Versicherungen für Referendar:innen und Lehramtsanwärter:innen

So sicherst du dich frühzeitig, optimal und kostengünstig ab

Lehrerin in der Klasse vor arbeitenden Schülern
© SpeedKingz – Shutterstock.com

Du startest bald in dein Referendariat oder hast es bereits begonnen und möchtest
wissen, wie du dich für deine Zukunft als Lehrer oder Lehrerin absichern kannst? Wir
helfen dir dabei und zeigen dir, welche Versicherungen du wirklich brauchst und wie
du kostengünstig den optimalen Schutz erhältst. Grundsätzlich gilt: Wer sich
frühzeitig versichert, zahlt niedrige Beiträge bei exklusiven Leistungen! Die drei
wichtigsten Bausteine sind die beihilfekonforme Krankenversicherung
(Restkostenversicherung), die Diensthaftpflichtversicherung und die
Dienstunfähigkeitsversicherung.

Die beihilfekonforme Krankenversicherung: Warum
sich der Wechsel von der gesetzlichen
Krankversicherung für dich lohnt

Im Zuge deines Referendariats wirst du zum Beamten bzw. zur Beamtin auf Widerruf
ernannt, was dir einen wichtigen finanziellen Vorteil bringt: Du hast einen Anspruch
auf Beihilfe, die 50% der Versicherungskosten für dich übernimmt. Dein Dienstherr
(das jeweilige Bundesland) bietet dir also eine kostenfreie Krankenversicherung an,
die bereits die Hälfte der Kosten deckt. Diesen Anspruch auf Beihilfe hast du dann,
wenn du die anderen 50% durch eine beihilfekonforme private Krankenversicherung
(PKV) absicherst. Die Kostenersparnis im Vergleich zur gesetzlichen
Krankenversicherung (GKV) ist erheblich und sollte von dir unbedingt genutzt
werden. Selbst in den Bundesländern Bremen, Berlin, Brandenburg, Hamburg und
Thüringen, wo es die pauschale Beihilfe gibt, lohnt es sich von der GKV in eine
beihilfekonforme PKV zu wechseln.

Wichtige Voraussetzungen und Informationen für deinen Wechsel

Für die Wahl zwischen der privaten beihilfekonformen Krankenversicherung und der
gesetzlichen Krankenversicherung gelten folgende Regeln*:

  • Warst du im Studium bereits privat versichert, musst du dich weiter privat
    versichern.
  • Warst du im Studium gesetzlich versichert, hast du die Wahl zwischen einer
    privaten beihilfekonformen oder der gesetzlichen Krankenversicherung.
  • Bist du bereits im Referendariat, bist du zwar automatisch gesetzlich
    pflichtversichert, solltest einen Wechsel aber durchaus in Betracht ziehen.
  • Viele Versicherungen bieten einen Ausbildungstarif nur bis zum 35., bei uns bis zum 38 Lebensjahr. Danach musst du den normalen Tarif bezahlen. Bist du bei Beginn des Referendariats älter bzw. überschreitest Du die Altersgrenze währenddessen, liegen die Kosten in beiden Systemen ungefähr gleichauf.
  • Wenn du jung, ledig und gesund sind, ist die private beihilfekonforme Krankenversicherung in der Regel die richtige Lösung. Bei der Entscheidungsfindung solltest du deine Zukunftsplanung einbeziehen.
  • Solltest du bereits Familie haben und diese auch privat versichert werden müssen, gilt es genau zu prüfen: Der Dienstherr leistet ebenfalls Beihilfe für berücksichtigungsfähige Familienangehörige, dennoch kann hier die gesetzliche Krankenkasse günstiger sein.
  • Bei schweren Erkrankungen kann die gesetzliche Krankenkasse eine gute Alternative sein. Bevor du dich bei einer privaten beihilfekonformen Krankenversicherung versichern kannst, führt diese eine Gesundheitsprüfung durch. Du kannst ggf. ganz abgelehnt werden oder musst Risikozuschläge zahlen. Leistungsausschlüsse werden in Krankenversicherungen eher nicht dokumentiert (Ausnahmen können z.B. Knirscherschienen sein).

*Die Entscheidung für die private beihilfekonforme Krankenversicherung oder für die gesetzliche
Krankenversicherung ist immer vom Einzelfall abhängig und kann hier nicht für jeden Fall im Detail erläutert
werden.

Verbeamtung auf Probe oder Angestelltenverhältnis: So geht es
nach dem Referendariat für dich weiter

Nach dem Referendariat können verschiedene Szenarien eintreten:

  • In den meisten Fällen geht es für dich mit einer übergangslosen Einstellung
    als Beamter oder Beamtin auf Probe weiter. Die private beihilfekonforme
    Krankenversicherung kann dann uneingeschränkt fortgeführt werden.
  • Vielleicht wirst du aber auch als Lehrer oder Lehrerin im Angestelltenverhältnis
    übernommen. Bei einem nicht so hohen Gehalt führt dies wieder dazu, dass
    du in der GKV gesetzlich pflichtversichert bist. Für diese Phase empfehlen wir
    dir dringend die Restkostenversicherung in eine
    Anwartschaftsversicherung (AWFH) umzuwandeln, damit dein
    Gesundheitszustand – solange du noch jung und gesund bist – „eingefroren“
    wird. Die AWFH kannst du als kostenloses und unverbindliches Ticket
    verstehen, dass du dir möglichst frühzeitig sicherst. Mit diesem Ticket erhältst
    du später einen maximal günstigen Zugang zur PKV (selbst wenn in der
    Zwischenzeit Krankheiten aufgetreten sind). So umgehst du eine erneute
    Gesundheitsprüfung bei späterer Verbeamtung.
  • Gelegentlich kann es passieren, dass du nach deinem Referendariat nicht
    sofort eine Dienststelle als Lehrer findest. In diesem Fall bleibst du weiterhin
    privat krankenversichert und bekommst einen 100%igen Versicherungsschutz
    zu einer günstigen Übergangsprämie.

 

Die Dienstunfähigkeitsversicherung: Warum du dich
bereits im Referendariat darum kümmern solltest

Leider viel zu oft kommt die Dienstunfähigkeit schneller als erwartet. Als Referendar
oder Referendarin bzw. Lehramtsanwärter oder Lehramtsanwärterin genießt du dann
keinen Schutz durch deinen Dienstherrn. Tatsächlich wirst du in solchen Fällen aus
dem Beamtenverhältnis entlassen, bei der gesetzlichen Rentenversicherung
nachversichert und erhältst dann Leistungen, die meist deutlich unter dem ALG-II-
Satz liegen, sodass es nur mit Sozialhilfe weitergeht. Mit dem Verlust der Arbeitskraft
musst du dabei nicht nur deine Lebenshaltungskosten, sondern ggf. auch die deiner
Familienangehörigen weiter bestreiten. Der rechtzeitige Abschluss einer
Dienstunfähigkeitsversicherung kann dieses Risiko finanziell erheblich abfedern. Wie
bei der beihilfekonformen Krankenversicherung gilt auch hier: Je früher der
Abschluss, desto besser! Verschiebst du das Thema auf später, gehst du das Risiko
ein, dass sich dein Gesundheitsbild zwischenzeitlich verschlechtert und deine
Beiträge höher ausfallen.

