Die wichtigsten Versicherungen für Beamte im Justizvollzug

Justizvollzugsanstalt Berlin
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Grundsätzlich sind Justizvollzugsbeamten in ihrem Job einem erhöhten Risiko ausgesetzt. Dem gilt es mit der richtigen Versicherung entgegenzuwirken. Neben Privathaftpflicht und den gängigen Versicherungen für das Auto gibt es weitere Policen, deren Abschluss für Sie Sinn machen können. Wenn auch Sie sich vollständig während und vor Ihrer Beamtenzeit absichern wollen, dann sollten Sie unbedingt der passenden Versicherung vertrauen.

Sichern Sie sich gegen alle Eventualitäten ab, um auch im Schadensfall optimal versichert zu sein. Wenn Sie eine Versicherung suchen, dann reicht nicht nur ein Vergleich, sondern in diesem Fall müssen Sie wirklich die wichtigsten Versicherungsmodelle kennen. Wir beraten Sie umfassend zu allen Modellen und zu allen Versicherungen, die Sie als Beamter benötigen. Lassen Sie sich nicht auf eine minderwertige Versicherung ein, sondern vertrauen Sie wirklich den besten Versicherungen. Wir können Ihnen diese Modelle bieten.

Die Dienstunfähigkeitsversicherung für Justizvollzugsbeamte ist ein Muss

Der Dienst in einer Justizvollzugsanstalt kann ein enormes Maß an Gefahrenpotential enthalten. Dazu kommt, dass der tägliche Umgang mit Gefangenen die Nerven übermäßig strapazieren kann. Zudem belastet dann noch der Schichtdienst. Deshalb sollten Sie bereits als Berufsanfänger über den Abschluss einer Dienstunfähigkeitsversicherung nachdenken. Damit können Sie einen Anspruch auf Ruhegehälter erwerben, wobei Sie dafür mindestens fünf Jahre Dienst versehen haben müssen.

Sind Sie Justizvollzugsbeamter auf Widerruf, dann können Sie eine Dienstunfähigkeit nur dann beanspruchen, wenn Sie während der Dienstzeit einen Unfall erlitten haben. So kommt § 38 Beamten Versicherungsgesetz zum Einsatz, wobei dieser Betrag kaum ausreicht, um den Lebensunterhalt zu bestreiten.

Die Krankenversicherung für Beamte bietet Sonderstatus

Krankenversorgung Aufnahmeantrag mit Stethoskop
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Als Angestellter im Justizvollzug sind Sie Beamter und haben in Sachen Krankenversicherung einen Sonderstatus. Denn Sie erhalten von Ihrem Dienstherren dazu eine Beihilfe, die zwischen 50 und 80 Prozent der kompletten Behandlungskosten abdeckend. Wenn Sie verheiratet sind und Kinder haben, kann sich dieser Satz der Beihilfe ebenfalls auf bis zu 70 bzw. 80 Prozent der Aufwendungen erhöhen.

Für den restlichen Teil von Arzt- und Therapiekosten müssen Sie eine Restkostenversicherung abschließen oder einer gesetzlichen Krankenversicherung beitreten. Wenn Sie auf eine private Krankenversicherung setzen, können Sie als Beamter meist besonders günstige Tarife und damit verbundene weitreichende Leistungen in Anspruch nehmen.

Diensthaftpflicht als wichtige Vorsorge gegen Vorfälle im Dienst

Die Frage nach der Sinnhaftigkeit einer Diensthaftpflichtversicherung ist grundsätzlich für Beamte im Justizvollzug mit Ja zu beantworten. Denn anders als bei normalen Arbeitnehmern, bei denen der Dienstgeber für Schäden haftet, gibt es für Beamte und Angestellte des öffentlichen Dienstes keinerlei Unterstützung, wenn sie während der Dienstzeit einen Schaden verursachen.

Haftbar sind immer Sie als Beamter selbst, und zwar bis zu unbegrenzter Höhe. Mit einer Diensthaftpflicht sind Sie gegen jegliche finanzielle Schäden abgesichert. Meist günstige Prämien stehen einem hohen Maß an Schutz vor immensen finanziellen Forderungen gegenüber.

