Versicherungen für Polizisten

Welche Versicherungen benötigen Polizisten?

Versicherungen für PolizistenWelche Versicherungen benötigen Polizisten? Als Polizistin oder Polizist übernehmen Sie tagtäglich eine verantwortungsvolle Aufgabe und setzen sich im beruflichen Alltag oft Risiken aus, um die Sicherheit anderer zu gewährleisten.

Doch wer schützt Sie und Ihre Familie vor den Herausforderungen, die der Beruf mit sich bringt? Als Polizist leisten Sie schließlich täglich wertvolle Arbeit in vielfältigen Einsatzbereichen – bspw. im Straßenverkehr, bei Demonstrationen oder in der Gefahrenabwehr. Diese Verantwortung bringt unterschiedliche Risiken mit sich, die sich je nach Dienstherrn bzw. Bundesland und Einsatzgebiet erheblich unterscheiden können. Deshalb ist es wichtig, dass Sie bereits als Polizeianwärter den Grundstein für einen umfassenden Versicherungsschutz legen. Auf Ihre Bedürfnisse als Polizeibeamter abgestimmte Versicherungen geben Ihnen die Gewissheit, auch in schwierigen Momenten gut abgesichert zu sein.

Auf Ihre Bedürfnisse als Polizeibeamter abgestimmte Versicherungen geben Ihnen die Gewissheit, auch in schwierigen Momenten gut abgesichert zu sein.

Im Folgenden erfahren Sie, welche Versicherungen für Polizisten sinnvoll sind, was es mit der Heilfürsorge auf sich hat und wie Sie Ihre Risiken im Dienst und im Privaten optimal abdecken können.

Eine solide Absicherung durch Versicherungen ist für Polizisten bzw. Beamte besonders wichtig, da staatliche Leistungen allein oft nicht ausreichen. Was für alle Beamten gilt, fasst unser Überblick Versicherungen für Beamte zusammen – hier geht es um die Besonderheiten im Polizeidienst.

Ihre Laufbahn als Polizeibeamter

Vor der Pensionierung durchlaufen Sie als Polizist drei Phasen, in denen sich Ihr Versicherungsbedarf verändert. Je nach Lebensabschnitt sollten Ihre Versicherungen an die neuen Anforderungen angepasst werden, um optimal abgesichert zu sein. Zudem unterscheidet sich der Bedarf je nach Bundesland und den dort geltenden Regelungen zur Versorgung von Polizeibeamten.

Die Beamtenlaufbahn eines Polizisten

Polizeibeamte auf Widerruf

Ausbildungsphase /Studium zum einfachen mittleren gehobenen höheren Dienst

Pfeil nach unten rechts
Polizeibeamter auf Probe

Probezeit grundsätzlich 3 Jahre (kann abw.) nach erfolgreichem Bestehen der Abschlussprüfung

Pfeil nach unten rechts
Polizeibeamter auf Lebenszeit
  • Voraussetzungen
    • amtsärztliche Untersuchung
    • positives Beurteilungsgespräch

Voraussetzungen: amtsärztliche Untersuchung positives Beurteilungsgespräch Wir beraten Sie gerne umfassend und individuell, damit Sie in jeder Phase als Polizist den passenden Schutz genießen.

Die wichtigsten Versicherungen für Polizisten

DBV Versicherungen für die PolizeiAls Polizist führen Sie Ihren Dienst gewissenhaft aus. Mit den idealen Versicherungen schützen Sie sich vor Risiken, denen Sie selbst im Dienst ausgesetzt sind und den Schäden, die durch Sie im Dienst verursacht wurden.

Zu den wichtigsten Versicherungen für Polizeianwärter bzw. Polizisten gehören:

Mit jeder Versicherung sichern Sie sich während Ihrer Tätigkeit als Polizeibeamter ideal ab – und zwar ganz gleich, ob sie noch Polizeianwärter oder bereits verbeamteter Polizist sind.

Im Folgenden erläutern wir Ihnen kurz die jeweilige Polizeiversicherung.