Dienstunfähigkeit: Was genau man darunter versteht und was es zu
beachten gilt

  • Unter Dienstunfähigkeit versteht man, dass ein Beamter oder eine Beamtin
    auf Grund von körperlichen Gebrechen oder der geistigen Kräfte nicht mehr in
    der Lage ist, die dienstlichen Pflichten gegenüber dem Dienstherrn zu erfüllen.
  • Das Vorliegen einer Dienstunfähigkeit wird durch ein amtsärztliches Gutachten
    festgestellt. Der Beamte bzw. die Beamtin wird dann in den vorzeitigen
    Ruhestand versetzt. Der Zustand der Dienstunfähigkeit kann nach bestimmten
    zeitlichen Abläufen wieder geprüft werden.
  • Erst mit der Verbeamtung auf Lebenszeit hast du den Anspruch auf eine
    Dienstunfähigkeitsrente durch deinen Dienstherrn (Ausnahme: Dienstunfall).
    Sollte dir als Beamtin oder Beamter auf Probe (Zeitraum zwischen dem
    Referendariat und der Verbeamtung auf Lebenszeit) oder Widerruf innerhalb
    der ersten fünf Dienstjahre etwas zustoßen, so hast du keine Gehalts- oder
    Versorgungsansprüche.
  • Durch die Verbeamtung auf Lebenszeit erhälts du die gesetzliche
    Mindestversorgung bei Dienstunfähigkeit. Diese beträgt ca. 1750 Euro und
    schwankt je nach Bundesland. Du wirst dann in den vorzeitigen Ruhestand
    versetzt und erhält Leistungen durch deinen Dienstherrn.
  • Es ist sinnvoll, eine möglichst hohe Dienstunfähigkeitsrente zu vereinbaren.
    Eine Absicherung von nur 1000 Euro im Monat ergibt wenig Sinn, denn die
    Leistung würde auf das ALG II angerechnet werden und somit keinen Vorteil
    mit sich bringen.
  • Die Gesundheitsprüfung beim Abschluss einer Dienstunfähigkeitsversicherung
    beinhaltet deutlich strengere Kriterien als die der privaten beihilfekonformen Krankenversicherungen. Oft werden Anträge entweder abgelehnt, bestimmte Erkrankungen ausgeschlossen oder es müssen Prämienzuschläge vereinbart werden. Nicht nur aktuelle Erkrankungen werden berücksichtigt, sondern auch frühere Erkrankungen, die inzwischen vollständig abgeklungen sind.
  • Achte auf eine vollständige DU-Klausel: Die DU-Klausel (Dienstunfähigkeitsklausel) muss die Entlassung wegen Dienstunfähigkeit ausdrücklich einschließen, damit der Versicherer keine eigene Gesundheitsprüfung vornehmen kann.
  • Es ist sehr wichtig, dass du eine Dienstunfähigkeitsversicherung abschließt und keine Berufsunfähigkeitsversicherung (den Unterschied sowie weitere Informationen findest du in unserem Expertenratgeber).

Weitere Informationen: Unser Expertenratgeber Dienstunfähigkeit

 

Expertenratgeber für Beamte (Dienstunfähigkeit)

 

Die Diensthaftpflichtversicherung: Warum sie
bereits im Referendariat Sinn macht

Sowohl im Privatleben als auch in der Schule kann es dir passieren, dass ein
Versehen oder eine falsche Entscheidung zu unvorhergesehenen Folgen und Kosten
führen. Nicht immer bist du als Referendar oder Referendarin bzw. Lehramtsanwärter
oder Lehramtsanwärterin komplett über deinen Dienstherren abgesichert. Hier ein
paar Beispiele aus der Praxis: Du verlierst deinen Dienstschlüssel und die Schule
besteht darauf, alle Schlösser auszutauschen, du bestellst aus Versehen zu viel
Lehrmaterial oder verletzt deine Pausenaufsicht und ein Schüler oder eine Schülerin
kommt zu Schaden. In all diesen Situationen kann es dir passieren, dass du finanziell
zur Rechenschaft gezogen wirst. Um auf den Fall der Fälle optimal vorbereitet zu
sein, solltest du eine Diensthaftpflichtversicherung haben. Wir bieten dir ein Modell
der Haftpflichtversicherung an, bei dem die Diensthaftpflicht direkt dabei ist und nur
einen geringen Mehrbeitrag kostet. So kannst du sowohl privat als auch beruflich
durchatmen und musst dir keine Sorgen mehr um Unvorhergesehenes machen.

Regress, Fahrlässigkeit, Vorsatz: In welchen Fällen du haften musst

  • Verletzt du in Ausübung deiner dienstlichen Tätigkeit schuldhaft die
    Amtspflicht, so kann der Anspruchsteller (z.B. ein Schüler, eine Schülerin) nur
    den Dienstherren auf Schadenersatz heranziehen. Es ist dabei unerheblich,
    ob du als Referendar oder Referendarin bzw. Lehramtsanwärter oder
    Lehramtsanwärter tätig bist. Das Risiko, in diesem Fall persönlich haftbar
    gemacht zu werden, besteht nicht.
  • Leistet der Dienstherr aber Schadenersatz, in einem Fall in dem die
    gesetzliche Unfallversicherung ihn nicht leistet, so hat der Dienstherr die
    Möglichkeit, dich bei Vorsatz oder bei grober Fahrlässigkeit in Regress zu
    nehmen. Nur bei leichter Fahrlässigkeit musst du dem Dienstherrn den
    Schaden nicht ersetzen.
  • In allen Bereichen, also auch bei Personen- und Sachschäden, gilt die
    Möglichkeit des Regresses, es ist also nur relevant, ob es sich um leichte
    Fahrlässigkeit, grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz handelt.
  • Unabhängig von vermögensrechtlicher Haftung
    kann sowohl dienstrechtlich als auch strafrechtlich gegen einen Referendar,
    eine Referendarin oder einen Lehramtsanwärter, eine Lehramtsanwärterin
    vorgegangen werden.

Fazit:

Da du im Referendariat eine Krankenversicherung abschließen musst, ist dieses
Thema unumgänglich. Dabei ist es besonders wichtig, möglichst alle Optionen zu
nutzen, die einen perfekten Versicherungsschutz bieten. Die ideale Lösung – sowohl
finanziell als auch leistungsbezogen – ist die Absicherung über die private
beihilfekonforme Krankenversicherung
.

Eine Dienstunfähigkeitsversicherung ist einer der wichtigsten Bestandteile zur
Absicherung des Lebensunterhalts. Hierdurch sicherst du dir für deine komplette
Beamtenlaufbahn dein monatliches Einkommen – bis zur Pension. Solltest du
dienstunfähig werden, ist deine Existenz dank der monatlichen Leistungen aus der
Dienstunfähigkeitsversicherung nicht bedroht.

Die Diensthaftpflichtversicherung schützt vor unvorhergesehenen Ausnahmefällen
und ist als kostengünstige Ergänzung zur normalen Haftpflichtversicherung der dritte
wichtige Baustein für eine sichere private und berufliche Zukunft.

Downloads / Infomaterial

Ratgeber Berufsstart im Öffentlichen Dienst 2020

Rund ums Geld im Öffentlichen Dienst 2020

Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Als Lehramtsanwärterin oder Lehramtsanwärter muss man sich zu Beginn des Referendariats, also zur Verbeamtung auf Probe, auf vieles und zum Teil komplett Neues einstellen, so auch auf die Option der beihilfekonformen Krankenversicherung oder auch Restkostenversicherung genannt.

 

Lehramtsanwärterinnen und Lehramtsanwärter unterscheiden sich nicht nur in Bezug auf die unterschiedlichsten Fächerkombinationen und Jahrgangsstufen, in denen sie unterrichten wollen, sondern auch in den möglichen Anstellungsformen (Beamte, Angestellte oder sogar Freiberufler) in unseren 16 Bundesländer.

