Versicherungen, die Sie als Soldat in Ihrem Portfolio haben sollten

Bundeswehruniform mit Deutschland Flagge
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Sobald Sie sich entschließen in die Bundeswehr einzutreten, gilt es, für Ihre soziale Absicherung zu sorgen. Ein Versäumnis oder eine falsch getroffene Entscheidung in diesem Belangen kann später eine enorme finanzielle Belastung darstellen. Deshalb sollten Sie bereits vor Dienstantritt einigen Policen besondere Aufmerksamkeit schenken.

Versicherungen sind in diesem Rahmen sehr wichtig und sollten dementsprechend umfangreich bedacht werden. Gerade wenn es um die allgemeine Absicherung geht, ist es enorm wichtig sich selbst zu schützen und auch die eigene Familie abzusichern. Haben Sie sich bereits Gedanken um ihre Versicherung gemacht? Kennen Sie alle wichtigen Versicherungen? Wenn nicht, dann wird es wirklich allerhöchste Zeit sich damit zu befassen. Denn nur dann haben Sie die Möglichkeit sich vollständig abzusichern. Wir beraten Sie natürlich zu den wichtigsten Versicherungen und auch zu den Auswirkungen des Versicherungsschutzes.

Pflegepflichtversicherung als wichtigste Police

Gesundheitsversorgung Familie mit Stethoskop
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Sobald Sie zum Zeitsoldat ernannt worden sind, sind Sie automatisch über die Bundeswehr krankenversichert. Die Krankenversicherung für Soldaten heißt Heilfürsorge bzw. unentgeltliche truppenärztliche Versorgung. Sie gilt für den Zeitraum, in dem Sie Soldat sind, als verpflichtend. Allerdings müssen Sie sich selbst um Ihre Pflegepflichtversicherung kümmern. Unterlassen Sie dies, droht Ihnen ein Bußgeld mit der Maximalhöhe von 2500,00 Euro. Wenn Sie sich für eine private Pflegepflichtversicherung entscheiden, sollten Sie dabei auch eine kleine oder große Anwartschaft abschließen. Diese können Sie später zwischen dem Ende der Dienstzeit und dem Wiedereinstieg in den zivilen Beruf in eine aktive beihilfekonforme Krankenversicherung wandeln.

Eine Privat- und Diensthaftpflichtversicherung macht Sinn

Wie auch im zivilen Leben ist eine private Haftpflichtversicherung für Soldaten die wichtigste Absicherung. Diese sollten Sie mit einer Diensthaftpflichtversicherung kombinieren. Damit sind Sie vor Regressansprüchen Ihres Dienstherrn bei dienstlichen Sach- und Personenschäden geschützt, wenn Sie etwa Gegenstände der Ausrüstung verlieren oder mit dem Dienstfahrzeug einen Autounfall infolge einer Geschwindigkeitsübertretung verursachen.

Die Arbeitskraft richtig absichern

Als Soldat sind Sie körperlich ziemlich gefordert, was auch mit entsprechenden Risiken verbunden ist. Das gilt vor allem, wenn Sie im Ausland im Einsatz sind. Eine staatliche Versorgung für den Fall, dass Sie arbeitsunfähig werden, ist absolut unzureichend. Deshalb macht eine ergänzende Absicherung für Sie in jedem Fall Sinn. Die Dienstunfähigkeitsversicherung schützt Sie im Falle eines Falles vor wirtschaftlichen Folgen, die Sie aufgrund einer Krankheit oder eines Unfalles erleiden. Sie erhalten im Leistungsfall eine Rentenzahlung, die zeitlich befristet ist, in der Regel bis zum geplanten Pensionsalter.

Auch an die Altersversorgung denken

Rettungsring am Stand
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Unabhängig davon, wie alt Sie sind: Wenn Sie sich für den Beruf des Soldaten entscheiden, sollten Sie Rücklagen für Ihre Altersversorgung bilden. Welche Form der Geldanlage die besten Erträge bringt, lässt sich meist erst am Ende der Laufzeit feststellen. Klar ist nur, dass Sie nach Beendigung Ihrer Karriere bei der Bundeswehr einen Rentenanspruch auf 43 Prozent des letzten Nettogehalts haben. Damit könnte Ihnen ohne eine private Vorsorge die Altersarmut drohen. Als sehr sinnvoll hat sich eine klassische private Rentenversicherung bewiesen, denn hier werden die Leistungen immer vertraglich gewährleistet. In Kombination mit einer Dienstunfähigkeitsversicherung (Dienstanfänger-Police) sind Sie auch dann optimal im Alter versorgt, wenn Sie in der Zwischenzeit dienstunfähig geworden sind. Bei richtiger Gestaltung der Police steigt die Versorgung im Alter sogar jährlich zwischen fünf bis zehn Prozent an, das sogar bei Dienstunfähigkeit. Lassen Sie sich am besten hierzu beraten.