Beihilfekonforme Krankenversicherung für Polizisten

Die Regelungen zur Krankenversicherung für Polizistinnen und Polizisten können je nach Dienstherrn und Beamtenstatus stark variieren. Dabei spielt nicht nur Ihr aktueller Status – ob Polizeianwärter, Beamter auf Probe oder Beamter auf Lebenszeit – eine Rolle, sondern auch das Bundesland, in dem Sie tätig sind. Die jeweilige Beihilfeverordnung Ihres Bundeslandes entscheidet, ob Sie Anspruch auf Heilfürsorge oder Beihilfe haben.

Unterschiede Beihilfe und Heilfürsorge für Polizeibeamte

Beihilfe oder Heilfürsorge – was unterscheidet die beiden Regelungen voneinander?

Heilfürsorge:

Die Heilfürsorge für Polizisten übernimmt Ihre Krankheitskosten in der Regel vollständig und orientiert sich dabei am Leistungsumfang der gesetzlichen Krankenkassen (GKV). Dennoch gibt es Leistungen, die nicht oder nicht vollständig abgedeckt sind: Dazu zählen bspw. Heilpraktikerbehandlungen, Sehhilfen oder Zahnersatz. Hier ist eine Zusatzversicherung als Ergänzung zur Heilfürsorge sinnvoll, um die Leistungen nach Ihrem Bedarf anzupassen.

Wenn Sie als Polizist Anspruch auf freie Heilfürsorge haben, sind Sie zwar nicht krankenversicherungspflichtig, müssen jedoch eine Pflegeversicherung (PVB) nachweisen.

Ab Ihrer Pensionierung ändert sich jedoch die Versorgung: Sie erhalten dann Beihilfe statt Heilfürsorge. Damit Sie auch im Ruhestande eine ideale finanzielle Absicherung erhalten, empfiehlt sich frühzeitig der Abschluss einer Anwartschaft. Dadurch frieren Sie Ihren Gesundheitszustand ein und Ihre Kosten zur Krankenversicherung richtet sich dementsprechend danach.

Beihilfe

Im Vergleich zur Heilfürsorge übernimmt Ihr Dienstherr bei der Beihilfe einen großen Teil Ihrer Krankheitskosten. Die genaue Höhe dieser Unterstützung hängt von Ihrem Familienstand, dem Bundesland und Ihrem Dienstherrn ab, liegt jedoch grundsätzlich bei mindestens 50 %.

Den verbleibenden Anteil können Sie über eine beihilfekonforme Private Krankenversicherung (PKV für Polizisten) absichern. Sollten Sie sich als Beamter jedoch für eine gesetzliche Krankenversicherung entscheiden, entfällt Ihr Beihilfeanspruch. In diesem Fall kann eine private Zusatzversicherung sinnvoll sein, um sich umfassend abzusichern.

Während die kleine Anwartschaft für Polizeianwärter bis zur Verbeamtung auf Lebenszeit ausreicht, ist die große Anwartschaft danach besonders wichtig: Sie sorgt dafür, dass Ihre Versicherungsbeiträge auch im Ruhestand stabil bleiben und schützt Sie vor unerwarteten Kosten.

Der Versicherungsbedarf für Polizisten / Polizeianwärter

Die nachfolgenden drei Säulen sind für die richtige Versorgung in der Beamtenlaufbahn eines Polizisten / Polizeianwärter elementar wichtig:

Vor der Pensionierung gibt drei Stufen, die ein Polizeibeamter durchläuft. Je nach Phase sollte der Versicherungsschutz dem neuen Bedarf angepasst werden. Allerdings gibt es ebenfalls einen unterschiedlichen Bedarf nach Bundesländern und deren jeweilige Versorgung für Polizeibeamte.

Unsere Experten der DBV unterstützen Sie gerne dabei, die für Ihre individuelle Situation passende Lösung zu finden, damit Sie stets den optimalen Versicherungsschutz als Beamter bei der Polizei erhalten.