Private Unfallversicherung kann sich lohnen

Man bei Vertragsunterschrift
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Auch der Abschluss einer privaten Unfallversicherung ist eine Überlegung wert. Denn damit sind Sie bei Unfällen in der Freizeit, im Urlaub oder einfach außerhalb der Dienstzeit gut geschützt und bei einer etwaigen Dienstunfähigkeit eindeutig bessergestellt als ohne finanzielle Vorsorge.

Egal, für welche Versicherung Sie sich entscheiden sollten: Wir stehen Ihnen beratend zur Seite und helfen Ihnen, alle wichtigen Versicherungen zu finden. Sprechen Sie mit uns und lassen Sie sich beraten. Eine Versicherung zu finden, die alle Bedürfnisse abdeckt, ist natürlich nicht sonderlich einfach. Doch genau da liegt unsere Kompetenz. Wir finden die passenden Versicherungen für Sie.

Lassen Sie es sich also nicht entgehen, immer die passenden Sicherheiten zu haben. Verändern Sie ihre Versicherung nach Ihren Vorstellungen und vertrauen Sie auf den Fachmann. Diesen finden Sie bei uns. Wir beraten und vervollständigen Ihren Schutz.

Flyer – Für Beamtenanwärterinnen und Beamtenanwärter im Bereich der Inneren Sicherheit.

Information für Beamtenanwärterinnen und Beamtenanwärter der Inneren Sicherheit

Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Die besonderen Regelungen der „freien“ Heilfürsorge gelten für Beamte, die im aktiven Dienst sind und Tätigkeiten mit besonderer Gefährdung (Sicherheitsbereich) ausüben. Dazu gehören in erster Linie Polizisten, Feuerwehrleute, Justizvollzugsbeamte und Soldaten. Für diese Berufsgruppen besteht die sogenannte „freie“ Heilfürsorge und im Bereich der Bundeswehr die truppenärztliche Versorgung. Der Begriff „freie“ hat in diesem Zusammenhang heute keine Bedeutung mehr, denn auch für heilfürsorgeberechtigte Beamte gilt das Leistungspaket der Beihilfe zu 100%.

In der Heilfürsorge übernimmt der Dienstherr des Beamten die notwendigen medizinischen Leistungen zu 100 Prozent, so dass in diesem Fall keine beihilfekonforme Krankenversicherung, sondern lediglich eine Anwartschaftsversicherung und Pflegepflichtversicherung erforderlich ist. Die Leistungen werden dabei ausschließlich als Sachbezüge gewährt.

Die Heilfürsorge kann allerdings nicht von Familienangehörigen genutzt werden, sie erhalten lediglich Beihilfe. Die Heilfürsorge endet mit der vorzeitigen Entlassung in den Ruhestand (Dienstunfähigkeit) oder der Pensionierung des Beamten. Dann tritt ebenfalls die Beihilfe ein. Ab dem Tag der Pensionierung ist eine beihilfekonforme Krankenversicherung notwendig.

Für alle Heilfürsorgeberechtigten ist eine Anwartschaftsversicherung und eine Pflegepflichtversicherung obligatorisch. Ob dem Heilfürsorgeberechtigten eine kleine Anwartschaft (bis zur Verbeamtung auf Lebenszeit in jedem Fall empfehlenswert) oder eine große Anwartschaft empfohlen wird, ergibt sich aus der persönlichen Situation und Lebensplanung.