Denken Sie mit uns an alle Versicherungen

Wenn Sie an diese Versicherungen bereits gedacht haben oder diese noch verbessern wollen, dann können Sie natürlich bei uns das Gespräch suchen. Wir helfen Ihnen, die wichtigsten Versicherungen zu finden und dabei auch auf die aktuellen Deckungssummen zu achten. Unser Team ist immer bestens informiert und hilft Ihnen gerne. Lassen Sie sich beraten und sichern Sie sich immer den besten Versicherungsschutz.

Natürlich stehen wir Ihnen in allen Aspekten zur Verfügung und helfen Ihnen, alle wichtigen Entscheidungen zu treffen. Wir lassen Sie mit unseren Versicherungsmodellen nicht im Regen stehen. Kommen Sie zu uns und gehen Sie mit einer großen Sicherheit nach Hause.

Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Die besonderen Regelungen der „freien“ Heilfürsorge gelten für Beamte, die im aktiven Dienst sind und Tätigkeiten mit besonderer Gefährdung (Sicherheitsbereich) ausüben. Dazu gehören in erster Linie Polizisten, Feuerwehrleute, Justizvollzugsbeamte und Soldaten. Für diese Berufsgruppen besteht die sogenannte „freie“ Heilfürsorge und im Bereich der Bundeswehr die truppenärztliche Versorgung. Der Begriff „freie“ hat in diesem Zusammenhang heute keine Bedeutung mehr, denn auch für heilfürsorgeberechtigte Beamte gilt das Leistungspaket der Beihilfe zu 100%.

In der Heilfürsorge übernimmt der Dienstherr des Beamten die notwendigen medizinischen Leistungen zu 100 Prozent, so dass in diesem Fall keine beihilfekonforme Krankenversicherung, sondern lediglich eine Anwartschaftsversicherung und Pflegepflichtversicherung erforderlich ist. Die Leistungen werden dabei ausschließlich als Sachbezüge gewährt.

Die Heilfürsorge kann allerdings nicht von Familienangehörigen genutzt werden, sie erhalten lediglich Beihilfe. Die Heilfürsorge endet mit der vorzeitigen Entlassung in den Ruhestand (Dienstunfähigkeit) oder der Pensionierung des Beamten. Dann tritt ebenfalls die Beihilfe ein. Ab dem Tag der Pensionierung ist eine beihilfekonforme Krankenversicherung notwendig.

Für alle Heilfürsorgeberechtigten ist eine Anwartschaftsversicherung und eine Pflegepflichtversicherung obligatorisch. Ob dem Heilfürsorgeberechtigten eine kleine Anwartschaft (bis zur Verbeamtung auf Lebenszeit in jedem Fall empfehlenswert) oder eine große Anwartschaft empfohlen wird, ergibt sich aus der persönlichen Situation und Lebensplanung.

Die Beihilfe wird durch die Beihilfestellen der Bundesländer oder des Bundes erbracht und funktioniert seit vielen Jahrzehnten sehr professionell. Wird eine medizinische Behandlung notwendig, reicht der Beamte die Rechnung des Arztes, des Krankenhauses oder des Apothekers bei seiner Beihilfestelle ein. Diese erstattet dann entsprechend der jeweiligen Beihilfeverordnung auf das private Konto des Beamten. Der Beamte kann zeitgleich einen Antrag auf Erstattung bei seinem privaten Versicherer, ggf. sogar schon über eine App (Hamburg und Bund), stellen und sich die Restkosten ebenfalls erstatten lassen. Die Einreichung muss aber nicht erfolgen, da einige Krankenversicherungen Beitragsrückerstattungen bei Leistungsfreiheit anbieten und es sich ggf. lohnt, Rechnungen zu sammeln, bis der zu erwartende Betrag der Rückerstattung überschritten ist. In den Ausbildungstarifen zahlen einige Versicherer 50% der gezahlten Beiträge zurück, wenn keine Leistungen erbracht wurden. Die DBV zahlt sogar eine Beitragsrückerstattung, wenn Vorsorgeuntersuchungen und Schutzimpfungen abgerechnet wurden.