Polizeibeamte profitieren von der Heilfürsorge als umfassende Grundversorgung im aktiven Dienst. Sobald die Heilfürsorge endet – nach der Verbeamtung auf Lebenszeit oder mit der Pensionierung –, ist der nahtlose Übergang in eine PKV entscheidend. Die Heilfürsorge bietet keine Alterungsrückstellungen, deshalb sollte bereits während der Heilfürsorgezeit eine Anwartschaft abgeschlossen werden. Nutzen Sie die Zeit der Heilfürsorge klug: Wer früh plant, profitiert später von stabilen PKV-Beiträgen ohne Risikozuschläge.

Polizist / Polizeianwärter


1. Beihilfekonforme Krankenversicherung oder Anwartschaft

+

Pflegepflichtversicherung


2. Dienstunfähigkeitsversicherung

mit spezieller Dienstunfähigkeitsklausel (Polizeidienstfähigkeit)


3. Diensthaftpflicht

für den Sicherheitsbereich

1. Die beihilfekonforme Krankenversicherung oder Anwartschaft für Polizeibeamte

Die gesetzlichen Regelungen für Polizisten bezüglich der Krankenversicherung sind unterschiedlich ausgelegt. Dabei ist nicht nur der Beamtenstatus ein wichtiger Faktor, sondern auch das Bundesland, in welchem die Polizisten berufstätig sind. Das Bundesland und die damit verbundene Beihilfeverordnung entscheidet ob Sie die „freie“ Heilfürsorge oder die Beihilfe erhalten. Des Weiteren unterscheidet sich die Versorgung als Polizeianwärter in vielen Bundesländern von der Versorgung als Polizist auf Probe oder als Polizist auf Lebenszeit.

Folgende Regelungen gelten für Polizeianwärter (Beamte auf Widerruf):

Beihilfe

Heilfürsorge

  • Berlin (gehobener und höherer Dienst)
  • Niedersachsen
  • Rheinland-Pfalz
  • Saarland
  • Baden-Württemberg
  • Bayern
  • Berlin (einfacher und mittlerer Dienst)
  • Brandenburg
  • Bremen
  • Hamburg
  • Hessen
  • Mecklenburg-Vorpommern
  • Nordrhein-Westfalen
  • Sachsen
  • Sachsen-Anhalt
  • Schleswig-Holstein
  • Thüringen

Welchen Anspruch haben Polizeibeamte bzw. Beamte auf Probe oder Beamte auf Lebenszeit?

Beihilfe

Heilfürsorge

  • Bayern
  • Berlin
  • Brandenburg
  • Hamburg
  • Hessen
  • Niedersachsen
  • Rheinland-Pfalz
  • Saarland
  • Thüringen
  • Baden-Württemberg
  • Bayern (Bereitschaftspolizei)
  • Brandenburg
  • Bremen
  • Hessen (Teile der Bereitschaftspolizei)
  • Mecklenburg-Vorpommern
  • Nordrhein-Westfalen
  • Rheinland-Pfalz (Bereitschaftspolizei)
  • Sachsen
  • Sachsen-Anhalt
  • Schleswig-Holstein

Heilfürsorge: Ihr Versicherungsbedarf im Überblick

Sicherheit für Polizisten DBVWährend Ihres aktiven Dienstes bei der Polizei oder auch Bundespolizei ist eine kleine Anwartschaft bis zur Verbeamtung auf Lebenszeit sinnvoll: Sie schützt Ihren Gesundheitszustand und erleichtert den späteren Übergang in eine beihilfekonforme private Krankenversicherung. Eine Pflegepflichtversicherung ist ebenfalls obligatorisch.

Für Ihre Familienangehörigen, wie Ehepartner und Kinder, besteht Anspruch auf Beihilfe, sofern keine Versicherungspflicht durch ein Beschäftigungsverhältnis vorliegt. Sie können sich somit ebenfalls beihilfekonform privat krankenversichern.