Die Beihilfe wird durch die Beihilfestellen der Bundesländer oder des Bundes erbracht und funktioniert seit vielen Jahrzehnten sehr professionell. Wird eine medizinische Behandlung notwendig, reicht der Beamte die Rechnung des Arztes, des Krankenhauses oder des Apothekers bei seiner Beihilfestelle ein. Diese erstattet dann entsprechend der jeweiligen Beihilfeverordnung auf das private Konto des Beamten. Der Beamte kann zeitgleich einen Antrag auf Erstattung bei seinem privaten Versicherer, ggf. sogar schon über eine App (Hamburg und Bund), stellen und sich die Restkosten ebenfalls erstatten lassen. Die Einreichung muss aber nicht erfolgen, da einige Krankenversicherungen Beitragsrückerstattungen bei Leistungsfreiheit anbieten und es sich ggf. lohnt, Rechnungen zu sammeln, bis der zu erwartende Betrag der Rückerstattung überschritten ist. In den Ausbildungstarifen zahlen einige Versicherer 50% der gezahlten Beiträge zurück, wenn keine Leistungen erbracht wurden. Die DBV zahlt sogar eine Beitragsrückerstattung, wenn Vorsorgeuntersuchungen und Schutzimpfungen abgerechnet wurden.

Die Leistungen der Beihilfestelle und der privaten beihilfekonformen Krankenversicherung dürfen in keinem Bundesland und auch nicht im Bund 100 Prozent übersteigen.

Für Beamtenanwärter und Beamtenanwärterinnen, also Beamte auf Widerruf, gibt es besonders günstige Ausbildungsbeiträge. Der Leistungsumfang unterscheidet sich nicht von den Normaltarifen für Beamte. Der günstige Beitrag wird von den Versicherern angeboten, da noch keine Altersrückstellungen gebildet werden müssen. Dies erfolgt erst mit der Verbeamtung auf Probe, also nach dem Referendariat oder einer anderen Ausbildung. Der Beitrag für diese Tarife liegt deutlich unter dem Beitrag für die GKV. Als Beamtenanwärterin oder Beamtenanwärter müssen Sie sich vor Beginn der Ausbildung oder des Referendariats entscheiden, ob die freiwillige Mitgliedschaft in der GKV oder die beihilfekonforme Krankenversicherung die passende Lösung ist.

Bei der Wahl des beihilfekonformen Krankenversicherers ist neben den Beiträgen als Anwärter auch bzw. gerade der danach geltende Beitrag und die Größe des Versichertenkollektivs relevant.

Sollte nach dem Ausbildungsende keine Übernahme ins Beamtenverhältnis erfolgen, ist die Rückkehr in die gesetzliche Krankenkasse nur unter diesen Voraussetzungen möglich:

  •  Aufnahme eines sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnisses
  • Eintritt in die Familienversicherung des Partners

Sollte beides nicht möglich sein, muss innerhalb von sechs Monaten nach Wegfall des Beihilfeanspruches der Versicherungsschutz auf 100 Prozent aufgestockt werden, um keine Lücke im Versicherungsschutz zu haben. Eine Gesundheitsprüfung bei der erneuten Aufnahme einer verbeamteten Tätigkeit wird hierdurch ebenfalls vermieden.

Bei Eintritt in die GKV sollte in jedem Fall eine Anwartschaftsversicherung, die zwischen einem und rund zehn Euro im Monat kostet, abgeschlossen werden, damit keine erneute Gesundheitsprüfung erforderlich ist.

Die richtige private beihilfekonforme Krankenversicherung

In einer privaten beihilfekonformen Krankenversicherung bestehen neben der Möglichkeit die Beihilfe des Dienstherrn zu erhalten auch viele weitere Vorteile:

  • schnellere Terminvergabe bei allen Ärzten
  • freie Medikamentenvergabe ohne Budgetierung
  • vertraglich vereinbarte Leistungen beim Versicherer
  • Beitragsrückerstattung von der Krankenversicherung bei Leistungsfreiheit*

*Einige Versicherer zahlen die Beitragsrückerstattung auch bei Inanspruchnahme von   Leistungen für Vorsorge und Schutzimpfungen, andere zahlen in diesem Fall keine Beitragsrückerstattung.

Auch Referendarinnen und Referendare, Lehramtsanwärterinnen und Lehramtsanwärter sowie Beamtenanwärterinnen und Beamtenanwärter haben einen Anspruch auf Beitragsrückerstattung. Es stellt sich also nicht die Frage, ob es sinnvoll ist, die Beihilfe in Anspruch zu nehmen und sich privat zu versichern, sondern welche Krankenversicherung und welcher Tarif am besten geeignet ist.

