Staatsanwälte - Welche Versicherungen benötigen Staatsanwälte?

Vier Versicherungen, die jeder Staatsanwalt braucht

Staatsanwälte haben eine besondere Stellung im deutschen Recht. Als Bedienstete des Staates haben sie, wie die meisten anderen Beamten auch, mehr Freiheiten bei der Wahl ihrer Krankenversicherung und spezielle Bedürfnisse im Bereich anderer Absicherungen. In diesem Artikel wollen wir uns vier Versicherungen anschauen, die für einen Staatsanwalt unabdingbar sind und bei denen eine Standardlösung für den Normalbürger nicht ausreichend ist. Natürlich sind auch noch andere Versicherungen für Staatsanwälte wichtig und diese Liste erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit.

1. Krankenversicherung – privat oder gesetzlich?

Wie auch alle anderen Beamten haben Staatsanwälte bei der Wahl ihrer Krankenversicherung mehr Freiheiten als der normale Angestellte. Ob sich eine PKV oder die freiwillige GKV mehr lohnt, hängt von der Situation jedes Einzelnen ab und muss immer individuell geprüft werden. Im Folgenden schauen wir uns die Vor – und Nachteile der verschiedenen Versicherungsvarianten an.

Die private Krankenversicherung

Insbesondere kostentechnisch schlägt die private Krankenversicherung den gesetzlichen Schutz bei weitem. Staatsanwälte haben Anspruch auf Beihilfe. Konkret bedeutet das, dass die Beihilfe für einen erheblichen Teil der Krankenversicherungskosten aufkommt. In der Regel sprechen wir hier von der Hälfte der Krankheitskosten. Ein Staatsanwalt, der für eine PKV normalerweise 500 € zahlen müsste, kommt häufig mit einem Eigenbeitrag zwischen 220 und 280 € aus. Das ist in vielen Fällen nicht nur deutlich günstiger als die freiwillige GKV, der Staatsanwalt profitiert zusätzlich auch von besseren Leistungen und kürzeren Wartezeiten beim Arzt. Der Abschluss einer privaten beihilfekonformen Krankenversicherung ist aber nicht für alle möglich und ein solch günstiger Preis entsteht auch nur bei guter Gesundheit des Staatsanwalts. Hat der Staatsanwalt Vorerkrankungen, kann sich der Versicherungsbeitrag durch Risikozuschläge erhöhen. Auch Familienmitglieder lassen sich in der PKV mitversichern, wenn Sie ebenfalls zum beihilfeberechtigten Personenkreis zählen. Wenn der Beamte den beschäftigungslosen Ehepartner oder seine Kinder mitversichern will, wird für jede Person ein eigener Beitrag ermittelt. Je mehr Familienmitglieder beihilfeberechtig sind (in der Regel die Kinder des Staatsanwaltes), desto höher ist die Beihilfeleistung des Dienstherrn. Hierdurch reduziert sich der eigene Beitrag in der beihilfekonformen Krankenversicherung des Staatsanwaltes.

Die gesetzliche Krankenversicherung

Beamte sind grundsätzlich nicht mit Arbeitnehmern vergleichbar. Während viele Arbeitnehmer gesetzlich pflichtversichert sind und die Hälfte ihrer Beiträge von ihrem Arbeitgeber übernommen wird, müssen Beamte des höheren Dienstes die Kosten für ihre freiwillige GKV vollständig selbst tragen. Eine Ausnahme stellt hier die Pauschale Beihilfe der Bundesländer Bremen, Berlin, Brandenburg, Hamburg und Thüringen da. Natürlich genießen sie den Vorteil der kostenfreien Familienversicherung. Viele Beamte des höheren öffentlichen Dienstes überschreiten die sogenannte Beitragsbemessungsgrenze und müssen in der freiwilligen gesetzlichen Versicherung den Höchstbeitrag von derzeit 684 Euro zzgl. den Beitrag für die gesetzliche Pflegepflichtversicherung monatlich zahlen.

Das Zielsystem für Staatsanwälte ist die private beihilfekonforme Krankenversicherung oder auch Restkostenversicherung genannt. Trotzdem hängt im Bereich der Krankenversicherung die Wahl der richtigen Versicherung stark von der aktuellen Lebenssituation, den Ansprüchen an die Gesundheitsversorgung und der Zukunftsplanung ab und kann nicht pauschal bewertet werden.

Gerne beraten wir Sie ausführlich zu Ihren Fragen rund um die Krankenversicherung für Staatsanwälte.

2. Dienstunfähigkeitsversicherung

Welche staatlichen Leistungen sind zu erwarten?

Auch Staatsanwälte sind nicht vor Krankheiten gefeit. Wenn ein Staatsanwalt mehr als drei Monate arbeitsunfähig war und seine Arbeitsfähigkeit aller Voraussicht nach auch nicht innerhalb eines Jahres wiederhergestellt werden kann, gilt er als dienstunfähig. Diese Dienstunfähigkeit muss von einem Amtsarzt festgestellt werden. Nach der Feststellung kann sein Arbeitgeber, im Falle eines Staatsanwaltes also der Bund, sich dazu entscheiden, die betroffene Person in den vorzeitigen Ruhestand wegen Dienstunfähigkeit zu schicken. Die staatliche Absicherung ist in diesem Fall nicht besonders gut. Die Höhe der staatlichen Pension hängt stark von den bisher abgeleisteten Dienstjahren ab und liegt zwischen 35 und 70 % der vollen Bezüge. Ein Staatsanwalt, der noch nicht lange im Dienst ist, muss also damit rechnen, gerade noch die Hälfte seiner Bezüge zu kassieren. Selbstverständlich muss davon auch weiterhin die Krankenversicherung selbst gezahlt werden.