Mit Eintritt in den Ruhestand endet Ihr Anspruch auf Heilfürsorge und Sie erhalten Beihilfe. Je nach Bundesland übernimmt Ihr Dienstherr dann 50–70 % der Krankheitskosten, während die restlichen 30–50 % durch Ihre Anwartschaft gedeckt werden.

In Kürze:

  • Heilfürsorge gilt nur während Ihrer aktiven Dienstzeit und endet spätestens mit Ihrer Pensionierung.
  • Manche Leistungen wie Zahnersatz, Sehhilfen oder Heilpraktikerbehandlungen sind nicht vollständig abgedeckt. Eine Zusatzversicherung bzw. Heilfürsorgeergänzungsversicherung schafft hier Abhilfe.
  • Ihre Familienmitglieder sind nicht über Ihre Heilfürsorge versichert, können jedoch unter bestimmten Bedingungen Beihilfe beanspruchen.
  • Als Polizeibeamter sind Sie verpflichtet, eine private Pflegepflichtversicherung im Tarif PVB abzuschließen.

Wenn Sie als Polizeianwärter oder Polizeibeamter Anspruch auf freie Heilfürsorge haben, ist der Abschluss einer Anwartschaftsversicherung bzw. Anwartschaft für Polizisten unerlässlich. Spätestens mit Ihrem Eintritt in den Ruhestand oder im Fall einer Dienstunfähigkeit endet die Heilfürsorge und Sie benötigen eine beihilfekonforme Krankenversicherung.

Durch eine Anwartschaftsversicherung sichern Sie sich den risikofreien Übergang in die private Krankenversicherung, ohne dass Ihr Gesundheitszustand im Alter erneut geprüft wird. Dies sorgt dafür, dass Ihre Beiträge auch im Ruhestand bezahlbar bleiben und Sie von einer langfristigen finanziellen Absicherung profitieren.

Beihilfe: Ihr Versicherungsbedarf im Überblick

Als Polizeianwärter und Polizeibeamter haben Sie je nach Bundesland Anspruch auf Beihilfe (siehe oben) und benötigen somit keine Anwartschaft, sondern direkt eine beihilfekonforme Krankenversicherung (PKV). Zusätzlich ist eine Pflegepflichtversicherung erforderlich, die auch für berücksichtigungsfähige bzw. beihilfeberechtigte Familienangehörige gilt.

Nach Ihrer Pensionierung erhalten Sie, ähnlich wie Polizeibeamte mit freier Heilfürsorge, eine erhöhte Beihilfe – in den meisten Bundesländern liegt diese bei bis zu 70%. Für die verbleibenden 30% benötigen Sie eine Restkostenversicherung (PKV) sowie eine Pflegepflichtversicherung, um optimal abgesichert zu sein.

Haben Sie Fragen zur Heilfürsorge, Beihilfe oder zur PKV? Unsere Versicherungsexperten der DBV beraten Sie gerne kostenlos und unverbindlich.

Dienstunfähigkeitsversicherung für Polizisten

Eine Dienstunfähigkeit als Polizist kann schnell zur existenziellen Herausforderung werden. Leider gibt es kein allgemeingültiges Patentrezept, um sich gegen dieses Risiko zu schützen, doch mit einer Dienstunfähigkeitsversicherung für Polizisten bilden Sie eine umfassende finanzielle Absicherung. 

Leider sind nur wenige Versicherungsgesellschaften in der Lage, die spezifische, sogenannte „Polizeivollzugsdienstfähigkeit“ zu versichern. Das bedeutet, dass eine herkömmliche Berufsunfähigkeitsversicherung oder eine einfache Dienstunfähigkeitsversicherung für Polizisten und Polizeianwärter nicht ausreicht, um alle relevanten Risiken abzudecken. Die Anforderungen an diese Polizeiversicherung sind in diesem speziellen Bereich deutlich höher, was die Auswahl an passenden Anbietern stark einschränkt.