Jeder Mensch hat einen anderen Versicherungsbedarf, weshalb pauschale Angebote komplett falsch sind. Erst auf Grundlage einer guten und ausführlichen Beratung sowie Prüfung der Krankenakte kann ein passendes Angebot erstellt werden. Theoretisch gibt es rund 40 Versicherungsgesellschaften die Beamte krankenversichern können, diese Anzahl reduziert sich nach kurzer Prüfung aber schnell auf rund fünf Gesellschaften, denn bei den übrigen Gesellschaften sind die Kollektive zu klein, um langfristige Sicherheit zu geben.

Die Beihilfe zur privaten beihilfekonformen Krankenversicherung

Eine private beihilfekonforme Krankenversicherung lohnt sich für verbeamtete Lehrerinnen und Lehrer sowie Anwärterinnen und Anwärter vor allem aufgrund der Beihilfe des Dienstherrn. Für eine 100%íge private Krankenversicherung muss ein Beamter nur einen 50%igen Beitrag zahlen.

Unterschiedliche Regelungen bei der Beihilfe der Bundesländer und des Bundes

Grundsätzlich haben eine verbeamtete Lehrerin oder ein verbeamteter Lehrer die freie Wahl zwischen der gesetzlichen und der privaten beihilfekonformen Krankenversicherung.

Der Dienstherr beteiligt sich mit mindestens 50% an den tatsächlich entstehenden Krankheitskosten, Kosten für Vorsorge, Schutzimpfungen und Geburten, die anderen 50% müssen privat versichert werden. Einige Bundesländer (Bremen, Hamburg, Berlin, Brandenburg und Thüringen) übernehmen auch 50% der Kosten einer gesetzlichen Krankenversicherung, jedoch zahlt ein Beamter mit einer Besoldung ab A10 deutlich mehr als in der beihilfekonformen Krankenversicherung und es sind schlechtere medizinische Leistungen versichert. Die pauschale Beihilfe ist nur für wenige Beamte eine echte Alternative, hierzu zählen schwer erkrankten Beamte, Geringverdiener und Teilzeitkräfte.

Für die meisten Beamten liegt die Beihilfe bei genau 50%. Die Beihilfebemessungssätze bestimmen hier jeweils, mit wieviel Beihilfe sich der Dienstherr an den entstehenden Krankheitskosten beteiligt.

Je nach Bundesland und Familienstand gelten unterschiedliche Regelungen. Gerade Familien mit Kindern profitieren von den Beihilfeverordnungen der Bundesländer. Je nach Bundesland gibt es einen höheren Beihilfesatz für das jeweilige Kind (z.B. 80 %) oder alle versicherten Personen (z.B. 5% Zuschlag je weiterer beihilfeberechtigter Person). So bekommen Beamte mit zwei Kindern z.B. in Bremen 60% Beihilfe und in Niedersachsen sogar 70%.

Die Beiträge der beihilfekonformen Krankenversicherung orientieren sich nicht am Einkommen des Beamten, sondern am gewählten Versicherungsschutz, dem Eintrittsalter und dem Gesundheitszustand bei Abschluss des Vertrages. Eine spätere Beitragsanpassung wegen Verschlechterungen des Gesundheitszustandes oder des Alters ist nicht möglich. Es gilt in der privaten beihilfekonformen Krankenversicherung der Grundsatz, dass der Beitrag langfristig günstiger ist, je eher man sich versichert.

Die Vor- und Nachteile der privaten Krankenversicherung

Für verbeamteter Lehrerinnen und Lehrer hat die private beihilfekonforme Krankenversicherung nur Vorteile, abgesehen von dem kleinen Verwaltungsaufwand, den man damit hat, die Rechnungen der Ärzte zu begleichen bzw. an die Beihilfe und dem Versicherer zu senden. Dieser Verwaltungsaufwand für Beamte verringert sich gerade deutlich, da alle großen Versicherer und bereits mehrere Beihilfestellen die Abrechnung bequem per App anbieten.