 

Zur Wahl stehen den Beamten auf Widerruf in der zumeist 18-monatigen Ausbildung neben der klassischen, individuellen Beihilfe und der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) auch die pauschale Beihilfe. Die pauschale Beihilfe lohnt sich allerdings nur für Beamte mit schweren Vorerkrankungen, geringer Besoldung (<A10) oder Beamte, die nur in Teilzeit tätig sein wollen. Selbst mit drei Kindern ist die individuelle Beihilfe für mehr als 90 Prozent der Beamten die bessere Wahl.

 

Bei Beamten ist es wie auch bei Angestellten und Selbständige relevant, wie das Arbeitsverhältnis geregelt ist, um die Wahl zwischen einer privaten Krankenversicherung und einer gesetzlichen Krankenkasse zu erleichtern. Den großen Vorteil der Beihilfe bekommt man nicht, nur weil man Lehrer ist, sondern erst dann, wenn es sich auch um eine Verbeamtung handelt. Die beihilfekonforme Krankenversicherung/Restkostenversicherung ist nur für Beamte möglich.

Bisher war der Beruf der Lehrerin und des Lehrers immer auch mit dem Beamtenstatus verbunden und die Vorteile der beihilfekonformen Krankenversicherung konnten von jeder Lehramtsanwärterin und jedem Lehramtsanwärter genutzt werden.

 

Weniger als 4 Prozent der Beamten in Deutschland haben sich bis heute für das System der gesetzlichen Krankenkassen entschieden, denn dies ist in den meisten Fällen teurer, die Leistungen sind nicht die bestmöglichen und können jährlich vom Gesetzgeber verändert werden. Oft waren es Beamtinnen und Beamte mit schweren Vorerkrankungen oder sehr niedrigen Besoldungsgruppen.

 

Damit die notwendigen Einsparungen zur Entlastung der öffentlichen Haushalte erreicht werden können, reduzieren die Bundesländer und der Bund die Verbeamtungsraten und beschäftigten Lehrerinnen und Lehrer auch als Angestellte. Dies hat ein geringeres Nettoeinkommen und auch die zum Teil deutlich schlechteren Leistungen der gesetzlichen Krankenkasse im Vergleich zu beihilfekonformen Krankenversicherungen zur Folge.

 

Für Lehramtsanwärterinnen und Lehramtsanwärter gilt aber überwiegend das System der Beihilfe. Freiberuflich tätige Lehrerinnen und Lehrer können sich über günstige Tarife für Selbstständige informieren.

Grundsätzlich erhalten alle Beamten und somit auch Lehrer, deren Kinder und berücksichtigungsfähige Ehegatten/Lebenspartner bereits mit dem Status der Anwärterin/

des Anwärters Beihilfe. Dieser Status in der Beamtenlaufbahn heißt „Beamter auf Widerruf“.

Als Beihilfe wird die Beteiligung des Dienstherrn, also des Bundeslandes oder des Bundes, an den tatsächlich durch Krankheit, Vorsorge, Schutzimpfungen oder Geburten entstandenen Kosten bezeichnet.

 

Das Recht auf Beihilfe haben Beamte nur, wenn Sie eine private, beihilfekonforme Krankenversicherung/Restkostenversicherung abgeschlossen haben. Der Anspruch auf Beihilfe entfällt, wenn dies nicht gemacht wird. Die Höhe der Beihilfe differiert zwischen den Bundesländern und dem Familienstand des Beamten. Der Beihilfesatz ohne Kinder beträgt in der Regel und den meisten Bundesländern 50% bis zur Pensionierung, danach in vielen Bundesländern mehr, so dass die Kosten für die beihilfekonforme Krankenversicherung im Alter sinken.

 

Die berücksichtigungsfähigen Familienmitglieder eines Beamten haben ebenfalls einen Anspruch auf Beihilfe. Dies gilt auch schon für Beamte auf Widerruf. Im Bund und in vielen Bundesländern sind Kinder zu 80% beihilfefähig und der berücksichtigungsfähige Ehepartner zu 70%. Für den beihilfeberechtigten Beamten selbst bleibt der Beihilfebemessungssatz beim ersten Kind bei 50% und steigt mit dem zweiten Kind auf 70%. In Bremen und Hessen gibt es stark abweichende Regelungen. Die Leistung der Beihilfe und die Leistung der beihilfekonformen Krankenversicherung/Restkostenversicherung muss zusammen immer 100% ergeben. 

Die Kosten der beihilfekonformen Krankenversicherung für Beamte und somit auch Lehrerinnen und Lehrer richten sich nach dem Eintrittsalter, dem Gesundheitszustand und dem gewünschten Versicherungsschutz.

 

In Baden-Württemberg übernimmt die Beihilfe zum Beispiel auch für die Erstausstattung von neugeborenen Kindern 250 Euro, in Nordrhein-Westfalen immerhin 170 Euro. In vielen Bundesländern werden keine Wahlleistungen wie ein Zweibettzimmer, Einbettzimmer oder die Behandlung durch den Privatarzt übernommen. Beamte in Bayern können solche Leistungen in Anspruch nehmen oder buchen bei Ihrem beihilfekonformen Krankenversicherer einen Ergänzungstarif hinzu.

 

Die private beihilfekonforme Krankenversicherung muss immer dann anpasst werden, wenn zum Beispiel durch die Geburt eines Kindes oder eine Scheidung der Beihilfesatz angepasst wird. Hierzu bedarf es einer Meldung an den Versicherer.

Die Leistungen der Beihilfe entsprechen mindestens dem Niveau der gesetzlichen Krankenkassen, sind in vielen Fällen aber auch deutlich besser. Die Leistungen der Beihilfe sind jedoch nicht mit denen der privaten Krankenversicherungen zu vergleichen. Es ist der Standard, dass die Beihilfe der Länder anteilmäßig weniger erstattet als die privaten beihilfekonformen Krankenversicherungen. Um diese Lücke zu schließen bieten die meisten Versicherer einen sogenannten Beihilfeergänzungstarif, abgestimmt auf das jeweilige Bundesland oder den Bund, an. So ist die Versorgung mit Sehhilfen, Heilpraktikerleistungen oder auch Zahnmedizin gesichert und weitere Zusatzversicherungen sind nicht nötig.

Zurzeit erfolgt die Abrechnung der Leistungen bei den Beihilfestellen (Ausnahme Hamburg und der Bund) analog. Der Beamte reicht das Abrechnungsformular seiner Beihilfestelle mit den Rechnungen der Ärzte, des Krankenhauses und die Rezepte ein, das Geld wird dann innerhalb von vier Wochen auf das private Girokonto des Beamten ausgezahlt. Rechnungen, mit der Ausnahme der Rechnungen von Medikamenten aus Apotheken, müssen also nicht ausgelegt werden, denn die privat versicherten Beamten erhalten von nahezu allen großen Beamtenversicherern ihr Geld mit Hilfe einer App zum Teil innerhalb weniger Tage zurückerstattet. Selbst bei altmodischen Versicherern, die keine Versichertenkarte für den Aufenthalt im Krankenhaus vorhalten, erfolgt die Leistungsauszahlung schnell genug, um in der Regel nichts auslegen zu müssen.

Der Nachteil der Angestellten im Öffentlichen Dienst ist, dass sie grundsätzlich keinen Anspruch auf Beihilfe haben und sich gesetzlich krankenversichern müssen. Die Beiträge liegen im Jahr 2020 bei rund 19% des Bruttoeinkommens inkl. der Pflegepflichtversicherung. Bei Angestellten zahlt die Hälfte der Dienstherr, die andere Hälfte trägt der Angestellte selbst.

Die Frage, ob sich Beamte oder speziell auch Lehrer privat oder gesetzlich versichern sollten, wird oft gestellt. Bei eingehender Prüfung liegt die Antwort aber auf der Hand.