Die Leistungen der Beihilfestelle und der privaten beihilfekonformen Krankenversicherung dürfen in keinem Bundesland und auch nicht im Bund 100 Prozent übersteigen.

Warum braucht ein Soldat eine Anwartschaftsversicherung? Der Dienstherr der Soldaten, die Bundeswehr, empfiehlt in einem G1 Hinweis ausdrücklich: “ist dringend anzuraten, bereits von Beginn der Dienstzeit an eine Anwartschaft abzuschließen!” Warum ist das so?

Eine Anwartschaft oder auch Anwartschaftsversicherung ist die Grundlage für den Beitritt in eine günstige private Pflegepflichtversicherung. Beide Bausteine, also die Pflegepflichtversicherung für Beamte und die Anwartschaft, werden in einer Police gebündelt. Die Beiträge für eine Anwartschaft und Pflegepflichtversicherung sind erheblich preiswerter als eine Pflegepflichtversicherung bei einer gesetzlichen Krankenkasse.

Die Anwartschaft sichert einem Soldaten den unkomplizierten Zutritt zur beihilfekonformen Krankenversicherung als Pensionär bzw. zum Dienstzeitende eines SaZ. Ein ausscheidender SaZ hat grundsätzlich die Wahl, in die gesetzlichen Krankenkasse einzutreten oder in der Phase der Übergangsgebührnisse eine private beihilfekonforme Krankenversicherung abzuschließen. Um diese Option ohne Gesundheitsprüfung im höheren Alter mit ggf. schlechterem Gesundheitszustand zu haben, ist die Anwartschaft zwingend notwendig und kann dem Soldaten mehrere tausend Euro Ersparnis bringen. Für einen SaZ ist in der Regel eine kleine Anwartschaft die richtige Wahl, für Berufssoldaten ist eine große Anwartschaft obligatorisch.

Wird ein Soldat auf Zeit (SaZ) im Einsatz so schwer verletzt, dass er gemäß Einsatzweiterverwendungsgesetz in den Status des Berufssoldaten wechselt, ist die Umstellung von einer kleinen in eine große Anwartschaft notwendig. Der Berufssoldat gehört grundsätzlich in das System der privaten beihilfekonformen Krankenversicherung. Durch Unfälle oder schwere Erkrankungen und ohne Anwartschaft ist der Eintritt in die beihilfekonforme Krankenversicherung zu Normalkonditionen nahezu unmöglich.

Die Basis einer Anwartschaft ist der „eingefrorene“ Gesundheitszustand bei Eintritt in die Anwartschaft, d.h. zum Zeitpunkt des Abschlusses der Anwartschaftversicherung. In der Regel sind gerade Soldaten zu diesem Zeitpunkt noch sehr jung und gesund, so dass mit keinen Einschränkungen zu rechnen ist. Bei einer Aktivierung der Anwartschaft entfällt die erneute Prüfung des Gesundheitszustandes, unerheblich welche Krankheiten in der Zwischenzeit erworben wurden. SaZ oder Berufssoldaten ohne Anwartschaft müssen dann zum Austritt aus dem aktiven Dienst eine Gesundheitsprüfung über sich ergehen lassen und zahlen dann mit einer sehr hohen Wahrscheinlichkeit deutlich höhere Beiträge oder sind nicht mehr versicherbar.

Eine Anwartschaft bietet ein erhebliches Maß an Sicherheit für sehr wenig Geld.

