden – für Lehramtsanwärter ist das der Regelfall. Die Beihilfe gilt dann vom ersten Tag an, meist mit 50 Prozent; den Rest übernimmt ein beihilfekonformer Ausbildungstarif.

Wird der Vorbereitungsdienst dagegen ohne Verbeamtung absolviert, besteht kein Anspruch auf Beihilfe, und Sie sind in der Regel gesetzlich versichert. Klären Sie Ihren Status deshalb vor dem Start.

Innerhalb von sechs Monaten nach Ihrer ersten Verbeamtung, für die meisten also ab Beginn des Referendariats als Beamter auf Widerruf. In diesem Zeitraum dürfen die teilnehmenden Versicherer Sie trotz Vorerkrankungen nicht ablehnen, keine Leistungen ausschließen und höchstens 30 Prozent Risikozuschlag verlangen. Das gilt auch für berücksichtigungsfähige Angehörige.

Wer das Referendariat ohne Verbeamtung absolviert und erst danach auf Probe ernannt wird, nutzt die Öffnungsaktion zu diesem Zeitpunkt – entscheidend ist die erstmalige Verbeamtung.

Werden Sie auf Probe übernommen, stellt der Versicherer den Ausbildungstarif ohne neue Gesundheitsprüfung auf den regulären Beihilfetarif um. Ab dann bildet er Alterungsrückstellungen, deshalb steigt der Beitrag.

Folgt keine Verbeamtung, entfällt die Beihilfe. Kehren Sie über eine versicherungspflichtige Beschäftigung oder die Familienversicherung in die gesetzliche Kasse zurück, können Sie den privaten Vertrag als Anwartschaft weiterführen. Andernfalls müssen Sie den Schutz binnen sechs Monaten auf 100 Prozent aufstocken, damit keine Lücke entsteht.

Als Lehramtsanwärterin oder Lehramtsanwärter muss man sich zu Beginn des Referendariats, also zur Verbeamtung auf Probe, auf vieles und zum Teil komplett Neues einstellen, so auch auf die Option der beihilfekonformen Krankenversicherung oder auch Restkostenversicherung genannt.

 

Lehramtsanwärterinnen und Lehramtsanwärter unterscheiden sich nicht nur in Bezug auf die unterschiedlichsten Fächerkombinationen und Jahrgangsstufen, in denen sie unterrichten wollen, sondern auch in den möglichen Anstellungsformen (Beamte, Angestellte oder sogar Freiberufler) in unseren 16 Bundesländer.

 

Zur Wahl stehen den Beamten auf Widerruf in der zumeist 18-monatigen Ausbildung neben der klassischen, individuellen Beihilfe und der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) auch die pauschale Beihilfe. Die pauschale Beihilfe lohnt sich allerdings nur für Beamte mit schweren Vorerkrankungen, geringer Besoldung (<A10) oder Beamte, die nur in Teilzeit tätig sein wollen. Selbst mit drei Kindern ist die individuelle Beihilfe für mehr als 90 Prozent der Beamten die bessere Wahl.

 

Bei Beamten ist es wie auch bei Angestellten und Selbständige relevant, wie das Arbeitsverhältnis geregelt ist, um die Wahl zwischen einer privaten Krankenversicherung und einer gesetzlichen Krankenkasse zu erleichtern. Den großen Vorteil der Beihilfe bekommt man nicht, nur weil man Lehrer ist, sondern erst dann, wenn es sich auch um eine Verbeamtung handelt. Die beihilfekonforme Krankenversicherung/Restkostenversicherung ist nur für Beamte möglich.

Wie Erstattung und Beitrag grundsätzlich funktionieren, erklärt Private Krankenversicherung für Beamte; alles zum Beihilfeteil lesen Sie unter Beihilfe für Beamte.

Kundenmeinungen

Nach oben scrollen
fair Finanzpartner oHG 417 Bewertungen auf ProvenExpert.com