 

Diese Fakten sind bei der o.g. Fragestellung für alle Beamten/Lehrer gegeben:

 

  • Es besteht für alle Beamten keine Versicherungspflicht in den gesetzlichen Krankenkassen (GKV)
  • Die individuelle Beihilfe des Dienstherrn, die Beamte nur bei Abschluss einer privaten beihilfekonformen Krankenversicherung erhalten, ist für die Versicherten in den meisten Fällen die günstigere Lösung und beinhaltet umfangreicheren Versicherungsschutz, so dass keine Zusatzversicherungen mehr notwendig werden. Dies gilt auch bei der neu eingeführten pauschalen Beihilfe für alle Beamten ab der Besoldungsgruppe A10

Die Ausbildungstarife für Beamtenanwärter / Lehramtsanwärter sind bei vielen Versicherern sehr günstig, da sie keine Altersrückstellungen bilden und gleichzeitig den Gesundheitszustand für die Zeit als Beamter auf Probe bzw. Beamter auf Lebenszeit absichern

Fast alle Beamtenanwärter, die nicht aus einer Beamtenfamilie stammen, sind auf der Suche nach einem günstigen und unverbindlichen Angebot zur beihilfekonformen Krankenversicherung/Restkostenversicherung.

Leider ist es am Markt kaum möglich, alle der rund 40 Anbieter für Beamte bis ins letzte Detail selbst zu prüfen und deren verschiedene Tarife komplett zu durchschauen. Auf Grund der verschiedenen Vertriebswege und Selbstverständnisse der Versicherer ist es aber auch kaum möglich, über die klassischen Vergleichsportale oder Versicherungsmakler einen echten und ehrlichen Vergleich für ein Angebot zu erhalten. Zwei der großen fünf Beamtenversicherer arbeiten weder mit Vergleichsportalen noch mit Versicherungsmaklern zusammen. Diese beiden Anbieter sind zwar in den Vergleichen zu sehen, werden aber weder von Vergleichsportalen noch von Versicherungsmaklern aktiv angesprochen, auch wenn eines der Angebote ggf. perfekt zum jeweiligen Bedürfnis passen würde.

In Versicherungsvergleichen von Fachzeitschriften werden oftmals nur die aktuellen Tarife und Preise miteinander verglichen. Auf die großen Risiken, wenn man sich als Beamter bei einem sehr kleinen Versicherer mit wenigen versicherten Beamten versichert, wird nicht hingewiesen. In einem Versicherungskollektiv einer Krankenversicherung sollten sich mindestens 50.000 versicherte Personen befinden, damit eine gewisse Sicherheit gegeben ist.

Wir empfehlen, sich Vorschläge der großen fünf Versicherer für Beamte einzuholen und dann nach seinen eigenen Bedürfnissen zu entscheiden.

Die Beihilfe wird durch die Beihilfestellen der Bundesländer oder des Bundes erbracht und funktioniert seit vielen Jahrzehnten sehr professionell. Wird eine medizinische Behandlung notwendig, reicht der Beamte die Rechnung des Arztes, des Krankenhauses oder des Apothekers bei seiner Beihilfestelle ein. Diese erstattet dann entsprechend der jeweiligen Beihilfeverordnung auf das private Konto des Beamten. Der Beamte kann zeitgleich einen Antrag auf Erstattung bei seinem privaten Versicherer, ggf. sogar schon über eine App (Hamburg und Bund), stellen und sich die Restkosten ebenfalls erstatten lassen. Die Einreichung muss aber nicht erfolgen, da einige Krankenversicherungen Beitragsrückerstattungen bei Leistungsfreiheit anbieten und es sich ggf. lohnt, Rechnungen zu sammeln, bis der zu erwartende Betrag der Rückerstattung überschritten ist. In den Ausbildungstarifen zahlen einige Versicherer 50% der gezahlten Beiträge zurück, wenn keine Leistungen erbracht wurden. Die DBV zahlt sogar eine Beitragsrückerstattung, wenn Vorsorgeuntersuchungen und Schutzimpfungen abgerechnet wurden.

Die Leistungen der Beihilfestelle und der privaten beihilfekonformen Krankenversicherung dürfen in keinem Bundesland und auch nicht im Bund 100 Prozent übersteigen.

Der jeweilige Dienstherr gewährt Beamten sowie deren berücksichtigungsfähigen Angehörigen eine finanzielle Unterstützung im Krankheitsfall (ebenso bei Vorsorge, Impfungen und Geburtsfällen), die sogenannte Beihilfe. Die ledigen Beamten bekommen grundsätzlich 50 Prozent Beihilfe, EhepartnerInnen 70 Prozent und Kinder 80 Prozent Beihilfe. Diese Regelung gilt nicht für Hessen und Bremen. Für Beamte ist daher eine private Restkostenkrankenversicherung (beihilfekonforme Krankenversicherung) zur Ergänzung auf 100 Prozent die richtige Wahl. Möglich ist für alle Beamte ebenfalls der Basistarif. Die wichtigsten Beamtenversicherer haben sich verpflichtet, Beamtenanwärter und Beamte auf Probe zu erleichterten Bedingungen aufzunehmen. Bestimmte Beamte, wie z. B. Polizeivollzugsbeamte und Feuerwehrbeamte, haben in den meisten Bundesländern während ihrer aktiven Dienstzeit Anspruch auf die Heilfürsorge. Für Soldaten der Bundeswehr besteht mit der truppenärztlichen Versorgung ein besonderer Anspruch.

Darunter wird die vollständige Übernahme von Krankheitskosten (ebenso Vorsorge, Schutzimpfungen und Geburtsfälle) durch den Dienstherrn verstanden. Die Heilfürsorge des Dienstherrn ersetzt in diesem besonderen Fall die GKV oder PKV. Ehepartner oder Kinder können in der Heilfürsorge nicht untergebracht werden, sie haben jedoch einen Beihilfeanspruch wie die Angehörigen anderer Beamtengruppen. Mit der Pensionierung oder der Dienstunfähigkeit und dem daraus folgendem Ausscheiden aus dem aktiven Dienst erlischt der Anspruch auf Heilfürsorge. Mit dem Beginn der Pensionierung besteht dann ein Beihilfeanspruch, in den meisten Fällen von 70%, der für den verbleibenden prozentualen Anteil mit einem privaten Restkostentarif auf 100 Prozent aufgefüllt werden muss. Heilfürsorgeberechtigte Beamte sollten bereits mit Beginn ihres Heilfürsorgeanspruches eine Anwartschaftsversicherung auf die beihilfekonforme Krankenversicherung abschließen. In der Regel wird dies in Verbindung mit der Pflegepflichtversicherung gemacht. Bei der Wahl der Anwartschaft stehen rund 40 Versicherer in Deutschland zu Verfügung, wovon aber nur eine Hand voll in der Lage ist, die notwendige Sicherheit auch über Jahrzehnte zu bieten. Neutrale oder gar unabhängig Beratung ist am Markt leider kaum zu finden. Aus diesem Grund empfehlen wir, sich von den großen fünf Spezialversicherern für Beamte Angebote erstellen zu lassen und zu vergleichen. Selbst die großen Vergleichsportale haben nicht alle Versicherer im Zugriff. Die beiden größten Versicherer für den Öffentlichen Dienst arbeiten nicht mit Vergleichsportalen oder Maklern zusammen.

Die Beihilfe ist der finanzielle Zuschuss des Dienstherrn zu den Krankheitskosten seiner Beamten. Der Dienstherr übernimmt einen prozentualen Anteil der tatsächlichen Krankheitskosten im Rahmen der Beihilfe.

