Zahnzusatzversicherung für Angestellte im Öffentlichen Dienst, Heilfürsorgeberechtige und Beamte mit Pauschaler Beihilfe
Die Gesundheit ist das wichtigste Gut, welches Sie besitzen. Deswegen sollten auch Sie sich als Beamter mit Pauschaler Beihilfe oder Angestellter im Öffentlichen Dienst auf ihre Gesundheit konzentrieren und sich entsprechend mit den wichtigsten Versicherungen rund um die Gesundheitsfürsorge beschäftigen – und ganz besonders wichtig ist dabei die Gesundheit der Zähne. Zwar haben die Deutschen nach einer aktuellen Studie „gesündere Zähne“ als noch vor ein paar Jahren, doch auch, wenn Sie Ihre Zähne stets gut pflegen, sind Sie im Alter vermutlich nicht vor Zahnersatz oder komplexeren Zahnbehandlungen gefeit.
Die gesunde Zahnpflege ist ein Teil der Gesamtgesundheit, die auch Sie als Angestellter im Öffentlichen Dienst oder Beamter mit Pauschaler Beihilfe bedenken sollten. Die Regelversorgung durch die Krankenkasse bzw. Ihre Krankenversicherung reicht in den meisten Fällen nicht aus, sodass Restkosten entstehen, die Sie selbst als Eigenanteil tragen müssen. Mit einer Zahnzusatzversicherung haben Sie die Möglichkeit, sich umfassend und vor allem nach Ihren Wünschen abzusichern, denn sie zahlt einen Festzuschuss zu ihren Behandlungskosten dazu. Zwar bietet die GKV eine gewisse Regelversorgung, doch die reicht oft nicht aus, um Zähne wirklich optimal und langfristig zu erhalten.
Gerne beraten wir Sie zu diesem Thema und helfen Ihnen, die wichtigsten Aspekte zur Zahnzusatzversicherung zu überdenken. Unser Angebot richtet sich speziell an Sie als Angestellter im Öffentlichen Dienst, da Sie von unseren speziellen Konditionen profitieren.
Lassen Sie sich von unserem Team zur Zahnzusatzversicherung für Angestellte im Öffentlichen Dienst oder Beamte mit Pauschaler Beihilfe beraten und sorgen Sie so für eine gute Zahngesundheit vor, um nicht auf den horrenden Kosten für Zahnersatz bzw. Zahnbehandlungen sitzen zu bleiben.
Unsere DBV Experten stehen Ihnen gerne zur Seite.
Was beinhaltet die Zahnzusatzversicherung für Angestellte im Öffentlichen Dienst und Beamte mit Pauschaler Beihilfe?
Es gibt einige Beamte, die sich für das System der Pauschalen Beihilfe entschieden haben, bekommen von Ihrem Dienstherrn keinen Zuschuss bei Zahnersatz, sondern erhalten 50% zu Ihrem Beitrag in der GKV. Heilfürsorgeberechtigte (Beamte mit hoheitlichen Aufgaben, wie Soldaten, Polizisten, Feuerwehrbeamte oder Zollbeamte) erhalten vom Dienstherrn eine vergleichbare Leistung, wie Angestellte Sie in der GKV erhalten. Ebenso erhalten Angestellte im Öffentlichen Dienst keine Beihilfe, sondern einen Zuschuss zur GKV. Das bedeutet, dass die Leistungen nicht vom Dienstherrn übernommen werden. Das hat jedoch einen Nachteil, denn die Leistungen sind in der GKV rund um Ihre Zähne verhältnismäßig beschränkt. Neuartige Zahnbehandlungen oder Therapien vom Zahnarzt werden erst gar nicht übernommen und müssen von Ihnen als Angestellter im Öffentlichen Dienst, Heilfürsorgeberechtigter oder Beamter mit Pauschaler Beihilfe selbst getragen werden.
Auch bei Behandlungen am Zahn orientiert sich die Heilfürsorge an den Zuschüssen der gesetzlichen Krankenkassen und sind deshalb entsprechend niedrig, sodass bei Behandlungen nicht selten große Zuzahlungen durch einen Eigenanteil erbracht werden müssen (Restkosten). Mit einer Zahnzusatzversicherung (mit speziellen Konditionen für Heilfürsorgeberechtigte im Rahmen von Heilfürsorgeergänzungstarifen) können diese hohen Zusatzkosten umgangen und dennoch eine hochwertige Zahnbehandlung genossen werden. In den meisten Fällen wird dabei ein Festzuschuss oder ein bestimmter Prozentsatz gezahlt.
Wer sollte eine Zahnzusatzversicherung abschließen?

Wie bereits beschrieben, haben einige Beamtengruppen einen Anspruch auf Heilfürsorge durch ihren Dienstherrn. Zu diesen Gruppen zählen Polizisten, Beamte der Bundespolizei, hauptberufliche Feuerwehrleute und Soldaten der Bundeswehr. Für diese Staatsdiener kommt eine Zahnzusatzversicherung bei einer privaten Krankenversicherung (PKV) in Frage, da die Heilfürsorge die Leistungen einer gesetzlichen Versicherung (GKV) nur marginal übersteigt.