Je nach Beamtenstatus im polizeilichen Dienst ist eine Dienstunfähigkeit für Sie existenzbedrohend. Denn auch in jungen Jahren können Sie durch einen Unfall oder eine Erkrankung bereits erheblichen, körperlichen oder psychischen Schaden nehmen und dienstunfähig werden. Wenn Sie dann Beamter auf Widerruf oder auf Probe sind, ist eine Dienstunfähigkeit existenzbedrohend, da Sie durch Ihren Dienstherrn noch keine Unterstützung erhalten; als Beamter auf Lebenszeit drohen Ihnen erhebliche, finanzielle Folgen, da Ihr Dienstherr nur eine bestimmte Mindestversorgung übernimmt. Die Versorgungslücke gleichen Sie mit den Leistungen aus einer Dienstunfähigkeitsversicherung aus.

Finanzielle Auswirkungen der Dienstunfähigkeit

Um Ihnen den Unterschied zwischen einer Berufsunfähigkeitsversicherung und einer speziellen Dienstunfähigkeitsversicherung für Polizisten noch einmal zu verdeutlichen, ziehen wir einen kurzen Vergleich heran.

Angenommen, Sie verlieren Ihren Schießfinger. Der Verlust Ihres Schießfingers, also Ihres Zeigefingers, führt nicht zwangsläufig zu einer allgemeinen Berufsunfähigkeit oder Dienstunfähigkeit. Allerdings haben Sie als Polizist in diesem Fall die Fähigkeit verloren, eine Waffe zu führen, was Sie direkt polizeivollzugsdienstunfähig macht. So heißt es:

„Der Polizeivollzugsbeamte ist dienstunfähig, wenn er den besonderen gesundheitlichen Anforderungen für den Polizeivollzugsdienst nicht mehr genügt und nicht zu erwarten ist, dass er seine volle Verwendungsfähigkeit innerhalb zweier Jahre wiedererlangt (Polizeidienstunfähigkeit).“

Eine reguläre Dienstunfähigkeitsversicherung würde in diesem Fall nicht ausreichen, weshalb es somit immens wichtig ist, eine spezielle Dienstunfähigkeitsversicherung für Polizeibeamte mit einer entsprechenden Klausel abzuschließen.

Zu Beginn Ihres polizeilichen Dienstes würden Sie im Falle einer Dienstunfähigkeit Ihre Entlassungspapiere erhalten. Erst mit der Verbeamtung auf Lebenszeit haben Sie Anspruch auf eine Dienstunfähigkeitsrente von Ihrem Dienstherrn. Anfangs ist das oft nur die sogenannte Mindestversorgung: ein fester Prozentsatz aus der Endstufe einer niedrigen Besoldungsgruppe – beim Bund 65 Prozent aus A 4, in den Ländern nach eigenem Landesrecht. Mehr Ruhegehalt erdienen Sie erst mit wachsender Dienstzeit.

Für junge Polizeianwärter und Beamte auf Probe stellt dieses Szenario jedoch ein erhebliches Risiko dar, da sie während ihrer ersten Jahre keine Absicherung durch den Dienstherrn erhalten. Die Besoldung entfällt somit zu 100%.  Deshalb ist es besonders wichtig, sich frühzeitig mit einer passenden Versicherung abzusichern, die Ihnen im Falle einer Dienstunfähigkeit den nötigen Schutz bietet.

Leistungen bei Dienstunfähigkeit während der Ausbildungsphase

Sollten Sie während Ihrer Ausbildungszeit als Polizeianwärter (Beamter auf Widerruf) dienstunfähig werden, erfolgt in der Regel Ihre Entlassung. Sie werden dann nachträglich in der gesetzlichen Rentenversicherung versichert. Da die Wartezeit von fünf Jahren für die Versorgungsansprüche meist noch nicht erfüllt ist, erhalten Sie ebenfalls keine weiteren finanziellen Leistungen aus der Deutschen Rentenversicherung. Das bedeutet konkret, dass Sie nicht nur Ihre berufliche Tätigkeit verlieren, sondern auch keine Bezüge durch den Dienstherrn erhalten. In einem solchen Fall bleibt Ihnen nur die Möglichkeit Bürgergeld zu beantragen.