Der Beihilfeanspruch von Beamten ist abhängig vom Familienstand, dem jeweiligen Bundesland/des Bundes und dem aktuellen Status (z.B. Pensionär). Meistens bekommen ledige Beamte 50 Prozent Beihilfe, berücksichtigungsfähige Ehepartner 70 Prozent und Kinder 80 Prozent. Bei Beamten mit zwei oder mehr Kindern, erhöht sich der Beihilfesatz in der Regel auf 70 Prozent. Diese Regeln gelten nicht für Bremen und Niedersachsen.

Die Kinder von Beamten sind immer dann berücksichtigungsfähig, wenn für sie auch ein Anspruch auf Kindergeld besteht. Familienmitglieder, z.B. Ehepartner, mit einem eigenen Anspruch auf Beihilfe oder einer bestehenden Versicherungspflicht in einer gesetzlichen Krankenkasse sind nicht berücksichtigungsfähig. Zusätzlich ist die Berücksichtigungsfähigkeit von Ehepartnern bei der Beihilfe an Einkommensgrenzen gebunden. Die Beihilfe wird entsprechend des Dienstherrn als Bundes- oder Landesbeihilfe gewährt, wenn die Einkünfte nicht höher als 17.000 Euro im vorletzten Kalenderjahr vor der Antragstellung waren. In vielen Bundesländern weichen diese Beträge ab, ebenso werden diese Werte auch regelmäßig angepasst. Wir haben die für Ihr Bundesland gültigen Freibeträge immer parat, sprechen Sie uns an.

 Um die Beihilfe in Anspruch nehmen zu können, muss ein Beamter in Addition der Beihilfeleistungen und der Leistungen des privaten beihilfekonformen Krankenversicherers immer auf 100 Prozent kommen.

Beamte können sich freiwillig in einer der gesetzlichen Krankenkassen (GKV) versichern, wenn sie zuvor bereits gesetzlich versichert waren. Die freiwillige Mitgliedschaft ist für Beamte aber sehr selten sinnvoll, weil sie den vollen Beitragssatz grundsätzlich selbst bezahlen müssten, ohne dass sich der Dienstherr mit einem Arbeitgeberzuschuss beteiligt. Nur die Bundesländer Hamburg, Bremen, Berlin, Brandenburg und Thüringen beteiligen sich als Dienstherr mit der pauschalen Beihilfe an den Beiträgen zur GKV. Selbst in den genannten Bundesländern lohnt es sich nur für Beamte mit schweren Vorerkrankungen, niedrigen Besoldungsgruppen (<A10) oder Beamte, die nur in Teilzeit arbeiten wollen, die pauschale Beihilfe und damit die GKV zu bevorzugen. Gerade als Pensionär kann die pauschale Beihilfe sehr teuer werden, denn die Beiträge in der GKV berechnen sich aus allen Einnahmen, also neben der Pension auch aus den Kapitalerträgen oder Mieteinkünften des Beamten. Zudem bekommen Beamte mit individueller Beihilfe mindestens 60%, in den meisten Bundesländern aber sogar 70% Beihilfe als Pensionär, wodurch der Beitrag in der privaten beihilfekonformen Krankenversicherung deutlich sinkt. Die Leistungen der pauschalen Beihilfe werden im Rentenalter nicht erhöht und bleiben bei 50%.

Auch gesetzlich versicherte Beamte haben einen Anspruch auf Beihilfe und können diesen in Anspruch nehmen. Die Leistungen der Beihilfe sind in den allermeisten Fällen auf dem genau gleichen Niveau wie die der GKV, so dass dieser Anspruch eher theoretischer Natur ist. Für nicht beihilfefähige Restkosten, wie z.B. bei Brillen, Material- und Laborkosten für Zahnersatz oder Heilpraktikerbehandlungen, können Beihilfeergänzungstarife abgeschlossen werden.

 

Beim Wechsel des Bundeslandes oder Änderungen des Beihilferechts ergibt sich in den beihilfekonformen Krankenversicherungen ein Anpassungsrecht. Dies ist z. B. der Fall, wenn Kinder nicht mehr beihilfeberechtigt sind, oder auch bei Trennung. Die Mitteilung zur Änderung der Lebenssituation und damit zur Anpassung muss innerhalb von sechs Monaten erfolgen, wodurch der Versicherer den angepassten Versicherungsschutz ohne Risikoprüfung oder Wartezeiten zu gewähren hat. Diese Regelung gilt nicht für den Basistarif der privaten Krankenversicherungen.

Das Recht, Versicherungstarife innerhalb des Versicherers zu wechseln, gilt auch für Beamte. Der Wechsel in den Standardtarif (nur für vor 2009 privat versicherte) oder in den Basistarif ist ebenfalls möglich, aber nur in sehr wenigen Fällen empfehlenswert. Der Versicherungsbeitrag ist begrenzt auf den Prozentsatz des Höchstsatzes der GKV, der mit einer privaten beihilfekonformen Krankenversicherung zur Beihilfe abzudecken ist.

Fazit: Für Beamte lohnt sich in fast allen Fällen eine beihilfekonforme Krankenversicherung für den prozentualen Kostenanteil, der ergänzend zur Beihilfe notwendig ist. Dies gilt auch für Beamte mit Kindern.

Für Beamtenanwärter und Beamtenanwärterinnen, also Beamte auf Widerruf, gibt es besonders günstige Ausbildungsbeiträge. Der Leistungsumfang unterscheidet sich nicht von den Normaltarifen für Beamte. Der günstige Beitrag wird von den Versicherern angeboten, da noch keine Altersrückstellungen gebildet werden müssen. Dies erfolgt erst mit der Verbeamtung auf Probe, also nach dem Referendariat oder einer anderen Ausbildung. Der Beitrag für diese Tarife liegt deutlich unter dem Beitrag für die GKV. Als Beamtenanwärterin oder Beamtenanwärter müssen Sie sich vor Beginn der Ausbildung oder des Referendariats entscheiden, ob die freiwillige Mitgliedschaft in der GKV oder die beihilfekonforme Krankenversicherung die passende Lösung ist.

Bei der Wahl des beihilfekonformen Krankenversicherers ist neben den Beiträgen als Anwärter auch bzw. gerade der danach geltende Beitrag und die Größe des Versichertenkollektivs relevant.  

Sollte nach dem Ausbildungsende keine Übernahme ins Beamtenverhältnis erfolgen, ist die Rückkehr in die gesetzliche Krankenkasse nur unter diesen Voraussetzungen möglich:

- Aufnahme eines sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnisses

- Eintritt in die Familienversicherung des Partners

Sollte beides nicht möglich sein, muss innerhalb von sechs Monaten nach Wegfall des Beihilfeanspruches der Versicherungsschutz auf 100 Prozent aufgestockt werden, um keine Lücke im Versicherungsschutz zu haben. Eine Gesundheitsprüfung bei der erneuten Aufnahme einer verbeamteten Tätigkeit wird hierdurch ebenfalls vermieden.

Bei Eintritt in die GKV sollte in jedem Fall eine Anwartschaftsversicherung, die zwischen 1 und rund 10 Euro im Monat kostet, abgeschlossen werden, damit keine erneute Gesundheitsprüfung erforderlich ist.

Lehrer benötigen im Referendariat in den meisten Bundesländern eine beihilfekonforme Krankenversicherung, auch Restkostenversicherung genannt. Aber warum?

Die wichtigsten Informationen rund um die private beihilfekonforme Kranken­versicherung, besonders für Lehrer, haben wir zusammengetragen.