Dementsprechend sind vor allem Zahnbehandlungen sehr teuer. Es fallen oft hohe Restkosten an. Um sich vor bösen Überraschungen in Form hoher Zuzahlungen für Behandlungen am Zahn zu schützen, sollten Polizisten, Feuerwehrleute und Soldaten unbedingt eine Zahnzusatzversicherung abschließen, die einen Festzuschuss dazugibt – zumal sie bspw. als Polizist verhältnismäßig gefährdeter sind als andere.
Das große Plus der Zahnzusatzversicherung liegt somit in dem minimierten finanziellen Risiko, da kein hoher Eigenanteil zu befürchten ist. In der Regel übernimmt sie einen Festzuschuss oder je nach Tarif einen Anteil von 75-90 Prozent des Rechnungsbetrags für eine Zahnbehandlung. Dazu zählen beispielsweise Eingriffe am Zahn wie Füllungen, Parodontose Therapie, Wurzelbehandlung oder eine professionelle Zahnreinigung. Auch eine Behandlung beim Kieferorthopäden (Zahnspangen, Retainer, Kiefergelenkstherapien) ist in einer Zusatzversicherung für Ihre minderjährigen Kinder enthalten.
Auch für einen etwaigen Zahnersatz, wie Implantate, Inlays oder Kronen, kommt die zusätzliche Versicherung auf – und hilft somit bares Geld zu sparen! Mit Hilfe der Zahnzusatzversicherung machen Sie Ihre Kosten im Bereich des Zahnersatzes und der Kieferorthopädie planbar und Sie können die Restkosten durch die Zahnzusatzversicherung und einem günstigen Tarif decken.
Die Regelversorgung bei Zahnbehandlungen – Was umfasst sie eigentlich?
Die Regelversorgung bildet die Grundlage der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) und spielt auch bei Zahnbehandlungen eine zentrale Rolle. Sie definiert, welche Leistungen von der Kasse übernommen werden, um eine ausreichende, zweckmäßige und wirtschaftliche Versorgung zu gewährleisten. Doch was bedeutet das konkret für Ihre Zähne?
Was beinhaltet die Regelversorgung für Zähne?
Die Regelversorgung umfasst alle notwendigen Leistungen, die für die Wiederherstellung und Erhaltung der Zahngesundheit erforderlich sind. Dazu zählen:
- Füllungen: Bei kariösen Zähnen werden Amalgam-Füllungen vollständig übernommen. Alternativen wie Kunststofffüllungen sind in der Regel mit Mehrkosten verbunden.
- Zahnersatz: Eine einfache, zweckmäßige Versorgung wie Kronen, Brücken oder Prothesen gehört ebenfalls dazu. Hier gilt das Prinzip „funktional vor ästhetisch“.
- Parodontitis Behandlung: Die Behandlung von Zahnfleischerkrankungen wird ebenfalls übernommen, solange sie medizinisch notwendig ist.
Grenzen der Regelversorgung
Die Regelversorgung deckt jedoch nur Standardleistungen ab. Wer sich für ästhetisch anspruchsvollere oder modernere Alternativen entscheidet, etwa keramische Inlays oder Implantate, muss die zusätzlichen Kosten meist selbst tragen. Dennoch kann ein Festzuschuss beantragt werden, der auf der Grundlage der Regelversorgung berechnet wird.
Die Regelversorgung stellt somit eine fundierte Basis dar, um Zähne gesund zu halten. Für ästhetischere oder umfassendere Lösungen lohnt es sich jedoch, individuelle Möglichkeiten mit dem Zahnarzt bzw. dem Versicherer zu besprechen.
Was sollte ein guter Tarif für eine Zahnzusatzversicherung beinhalten?
Die meisten Angestellte im Öffentlichen Dienst, Beamte mit Pauschaler Beihilfe und Heilfürsorgeberechtigte müssen die Kosten für eine private Versicherung allein tragen. Obwohl bei Beamten mit hoheitlichen Aufgaben die Unterstützung durch den Dienstherrn in Form der Heilfürsorge vorhanden ist, können sie sich nicht immer auf eine gute Versorgung verlassen – im Speziellen nicht, wenn es um die Zähne geht.
Wir versichern Sie zu den besten Tarifen, denn als Spezialisten für Versicherungen für Angestellte im Öffentlichen Dienst, Beamte mit Pauschaler Beihilfe und Heilfürsorgeberechtige wissen wir genau, welche Leistungen rund um die Zahngesundheit wichtig sind.
Unsere Angebote sind nicht nur einfach auf Beamte mit Pauschaler Beihilfe ausgelegt, sondern auch auf Angestellte des Öffentlichen Dienstes und alle Heilfürsorgeberechtigten. Sie profitieren von einer umfassenden Versicherung, die alle Ihre Wünsche und Bedürfnisse rund um Ihre Zähne abdeckt. Wir sorgen nicht nur für eine gute Umsetzung aller wichtigen Aspekte zur Zahngesundheit, sondern auch auf aufbauende Maßnahmen, um die Gesundheit Ihrer Zähne zu erhalten.
Unsere Zahnzusatzversicherungen für alle Angestellten im Öffentlichen Dienst, Beamte mit Pauschaler Beihilfe und alle Heilfürsorgeberechtigten greifen auch bei Zahnverlust bzw. im Falle von Zahnersatz und sorgen dafür, dass Sie unbeschwert und frei von finanziellen Sorgen lächeln können.