Sind Beamte auf Probe bereits gut abgesichert?

Für Polizeibeamte auf Probe besteht ein ähnliches Risiko wie für Polizeianwärter: Sie erhalten nur dann Leistungen, wenn die Dienstunfähigkeit durch einen Unfall verursacht wurde, der auf Ihren Dienst bei der Polizei zurückzuführen ist. Andernfalls wird auch hier die Entlassung vollzogen und es erfolgt eine Nachversicherung in der gesetzlichen Rentenversicherung, ohne dass Ansprüche auf Versorgungsleistungen durch den Dienstherrn bestehen. Daher ist es für Sie als junger Polizeivollzugsbeamte besonders wichtig, von dem Versicherungsschutz aus einer Dienstunfähigkeitsversicherung für Polizeibeamte zu profitieren.

Dienstunfähigkeit bei Polizisten auf Lebenszeit

Sobald Sie als Polizist auf Lebenszeit verbeamtet sind, entstehen Versorgungsansprüche gegenüber Ihrem Dienstherrn, die im Falle einer Dienstunfähigkeit von Ihnen geltend gemacht werden können. Leider reicht die Dienstunfähigkeitsrente in der Regel jedoch nicht aus, um Ihren gewohnten Lebensstandard aufrechtzuerhalten.

Durch eine Dienstunfähigkeitsversicherung für Polizisten schließen Sie diese Versorgungslücke und sichern Ihre Existenz.

In Kürze:

 Die gesetzliche Versorgung bei Dienstunfähigkeit ist für Beamte bei der Polizei bzw. Bundespolizei unzureichend. Bei jungen Polizeibeamten (auf Widerruf oder auf Probe) fällt das komplette Gehalt weg und auch bei Polizeibeamten auf Lebenszeit bleibt eine deutliche Versorgungslücke, die Sie eigenständig schließen sollten.

Aus diesem Grund ist eine spezielle Absicherung gegen Dienstunfähigkeit besonders wichtig. Bei uns können Sie die besonderen Anforderungen und Risiken, die an Sie als Polizeibeamter oder Polizeianwärter gestellt werden und denen Sie im Dienst ausgesetzt sind, mit einer maßgeschneiderten Dienstunfähigkeitsabsicherung absichern.

Dienstunfähigkeitsversicherung für Polizisten: Polizeidienstunfähigkeit absichern

Für Polizeivollzugsbeamte gilt ein strengerer Maßstab als für andere Beamte. Polizeidienstunfähig ist, wer den besonderen gesundheitlichen Anforderungen des Vollzugsdienstes nicht mehr genügt und voraussichtlich nicht innerhalb von zwei Jahren wieder voll verwendungsfähig wird (für die Bundespolizei § 4 BPolBG, in den Ländern entsprechende Regeln im Landesbeamtengesetz). Die Feststellung trifft der Dienstherr nach amtsärztlicher Untersuchung.

Polizeidienstunfähig heißt nicht automatisch Ruhestand: Häufig werden Betroffene in die Verwaltung versetzt. Stellenzulagen wie die Polizeizulage können dann entfallen. Wer ganz aus dem Dienst ausscheidet, trägt die Versorgungslücke wie jeder Beamte – als Beamter auf Widerruf oder auf Probe mit deutlich weniger Absicherung durch den Dienstherrn.

Eine Dienstunfähigkeitsversicherung für Polizisten sollte deshalb eine spezielle Klausel für Polizeidienstunfähigkeit enthalten, auch die Entlassung in Ausbildung und Probezeit abdecken und eine Nachversicherungsgarantie für spätere Beförderungen bieten. Eine reine Berufsunfähigkeitsversicherung reicht nicht: Sie prüft, ob Sie irgendeinen Beruf noch ausüben können – nicht, ob Sie noch polizeidiensttauglich sind.