Die private Krankenversicherung ist nicht gesetzlich vorgeschrieben und erst recht keine Pflicht, aber gerade für Lehrerinnen und Lehrer, die mit A12 und höher besoldet werden, obligatorisch. Beamte und Beamtenanwärter haben den großen Vorteil, dass der Dienstherr sich zu 50% an den Krankheitskosten, Vorsorgeuntersuchungen, Impfungen und Geburtsfällen durch die Beihilfe beteiligt. Aus diesem Grund ist für verbeamtete Lehrer und Referendare die beihilfekonforme Krankenversicherung bereits seit vielen Jahrzehnten in ganz Deutschland die vorgesehene Lösung - selbstverständlich nicht nur für Lehrerinnen und Lehrer, sondern für alle Beamten.

Bei der Wahl des richtigen Versicherers achten viele Beamte vor allem auf die Kosten, aber erst in zweiter Linie auf Leistungen und die Größe des Versicherers. Die Größe des versicherten Kollektivs sollte mindestens 50.000 Beamte umfassen, ansonsten ist die Gefahr steigender Beiträge zu groß und es gibt keine langfristige Planungssicherheit.

Welche Versicherungstarife, welche Bausteine und welcher Versicherer am besten zu einem passt, ist eine sehr persönliche und individuelle Entscheidung. Wir empfehlen, sich von den großen Spezialversicherern für Beamte Angebote erstellen und sich nicht von so genannten unabhängigen Vergleichsportalen beeinflussen zu lassen. Zwei der fünf bedeutendsten Beamtenversicherer arbeiten nicht mit Maklern und Vergleichsportalen, so dass hier ohne eigene Recherche der Vergleich hinkt.

Was wichtig ist:

  • Der Dienstherr zahlt Beamten mindestens 50% Beihilfe, aber nur, wenn die anderen 50% über eine beihilfekonforme Krankenversicherung abgesichert sind.
  • Diese beinhaltet deutlich mehr Leistungen, kostet aber erheblich weniger, selbst in Bundesländern mit pauschaler Beihilfe.
  • Die Leistungen können in der beihilfekonformen Krankenversicherung selbst zusammengestellt werden und entsprechen somit dem persönlichen Bedarf.
  • Der Versicherungsschutz in der beihilfekonformen Krankenversicherung kann nur mit beidseitiger Zustimmung verändert werden, d.h. der Versicherungsschutz ist dauerhaft in der gewünschten Form sicher. Anders ist dies in der GKV, wo der Gesetzgeber den Versicherungsschutz willkürlich und ohne Rücksprache verändern kann.
  • Es findet vor Aufnahme eine Gesundheitsprüfung statt, die frühzeitig durchgeführt werden sollte. Hier ist es sehr wichtig, die Fragen extrem offen zu beantworten und vor allem darauf zu achten, dass die Antworten richtig im Antrag notiert werden.

Dass eine private beihilfekonforme Krankenversicherung (PKV) für verbeamtete Lehrerinnen und Lehrer sinnvoll ist, steht außer Frage. Der Dienstherr übernimmt bei ledigen Beamten 50% der Kosten. Zusätzlich bietet der Versicherungsschutz deutlich bessere Leistungen als die gesetzliche Krankenversicherung (GKV). Dies gilt auch in den Bundesländern mit der pauschalen Beihilfe, denn diese richtet sich an Beamte mit schweren Vorerkrankungen, Beamte mit niedrigen Besoldungsgruppen (<A10) und Teilzeitkräfte.

Die richtige private beihilfekonforme Krankenversicherung

In einer privaten beihilfekonformen Krankenversicherung bestehen neben der Möglichkeit die Beihilfe des Dienstherrn zu erhalten auch viele weitere Vorteile:

  • schnellere Terminvergabe bei allen Ärzten
  • freie Medikamentenvergabe ohne Budgetierung
  • vertraglich vereinbarte Leistungen beim Versicherer
  • Beitragsrückerstattung von der Krankenversicherung bei Leistungsfreiheit*

*Einige Versicherer zahlen die Beitragsrückerstattung auch bei Inanspruchnahme von   Leistungen für Vorsorge und Schutzimpfungen, andere zahlen in diesem Fall keine Beitragsrückerstattung.

Auch Referendarinnen und Referendare, Lehramtsanwärterinnen und Lehramtsanwärter sowie Beamtenanwärterinnen und Beamtenanwärter haben einen Anspruch auf Beitragsrückerstattung. Es stellt sich also nicht die Frage, ob es sinnvoll ist, die Beihilfe in Anspruch zu nehmen und sich privat zu versichern, sondern welche Krankenversicherung und welcher Tarif am besten geeignet ist.

Jeder Mensch hat einen anderen Versicherungsbedarf, weshalb pauschale Angebote komplett falsch sind. Erst auf Grundlage einer guten und ausführlichen Beratung sowie Prüfung der Krankenakte kann ein passendes Angebot erstellt werden. Theoretisch gibt es rund 40 Versicherungsgesellschaften die Beamte krankenversichern können, diese Anzahl reduziert sich nach kurzer Prüfung aber schnell auf rund fünf Gesellschaften, denn bei den übrigen Gesellschaften sind die Kollektive zu klein, um langfristige Sicherheit zu geben.

Unterschiedliche Regelungen bei der Beihilfe der Bundesländer und des Bundes

Grundsätzlich haben eine verbeamtete Lehrerin oder ein verbeamteter Lehrer die freie Wahl zwischen der gesetzlichen und der privaten beihilfekonformen Krankenversicherung.

Der Dienstherr beteiligt sich mit mindestens 50% an den tatsächlich entstehenden Krankheitskosten, Kosten für Vorsorge, Schutzimpfungen und Geburten, die anderen 50% müssen privat versichert werden. Einige Bundesländer (Bremen, Hamburg, Berlin, Brandenburg und Thüringen) übernehmen auch 50% der Kosten einer gesetzlichen Krankenversicherung, jedoch zahlt ein Beamter mit einer Besoldung ab A10 deutlich mehr als in der beihilfekonformen Krankenversicherung und es sind schlechtere medizinische Leistungen versichert. Die pauschale Beihilfe ist nur für wenige Beamte eine echte Alternative, hierzu zählen schwer erkrankten Beamte, Geringverdiener und Teilzeitkräfte.

Für die meisten Beamten liegt die Beihilfe bei genau 50%. Die Beihilfebemessungssätze bestimmen hier jeweils, mit wieviel Beihilfe sich der Dienstherr an den entstehenden Krankheitskosten beteiligt.

Je nach Bundesland und Familienstand gelten unterschiedliche Regelungen. Gerade Familien mit Kindern profitieren von den Beihilfeverordnungen der Bundesländer. Je nach Bundesland gibt es einen höheren Beihilfesatz für das jeweilige Kind (z.B. 80 %) oder alle versicherten Personen (z.B. 5% Zuschlag je weiterer beihilfeberechtigter Person). So bekommen Beamte mit zwei Kindern z.B. in Bremen 60% Beihilfe und in Niedersachsen sogar 70%.

Die Beiträge der beihilfekonformen Krankenversicherung orientieren sich nicht am Einkommen des Beamten, sondern am gewählten Versicherungsschutz, dem Eintrittsalter und dem Gesundheitszustand bei Abschluss des Vertrages. Eine spätere Beitragsanpassung wegen Verschlechterungen des Gesundheitszustandes oder des Alters ist nicht möglich. Es gilt in der privaten beihilfekonformen Krankenversicherung der Grundsatz, dass der Beitrag langfristig günstiger ist, je eher man sich versichert.