Wie können Staatsanwälte sich privat absichern?

Für den Fall eines gesundheitlich bedingten frühzeitigen Ruhestandes können Beamte eine sogenannte Dienstunfähigkeitsversicherung abschließen. Diese ist in etwa mit einer Berufsunfähigkeitsversicherung für Angestellte oder Selbständige gleichgestellt und funktioniert prinzipiell genauso. Der große Unterschied: die Dienstunfähigkeitsversicherung greift, wie der Name schon sagt, direkt nach der Feststellung der Dienstunfähigkeit und nicht nach einer ärztlichen Feststellung der Berufsunfähigkeit. Diener der Staatsanwaltschaft sind jedoch nicht mit Angestellten des öffentlichen Dienstes gleichgestellt und eine standardisierte Berufsunfähigkeitsversicherung reicht zum Schutz nicht aus. Der Einschluss einer speziellen Dienstunfähigkeitsklausel für höhere Beamte des öffentlichen Dienstes ist zwingend erforderlich. Die Höhe der abgeschlossenen monatlichen Dienstunfähigkeitsrente sollte sich an der Lücke zwischen staatlicher Versorgung im Falle der Dienstunfähigkeit und den jetzigen Bezügen orientieren. Der genaue Bedarf ist jedoch im Einzelfall zu ermitteln.

Darauf sollten Staatsanwälte beim Abschluss einer Dienstunfähigkeitsversicherung achten

Neben den oben bereits genannten Punkten wie dem Einschluss einer Dienstunfähigkeitsklausel kommt es vor allem darauf an, die Dienstunfähigkeit möglichst zeitnah nach der Verbeamtung abzuschließen. Sowohl die Höhe der monatlichen Beiträge, als auch der Ausschluss einzelner Krankheiten oder des kompletten Versicherungsschutzes, hängt vom Gesundheitszustand des Staatsanwaltes ab. Je schlechter dieser ist, umso teurer wird der Versicherungsschutz. Im schlimmsten Fall ist eine Absicherung des Dienstunfähigkeitsrisikos nicht mehr möglich. Bei der DBV ist es möglich, die abgeschlossene monatliche Rente zu staffeln, so dass bei Dienstunfähigkeit in jungen Jahren eine höhere Rente zu erwarten ist, als später, wenn die Leistung des Dienstherrn schon deutlich höher ist. Da die staatlichen Leistungen über die Dauer des Dienstlebens ansteigen, sinkt der Absicherungsbedarf im Laufe der Zeit. Ein Versicherungsvertrag mit einer reduzierten Rente nach der Verbeamtung auf Lebenszeit ist häufig deutlich günstiger und schließt die Versorgungslücke perfekt.

Bei Abschluss einer Dienstunfähigkeitsversicherung ist auf einige relevante Punkte zu achten, diese finden Sie auf der vorletzten Seite unseres Expertenratgeber Dienstunfähigkeit.

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3. Diensthaftpflichtversicherung

Eine private Haftpflichtversicherung schützt vor finanziellen Schäden durch die Haftungsansprüche Dritter. Diese Versicherung sollte jeder besitzen. Sie greift allerdings nicht im beruflichen Kontext. Wer einem anderen also bei der Ausübung seines Dienstes einen Schaden zufügt, kann nicht mit einer Leistung der Privathaftpflichtversicherung rechnen. Für normale Arbeitnehmer ist eine Arbeitshaftpflichtversicherung nicht notwendig, da der Arbeitgeber selbst für eventuell entstehende Schäden dritter Personen haftet. Bei einem Staatsanwalt ist dies nicht so. Sein Dienstherr kommt nicht für verursachte Schäden im Dienst auf und entsprechend ist es essenziell für Staatsanwälte, eine Diensthaftpflichtversicherung abzuschließen. Anders als bei der privaten Haftpflichtversicherung, lässt sich die Diensthaftpflichtversicherung in Form einer Amtshaftpflichtversicherung individuell anpassen. Der zusätzliche Schutz ist sehr günstig und sollte von jedem Beamten des höheren öffentlichen Dienstes abgeschlossen werden.

Über die Mitgliedschaft in einem Berufsverband, z.B. dem deutschen Richterbund, ist die Diensthaftpflichtversicherung oft zu besonders günstigen Konditionen zu erhalten.

4. Rechtsschutz für Anwälte

Die standardisierte Rechtschutzversicherung, wie sie unter Arbeitnehmern in Deutschland weit verbreitet ist, deckt die meisten Bereiche des Lebens ab. Auch das Arbeitsrecht kann in einer solchen Versicherung eingeschlossen werden. Davon ausgenommen ist allerdings das Dienstarbeitsrecht. Wer also als höherer Beamter eine Arbeitsrechtschutzversicherung haben möchte, sollte auf Empfehlung des deutschen Richterbundes eine Rechtschutzversicherung für Anwälte abschließen. Hier werden Beratungskosten zu Besoldung und Status übernommen, aber auch Gerichtskosten für Verfahren gegenüber Dritten sind abgesichert. Aufgrund der öffentlichen Stellung vieler Staatsanwälte kann es relativ schnell zu Benachteiligung und Verleumdung in den Medien und der Öffentlichkeit kommen. Eine Rechtschutzversicherung für Staatsanwälte hilft dabei, sich effektiv vor den Prozesskosten zu schützen. Eine solche Versicherung ist schon für wenige Euro im Monat erhältlich und ist für alle Staatsanwälte zu empfehlen.

Über Berufsverbände, wie z.B. dem deutschen Richterbund, können Sie ebenfalls einen günstigen und guten Versicherungsschutz erhalten.

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