Bessere und vertraglich festgeschriebene Leistungen als in der gesetzlichen Krankenversicherung sind nur zwei relevante Vorteile für Lehrerinnen und Lehrer in der privaten beihilfekonformen Krankenversicherung. Der Beitrag liegt bei nur rund der Hälfte und man bekommt deutlich schneller Termine bei den Ärzten, die sich ebenfalls über neue Privatpatienten freuen.

Hier nochmals die relevanten Vor- und Nachteile für verbeamtete Lehrerinnen und Lehrer im Vergleich:

Vorteile der privaten beihilfekonformen Krankenversicherung:
  • bessere Leistungen als in der gesetzlichen Krankenversicherung
  • deutlich günstigerer Beitrag dank der Beihilfe
  • keine Budgetierung, hierdurch freie Medikamentenvergabe durch die Ärzte
  • schnelle Terminvergabe bei den Ärzten
  • Beitragsrückerstattung bei Leistungsfreiheit
Nachteile der privaten beihilfekonformen Krankenversicherung:
  • Gesundheitsprüfung vor Vertragsbeginn
  • Eingeschränkte Wechselmöglichkeit zurück in die gesetzliche Krankenversicherung

Garantierte Leistungen in der privaten beihilfekonformen Krankenversicherung

In allen gesetzlichen Krankenkassen variieren die Leistungen nach den Änderungen durch den Gesetzgeber. Mehr als 90% der Leistungen sind festgeschrieben und nur wenige Zusatzleistungen können die einzelnen Krankenkassen selbst bestimmen. In den privaten beihilfekonformen Krankenversicherungen bleiben die bei Vertragsabschluss vereinbarten Leistungen garantiert bis zum Vertragsende oder einer gewünschten Vertragsumstellung erhalten.

Leistungen sind bei Krankenversicherungen individuell wählbar. Die Entscheidung, welche Leistung inkludiert werden soll, ist gut zu überlegen, denn zum einen hat jede Zusatzleistung einen direkten Einfluss auf den Beitrag, zum anderen aber eben auch auf den Versicherungsschutz, der eventuell auch erst in 20 oder vielleicht sogar 50 Jahren wirklich wichtig wird. Gute Versicherungen bieten allerdings auch später noch über sogenannte Optionen die Möglichkeit an, den Versicherungsschutz ohne Gesundheitsprüfung zu erweitern.

Welche Leistungen sollten in jedem Fall enthalten sein?
  • Freie Medikamentenwahl
  • Offener Hilfsmittelkatalog
  • Höchstsätze Arzthonorare
  • Stationäre Psychotherapie
  • Zahnarztleistungen
Welche Leistungen können wichtig werden?
  • Ambulante Psychotherapie
  • Kurleistungen
  • Freie Krankenhauswahl
  • Privatarztbehandlung im Krankenhaus
  • Pflegeergänzungstarife
Welche Leistungen kann man noch vereinbaren?
  • Leistungen über die Gebührenordnung der Ärzte hinaus
  • Krankenhaustagegeld
  • Sehhilfen (Brillen, Kontaktlinsen, Laserbehandlungen)
  • Beitragsentlastungen im Alter
  • Heilpraktikerbehandlung

Beamte mit hoheitlichen Aufgaben oder gefährlichen Tätigkeiten sind bis zur Pensionierung oder der vorzeitigen Entlassung in den Ruhestand wegen Dienstunfähigkeit nicht beihilfeberechtigt. Für diese Beamten zahlt der Staat die Heilfürsorge, also 100% der entstehenden Kosten für Krankheiten, Vorsorge, Schutzimpfungen oder Geburten. In diesen Bereich fallen Polizisten, Feuerwehrleute und Soldaten. Angehörige (Ehe- und Lebenspartner sowie Kinder) von Heilfürsorgebrechtigten haben einen Anspruch auf Beihilfe, wie auch Beamte, wenn sie pensioniert werden.

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