Die Vor- und Nachteile der privaten Krankenversicherung

Für verbeamteter Lehrerinnen und Lehrer hat die private beihilfekonforme Krankenversicherung nur Vorteile, abgesehen von dem kleinen Verwaltungsaufwand, den man damit hat, die Rechnungen der Ärzte zu begleichen bzw. an die Beihilfe und dem Versicherer zu senden. Dieser Verwaltungsaufwand für Beamte verringert sich gerade deutlich, da alle großen Versicherer und bereits mehrere Beihilfestellen die Abrechnung bequem per App anbieten.

Bessere und vertraglich festgeschriebene Leistungen als in der gesetzlichen Krankenversicherung sind nur zwei relevante Vorteile für Lehrerinnen und Lehrer in der privaten beihilfekonformen Krankenversicherung. Der Beitrag liegt bei nur rund der Hälfte und man bekommt deutlich schneller Termine bei den Ärzten, die sich ebenfalls über neue Privatpatienten freuen.

Hier nochmals die relevanten Vor- und Nachteile für verbeamtete Lehrerinnen und Lehrer im Vergleich:

Vorteile der privaten beihilfekonformen Krankenversicherung:

  • bessere Leistungen als in der gesetzlichen Krankenversicherung
  • deutlich günstigerer Beitrag dank der Beihilfe
  • keine Budgetierung, hierdurch freie Medikamentenvergabe durch die Ärzte
  • schnelle Terminvergabe bei den Ärzten
  • Beitragsrückerstattung bei Leistungsfreiheit

Nachteile der privaten beihilfekonformen Krankenversicherung:

  • Gesundheitsprüfung vor Vertragsbeginn
  • Eingeschränkte Wechselmöglichkeit zurück in die gesetzliche Krankenversicherung

Garantierte Leistungen in der privaten beihilfekonformen Krankenversicherung

 

In allen gesetzlichen Krankenkassen variieren die Leistungen nach den Änderungen durch den Gesetzgeber. Mehr als 90% der Leistungen sind festgeschrieben und nur wenige Zusatzleistungen können die einzelnen Krankenkassen selbst bestimmen. In den privaten beihilfekonformen Krankenversicherungen bleiben die bei Vertragsabschluss vereinbarten Leistungen garantiert bis zum Vertragsende oder einer gewünschten Vertragsumstellung erhalten.

Leistungen sind bei Krankenversicherungen individuell wählbar. Die Entscheidung, welche Leistung inkludiert werden soll, ist gut zu überlegen, denn zum einen hat jede Zusatzleistung einen direkten Einfluss auf den Beitrag, zum anderen aber eben auch auf den Versicherungsschutz, der eventuell auch erst in 20 oder vielleicht sogar 50 Jahren wirklich wichtig wird. Gute Versicherungen bieten allerdings auch später noch über sogenannte Optionen die Möglichkeit an, den Versicherungsschutz ohne Gesundheitsprüfung zu erweitern.

Welche Leistungen sollten in jedem Fall enthalten sein?

  • Freie Medikamentenwahl
  • Offener Hilfsmittelkatalog
  • Höchstsätze Arzthonorare
  • Stationäre Psychotherapie
  • Zahnarztleistungen

Welche Leistungen können wichtig werden?

  • Ambulante Psychotherapie
  • Kurleistungen
  • Freie Krankenhauswahl
  • Privatarztbehandlung im Krankenhaus
  • Pflegeergänzungstarife

Welche Leistungen kann man noch vereinbaren?

  • Leistungen über die Gebührenordnung der Ärzte hinaus
  • Krankenhaustagegeld
  • Sehhilfen (Brillen, Kontaktlinsen, Laserbehandlungen)
  • Beitragsentlastungen im Alter
  • Heilpraktikerbehandlung

 

Die Kosten einer privaten beihilfekonformen Krankenversicherung berechnen sich nach dem Alter, dem Gesundheitszustand und dem gewünschten Versicherungsschutz. Das nachfolgende Kostenbeispiel zeigt auf, dass Beamtinnen und Beamte neben deutlich besseren Leistungen in der beihilfekonformen Krankenversicherung auch deutlich geringere Kosten in diesem Model haben,

da nur 50% oder weniger versichert werden müssen.

 

Zwischen den rund 40 möglichen Versicherern gibt es viele relevante Unterschiede:

 

In der privaten beihilfekonformen Krankenversicherung gibt es keinen Beitragssatz, der nahezu identisch ist, mit dem der gesetzlichen Krankenkassen. Es gibt einen großen Wettbewerb zwischen den verschiedenen Versicherern, so dass jeder Versicherer interessiert ist die Beiträge möglichst günstig zu gestalten. Als Beamtin und als Beamter entscheidet man zudem selbst, welche Leistungen im Versicherungsschutz enthalten sein sollen. Hierdurch beeinflusst man den Beitrag entsprechend. Neben dem gewünschten Versicherungsschutz sind das Eintrittsalter und der Gesundheitszustand für die Berechnung des Beitrages relevant. Die Gesundheitsfragen der verschiedenen Versicherungen unterscheiden sich, wodurch auch die Bewertung nach diesen Kriterien unterschiedlich ausfällt. Es kann also sein, dass ein Versicherer Beitragszuschläge verlangt oder sogar keinen Versicherungsschutz anbietet und ein anderer Versicherer den Versicherungsschutz zu Normalkonditionen anbietet. Aus diesem Grund empfehlen wir einen Vergleich zwischen den drei bis fünf großen Beamtenversicherern.

 

Grundsätzlich ist es wichtig, auch an die Zukunft zu denken, denn jeder Mensch wird älter und damit leider auch oft kranker. Versicherungsschutz, der heute noch unwichtig erscheint, kann in 20-50 Jahre ggf. sehr wichtig werden. Mit steigendem Alter wird es aber immer schwieriger, mehr Leistungen in die Krankenversicherung einzuschließen. Für gewünschte Mehrleistungen wird der Versicherer eine erneute Gesundheitsprüfung, wie zu Beginn des Vertrags, vornehmen.

 

Liegen mehrere Vorschläge zum Vergleich vor, sind nicht nur der aktuelle Preis und die Leistungen entscheidend, sondern auch die Größe des Versicherungskollektivs. Wie viele Beamtinnen und Beamte in einem Tarif versichert sind ist sehr relevant für die zukünftige Beitragsentwicklung. Ein wichtiges Entscheidungskriterium ist die zu erwartende Entwicklung der Beiträge gerade auch im Alter. Je größer das Kollektiv ist, desto größer ist die Chance auf einen stabilen Beitrag. Wer heute im Test ganz oben steht, aber nur wenige Beamtinnen und Beamte versichert hat, setzt seine Kunden einem extremen Risiko aus. Aus diesem Grund halten wir auch die Kriterien vieler Tests für falsch, auch wenn wir immer zu den Testsiegern gehören.

Die private beihilfekonforme Krankenversicherung ist für Beamte in der Regel deutlich günstiger als die Mitgliedschaft in einer gesetzlichen Krankenkasse. Beamte haben fast ausnahmslos einen Anspruch auf Beihilfe des Dienstherrn an den tatsächlich entstehenden Krankheitskosten, Vorsorgeuntersuchungen, Schutzimpfungen und Geburten. Der Dienstherr übernimmt einen festgelegten Prozentwert der anfallenden Kosten für medizinisch notwendige Behandlungen oder auch Medikamente.

In der Regel erhält ein lediger Bundesbeamter eine Beihilfe von 50 Prozent, d.h. der Dienstherr erstattet ihm die Hälfte seiner anfallenden Krankheitskosten. Auf Grund des Pflichtversicherungsgesetzes benötigt der Beamte daher eine private beihilfekonforme Krankenversicherung oder auch Restkostenversicherung genannt. Diese Krankenversicherung trägt die Hälfte seiner Gesundheitskosten, die nicht von der Beihilfe abgedeckt sind. Diese Darstellung ist sehr vereinfacht, beschreibt die Situation für Beamte aber sehr gut.