Wer eine kleine oder große Anwartschaftsversicherung braucht, lässt sich grundsätzlich pauschal sagen, dies ersetzt aber keine persönliche Beratung. Zeitsoldaten, Lehramtsstudierenden, Polizisten und Feuerwehrleuten bis zur Verbeamtung auf Lebenszeit reicht in der Regel die kleine Anwartschaftsversicherung. Berufssoldaten und alle Heilfürsorgeberechtigte, die auf Lebenszeit verbeamtet sind, sollten eine große Anwartschaftsversicherung wählen. Eine Umstellung von einer kleinen auf eine große Anwartschaftsversicherung ist jederzeit möglich, sollte aber spätestens mit Mitte 30 umgesetzt werden. Anders als bei Berufssoldaten und Heilfürsorgeberechtigten sind Zeitsoldaten nach dem Dienstzeitende in der Regel nur vorübergehend privat beihilfekonform krankenversichert. Der Berufssoldat bleibt nach dem Ausscheiden aus dem Dienst, also als Pensionär, lebenslang privat beihilfekonform krankenversichert. Gleiches gilt für alle anderen Heilfürsorgebrechtigten bei Pensionierung oder vorzeitiger Entlassung in den Ruhestand wegen Dienstunfähigkeit.

Eine kleine Anwartschaftsversicherung garantiert dem Versicherten den Eintritt in den erst später benötigten privaten beihilfekonformen Krankenversicherungsschutz, auch bei Vorliegen gravierender Vorerkrankungen oder Wehrdienstbeschädigungen, sichert aber nicht das günstige Eintrittsalter.

Eine große Anwartschaftsversicherung bildet zusätzlich die notwendigen Alterungsrückstellungen im Vertrag, damit im Pensionsalter die Beiträge erheblich günstiger sind. Die große Anwartschaftsversicherung ist deshalb im Beitrag höher, reduziert aber für Pensionäre den Beitrag für die beihilfekonforme Krankenversicherung auf deutlich günstigeren Beiträgen.

Warum ein Berufssoldat eine große Anwartschaft benötigt, ist einfach zu beantworten. Berufssoldaten bleiben nach dem Dienstzeitende lebenslang privat beihilfekonform krankenversichert. Die Beiträge für eine beihilfekonformen Krankenversicherung müssen von Beginn der Pensionierung bis zum Tod gezahlt werden. Die große Anwartschaft reduziert die Beiträge als Pensionär erheblich und sichert somit das Langlebigkeitsrisiko ab.

Die große Anwartschaft kann auch für Zeitsoldaten interessant sein, wenn sie eine spätere Karriere als Berufssoldat oder Beamter in anderer Funktion anstreben.

Durch die große Anwartschaft verlagert der Versicherte seine Beitragslast der privaten beihilfekonformen Krankenversicherung von der Phase als Pensionär in die Phase der aktiven Dienstzeit. Die Beiträge sind ggf. steuerlich absetzbar, so dass sich dies zusätzlich positiv auswirkt.

Durch eine Anwartschaft bei einer privaten Krankenversicherung bekommt ein Soldat den direkten Zugang zur preiswerten privaten Pflegepflichtversicherung. Diese ist für jeden Soldaten auf Zeit (SaZ) per Gesetz verpflichtend vorgeschrieben und erheblich preiswerter als eine Pflegepflichtversicherung bei einer gesetzlichen Krankenkasse.

Wird ein Soldat auf Zeit (SaZ) nach einer Einsatzverletzung gemäß Einsatzweiterverwendungsgesetz in den Status des Berufssoldaten versetzt, ist es möglich, die kleine Anwartschaftsversicherung direkt in eine große Anwartschaft umzustellen.

Eine große Sicherheit bringt die Anwartschaftsversicherung auch für Soldaten, die Kinder bekommen. Es besteht eine Nachversicherungsgarantie für die Kinder ohne Gesundheitsprüfung. So kann der Soldat mit einer Anwartschaft sein Kind problemlos und ohne Gesundheitsprüfung beihilfekonform restkostenversichern, selbst wenn das Kind mit einer schweren Erkrankung geboren wird.

Beamte mit hoheitlichen Aufgaben oder gefährlichen Tätigkeiten sind bis zur Pensionierung oder der vorzeitigen Entlassung in den Ruhestand wegen Dienstunfähigkeit nicht beihilfeberechtigt. Für diese Beamten zahlt der Staat die Heilfürsorge, also 100% der entstehenden Kosten für Krankheiten, Vorsorge, Schutzimpfungen oder Geburten. In diesen Bereich fallen Polizisten, Feuerwehrleute und Soldaten. Angehörige (Ehe- und Lebenspartner sowie Kinder) von Heilfürsorgebrechtigten haben einen Anspruch auf Beihilfe, wie auch Beamte, wenn sie pensioniert werden.

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