Diensthaftpflichtversicherung für Polizisten

Als Polizist ist es nicht nur wichtig, eine Privathaftpflichtversicherung zu haben, sondern auch eine spezielle Diensthaftpflichtversicherung. Denn im Vergleich zur privaten Haftpflichtversicherung oder beruflichen Haftpflichtversicherung sichern Sie die Leistungen aus der Diensthaftpflichtversicherung umfassend in ihrem Polizeidienst ab.

Schließlich kann niemand ausschließen, dass er unabsichtlich einen Schaden verursacht – und in Ihrem Beruf als Polizist können diese Schäden schnell große finanzielle Ausmaße annehmen.

Besonders für Polizeibeamte wie Sie, sei es bei der Bundespolizei oder im Landesdienst, gilt, dass Sie regelmäßig in Situationen geraten, die zu Schäden führen können. Das betrifft sowohl Schäden an Dienstfahrzeugen, die bspw. entstanden sind, weil Sie im Dienst in einen Verkehrsunfall verwickelt wurden oder auch mögliche Schadensersatzforderungen von Verhafteten oder Dritten.

Auch Ihr Dienstherr kann Regressansprüche geltend machen, falls Schäden an staatlichem Eigentum entstehen. Eine Diensthaftpflichtversicherung schützt Sie nicht nur vor berechtigten Forderungen, sondern wehrt auch unberechtigte Ansprüche ab – notfalls sogar vor Gericht.

Warum sollten Polizisten sich mit einer Diensthaftpflichtversicherung absichern?

Wenn Sie im dienstlichen oder privaten Bereich einem anderen Schaden zufügen, sind Sie gesetzlich verpflichtet, diesen zu ersetzen. Als Polizist sind Sie täglich in Situationen, in denen Schäden entstehen können – sei es durch kleine Missgeschicke oder durch schwere Sachschäden. Gerade im Bereich der Polizei, ob bei der Bundespolizei, der Landespolizei oder als Polizeianwärter, können solche Schäden schnell hohe Summen erreichen -, vor allem wenn Personen zu Schaden kommen.

Ein wesentlicher Unterschied zu anderen Berufen ist: Während Ihrer Tätigkeit haftet grundsätzlich Ihr Dienstherr. Doch bei grober Fahrlässigkeit können Sie persönlich haftbar gemacht werden. Das bedeutet, dass Sie unter Umständen für Schäden in unbegrenzter Höhe haften müssen. Dies kann zu erheblichen finanziellen Belastungen führen.

Mit dieser Polizeiversicherung erhalten Sie einen idealen Versicherungsschutz. Sie können in Ihrem Vertrag die Deckungsgrenze festlegen, bis zu welcher Höhe die Versicherung für Schäden aufkommt. Zudem gibt es viele Optionen zur Erweiterung Ihres Versicherungsschutzes, z. B. für Schäden an Dienstfahrzeugen, Verlust von Dienstschlüsseln, Schäden beim Umgang mit Waffen oder Munition oder bei der Arbeit mit Tieren im dienstlichen Einsatz.

In Kürze:

Als Polizist tragen Sie eine große Verantwortung. Für die Sicherheit der Bürger und die Durchsetzung der Gesetze können Sie nicht nur für materielle Schäden haftbar gemacht werden, sondern auch für Personenschäden. Eine Versicherung für Polizisten, die speziell die Risiken in Ihrem Dienst absichert, ist daher nicht nur sinnvoll, sondern unerlässlich für Ihren Schutz im beruflichen Alltag.

Für Gewerkschafts- und Verbandsmitglieder bieten wir zudem attraktive Sonderkonditionen. Weitere Informationen zu unseren Sondertarifen erhalten Sie direkt bei uns. Sprechen Sie am besten direkt mit einem DBV-Experten.

Haben Sie noch Fragen?

Flyer SicherheitWir haben Ihnen nun einige Versicherungen vorgestellt, die für Sie als Polizist oder Polizeianwärter, sowohl bei der Bundespolizei als auch bei der Landespolizei, besonders wichtig sind. Haben Sie bereits die passenden Versicherungen abgeschlossen?