Beamte erhalten die staatliche Beihilfe

Die Höhe des Beihilfeanspruchs richtet sich nach der Bundesbeihilfeverordnung oder den jeweiligen Landesbeihilfeverordnungen. Es gibt somit 17 verschiedene Beihilfeverordnungen, auf die die beihilfekonforme Krankenversicherung abgestimmt werden muss.

Bundesbeamte mit maximal einem Kind erhalten eine Beihilfe von 50 Prozent der Krankheitskosten durch den Dienstherrn. Hat der Beamte zwei oder mehr Kinder steigt die Beihilfe auf 70 Prozent. Ehe- oder Lebenspartner von Beamten sind, wenn sie fest gelegte Einkommensgrenzen nicht überschreiten, ebenso beihilfeberechtigt wie die Kinder des Beamten. Für nicht erwerbstätige Ehepartner erhalten Bundesbeamte eine Beihilfe von 70 Prozent, für Kinder 80 Prozent. Bundesbeamte im Ruhestand erhalten ebenfalls 70 Prozent Beihilfe, wodurch die Kosten für die beihilfekonforme Krankenversicherung für Pensionäre sinken.

Privat beihilfekonform versicherte Beamtinnen erhalten ein Mutterschaftsgeld

Für Frauen mit einer privaten beihilfekonformen Krankenversicherung kann beim Bundesversicherungsamt ein einmaliges Mutterschaftsgeld von bis zu 210 Euro beantragt werden. Vom Dienstherrn erhalten sie zusätzlich ihr Nettogehalt abzüglich einer Summe von 13 Euro pro Kalendertag im Zeitraum der Mutterschaft.

Die Beihilfe der Landesbeamten ist in den Verordnungen der 16 Bundesländer geregelt. Es gibt eine bunte Vielfalt an Beihilfeansprüchen, bis hin zur pauschalen Beihilfe in einigen Bundesländern, die sich aber nur für schwer Kranke, Teilzeitbeamte und Beamte in niedrigen Besoldungsgruppen lohnen kann. Zum Beispiel zahlt die Beihilfe in Baden-Württemberg für die Erstausstattung von neugeborenen Kindern pauschal 250 Euro, in Nordrhein-Westfalen aber nur 170 Euro. In vielen Bundesländern werden keine Wahlleistungen wie ein Einbettzimmer, ein Doppelzimmer, die freie Krankenhauswahl oder die Behandlung durch den Privatarzt übernommen. In Bayern können Beamte diese Leistungen in Anspruch nehmen, zahlen dafür aber 33 Euro am Tag im Krankenhaus selbst.

Die private beihilfekonforme Krankenversicherung muss regelmäßig angepasst werden.

Ändert sich der Beihilfesatz des Beamten, zum Beispiel durch die Geburt eines Kindes oder eine Scheidung, muss der private Krankenversicherungsschutz entsprechend angepasst werden, so dass die Gesamtleistung immer bei 100% liegt. Auch ein Bundeslandwechsel kann einen Bedarf an Anpassung auslösen. Um die Versorgungslücke der Beihilfe zu schließen, können Beamte bei ihrem Krankenversicherer einen sogenannten Beihilfeergänzungstarif abschließen.

Die Vorteile der privaten beihilfekonformen Krankenversicherung

Beihilfeversicherungen bieten Beamten die Vorteile eines privaten Versicherungsschutzes und eines kompletten Privatpatientenstatus beim Arzt. Bei einem Krankenhausaufenthalt hat der Beamte den Status eines Privatpatienten, d.h. Beamte werden je nach gewähltem Tarif im Ein- oder Zwei-Bett-Zimmer untergebracht und auf Wunsch vom Privatarzt behandelt.

Viele beihilfekonforme Krankenversicherer zahlen alternativmedizinische Behandlungen bei einem Heilpraktiker oder Arzt für Naturheilkunde. Diese Leistungen müssen sich gesetzlich versicherte Beamte bei einer Zusatzversicherung einkaufen oder selbst zahlen.

Für Bundesbeamte und Landesbeamte ist daher eine private beihilfekonforme Krankenversicherung die beste Wahl und objektiv betrachtet alternativlos. Beamte zahlen deutlich weniger für ihren Versicherungsschutz in den beihilfekonformen Tarifen als etwa ein Selbstständiger, der 100% der Kosten mithilfe seiner privaten Krankenvollversicherung versichert.

Die Anwärtertarife für Beamte in Ausbildung zeichnen sich durch besonders günstige Beiträge aus, da hier keine Alterungsrückstellungen gebildet werden müssen. Nach dem erfolgreichen Abschluss der Beamtenausbildung (Beamter auf Widerruf) wird der Tarif des Beamtenanwärters ohne eine erneute Gesundheitsprüfung in eine normale beihilfekonforme Krankenversicherung umgewandelt und die notwendigen Altersrückstellungen werden gebildet. In dieser Phase spricht man von einem Beamten auf Probe. Mit der Verbeamtung auf Lebenszeit ergibt sich keine besondere Veränderung im Rahmen der Beihilfe, aber ab diesem Zeitpunkt steht dem Beamten die Mindestversorgung bei Dienstunfähigkeit zu.

Welche Krankenversicherung die günstigste für Lehrerinnen und Lehrer ist, ist nicht pauschal zu beantworten. Es gibt rund 40 verschiedene Versicherer für Lehrer mit einer noch größeren Auswahl an unterschiedlichen Tarifen. Bei genauerem Hinsehen reduziert sich die Anzahl der tatsächlich in Frage kommenden Versicherer auf fünf, wenn man nicht das Risiko von stark steigenden Beiträgen in Kauf nehmen möchte. Weiter gibt es die Option, den Versicherungsschutz selbst festzulegen. Hierdurch ergibt sich für jede Lehrerin und jeden Lehrer ein sehr individueller Beitrag.

Grundsätzlich kann man bei Ausbildungstarifen von Beiträgen zwischen 60 bis 100 Euro monatlich inklusive der Pflegepflichtversicherung ausgehen, nach der Ausbildung liegen die Beiträge zwischen 200 und 350 Euro je nach gewünschtem Schutz, Eintrittsalter und Gesundheitszustand.

Wir bieten sehr gerne auch Tarifvergleiche zu Mitbewerbern an und beantworten alle offenen Fragen zu den Tarifen.

Alle verbeamteten Lehrerinnen und Lehrer sind nicht in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) versicherungspflichtig, sondern haben einen Anspruch auf Beihilfe. Die genauen Leistungen der Beihilfe unterscheiden sich von Bundesland zu Bundesland. Für Lehrerinnen und Lehrer ist die private beihilfekonforme Krankenversicherung (PKV) die perfekte und vor allem günstigste Lösung.

Für Lehramtsanwärterinnen oder Lehramtsanwärter halten die großen Spezialversicherer für Beamte bereits besonders günstige Ausbildungstarife vor. Welcher Versicherer in Frage kommt, kann nicht pauschal beantwortet werden. Versicherer mit einem kleinen Versicherungskollektiv (weniger als 50.000 versicherte Beamte) sollten besser nicht in die engere Wahl gezogen werden, denn hier ist das Risiko von überproportional steigenden Beiträgen sehr hoch.

Lehrerinnen und Lehrer in der privaten Krankenversicherung profitieren von einer besseren medizinischen Versorgung und können die Leistungen der beihilfekonformen Krankenversicherung individuell festlegen.

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