Gern stehen wir Ihnen zur Seite und helfen Ihnen dabei, alle wichtigen Versicherungen für den Sicherheitsbereich zusammenzustellen. Mit einer individuellen Beratung finden wir gemeinsam den besten Versicherungsschutz für Sie.

Dabei berücksichtigen wir Ihre persönlichen Wünsche, Bedürfnisse sowie Ihre Ziele und finanziellen Möglichkeiten. Unser Team der DBV ist gerne für Sie da!

Auch an später gedacht? Was das neue Altersvorsorgedepot ab 2027 für Polizeibeamte bedeutet, lesen Sie in unserem Ratgeber.

Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Das entscheidet Ihr Dienstherr. Polizei ist Ländersache, und jedes Land regelt die freie Heilfürsorge selbst: Manche Länder gewähren sie Polizeivollzugsbeamten bis zur Pensionierung – etwa Nordrhein-Westfalen oder Sachsen-Anhalt –, andere nur für bestimmte Gruppen wie Auszubildende oder die Bereitschaftspolizei, wieder andere gar nicht. Für die Bundespolizei hat der Bund eine eigene Regelung.

Mit Heilfürsorge trägt der Dienstherr Ihre Krankheitskosten im aktiven Dienst vollständig, ungefähr auf dem Niveau der gesetzlichen Kasse. Ohne sie erhalten Sie Beihilfe und versichern den Rest beihilfekonform. Planen Sie einen Wechsel in ein anderes Land, lohnt ein Blick auf dessen Regelung.

Sie endet mit dem Ruhestand. Ab dann sind Sie beihilfeberechtigt; die Beihilfe trägt meist 70 Prozent der Kosten, den übrigen Anteil müssen Sie privat versichern. Wer bis dahin nie privat versichert war, schließt diesen Vertrag erst im höheren Alter ab – mit Gesundheitsprüfung und möglichen Zuschlägen oder Ausschlüssen.

Sinnvoll ist deshalb schon im aktiven Dienst eine Anwartschaftsversicherung. Sie hält Ihren heutigen Gesundheitszustand für den späteren Wechsel fest; die große Anwartschaft baut zusätzlich Alterungsrückstellungen auf und senkt so den Beitrag im Ruhestand.

Im Polizeivollzug gelten strengere gesundheitliche Maßstäbe als am Schreibtisch. Wer sie dauerhaft verfehlt, kann polizeidienstunfähig sein, obwohl er in der Verwaltung noch voll arbeiten könnte. Oft folgt dann ein Wechsel in den Innendienst, bei dem vollzugsbezogene Zulagen wegfallen können.

Ein Vertrag, der nur allgemeine Berufs- oder Dienstunfähigkeit kennt, zahlt in diesem Fall häufig nicht. Achten Sie darauf, dass Ihre Dienstunfähigkeitsversicherung die Polizeidienstunfähigkeit ausdrücklich einschließt und in Ausbildung und Probezeit auch bei einer Entlassung leistet.

Die Heilfürsorge gilt nur für Sie, nicht für Ihre Familie. Berücksichtigungsfähige Angehörige bekommen Beihilfe – beim Bund und in den meisten Ländern 70 Prozent für den Ehepartner und 80 Prozent für Kinder. Den Rest sichern Sie über einen beihilfekonformen Tarif ab.

Ihr Ehepartner zählt nur mit, solange seine Einkünfte unter einer Grenze bleiben: beim Bund 2026 bei 22.648 Euro; die Länder setzen eigene Werte, am niedrigsten liegt Bremen mit 12.000 Euro. Kinder sind berücksichtigungsfähig, solange Sie für sie den Familienzuschlag erhalten.

Allgemeine Fragen zur Krankenversicherung beantworten wir auf den Seiten Beihilfe für Beamte und Private Krankenversicherung für Beamte; ausführlich zur Dienstunfähigkeit und zur Diensthaftpflicht informieren Dienstunfähigkeitsversicherung und Diensthaftpflichtversicherung.

Kundenmeinungen

Nach oben scrollen
fair Finanzpartner oHG 417 Bewertungen auf ProvenExpert.com