Pflegezusatzversicherung für Beamte

PflegezusatzversicherungNiemand – weder Beamte noch Angestellte im Öffentlichen Dienst – möchten sich gerne mit dem Gedanken beschäftigen, was passiert, wenn die eigenen Kräfte irgendwann nicht mehr ausreichen, um den privaten als auch beruflichen Alltag zu bestreiten. Dabei tritt eine Pflegebedürftigkeit oft schneller ein, als man denkt – ob aufgrund des Alters oder bei einer unerwarteten Krankheit. Eine gute (Private) Krankenversicherung ist in diesem Zusammenhang zwar sehr wichtig, doch sie reicht im Falle einer Pflegebedürftigkeit nicht aus.

Ein Pflegefall kann finanziell als auch emotional zu einer großen Belastung werden – für Sie und für Ihre Familie. Wichtig ist in jedem Fall, dass die Pflege sichergestellt wird und Sie die individuellen Leistungen der Pflege erhalten, die Sie sich für Ihr Leben wünschen.

Viele Beamte bzw. Menschen sind sich jedoch nicht bewusst, dass die gesetzliche Pflegeversicherung als Pflegepflichtversicherung in den meisten Fällen nur einen Teil der Pflegekosten abdeckt. Schon ab einer mittleren Pflegebedürftigkeit (bspw. Pflegegrad 2) können die anfallenden Pflegekosten schnell steigen, insbesondere wenn professionelle Pflege erforderlich wird oder wenn ein Pflegeheim in Betracht gezogen werden muss.

Die Pflegezusatzversicherung bzw. Pflegetagegeldversicherung der DBV hilft Ihnen dabei, die finanzielle Versorgungslücke zu schließen, die durch die gesetzliche Pflegeversicherung für Beamte (PVB) entsteht. In Kombination mit einer Privaten Krankenversicherung sind Sie somit bestens medizinisch abgesichert.

Wir beraten Sie gerne umfassend dazu und freuen uns auf ein Gespräch rund um Ihre Pflegezusatzversicherung.

Was ist die Pflegezusatzversicherung?

Die Zahl der Menschen, die einen Pflegegrad haben bzw. zum Pflegefall werden, wird in den kommenden Jahren aufgrund des demografischen Wandels weiter in die Höhe steigen. Wenn Sie als Beamter durch eine Pflegezusatzversicherung frühzeitig vorsorgen, stellen Sie sicher, dass Sie im Pflegefall nicht auf Hilfe durch Angehörige angewiesen sind. Zwar zahlen Sie durch Ihre Mitgliedschaft in einer Krankenversicherung bereits in die Pflegepflichtversicherung ein, doch die Höhe reicht oft nicht aus, um Ihrem persönlichen Bedarf gerecht zu werden.

Mit der der Pflegezusatzversicherung, die auch oft Pflegeergänzungsversicherung genannt wird, sind Sie ideal abgesichert, wenn Sie zu einem Pflegefall werden sollten. Ihre Krankenversicherung bzw. die Pflegepflichtversicherung deckt nämlich lediglich die medizinische Versorgung wie Medikamente sowie das Mindestmaß an Pflege ab, während die Pflegezusatzversicherung Ihnen die Pflege zusichert, die Sie sich wünschen. Sie sorgt somit dafür, dass Sie die nötige Pflege erhalten, ohne sich über finanzielle Engpässe Sorgen machen zu müssen. Ob Pflege zu Hause, eine professionelle Betreuung oder der Umzug in ein Pflegeheim: Die Pflegezusatzversicherung übernimmt einen großen Teil der anfallenden Pflegekosten und Sie erhalten die Freiheit, die Leistungen rund um Ihre Pflege nach eigenen Wünschen und Möglichkeiten zu gestalten.

Die Pflegezusatzversicherung geht über die gesetzliche Pflegeversicherung bzw. die Pflegepflichtversicherung hinaus und kann bestenfalls die Differenz zwischen den tatsächlichen Pflegekosten und dem, was durch die gesetzliche Leistung abgedeckt wird, schließen. Das bedeutet: Sie müssen im Falle einer Pflegebedürftigkeit nicht auf die finanzielle Unterstützung von Angehörigen zurückgreifen, Ihren Partner oder Ihrer Partnerin finanziell zur Last werden oder auf Lebensqualität verzichten.

Die Vorteile einer Pflegezusatzversicherung bzw. Pflegetagegeldversicherung

  • Lückenlose Absicherung: Die Versicherung schließt die Versorgungslücke zwischen den Pflegekosten und der gesetzlichen Pflegeversicherung.
  • Flexibilität und Wahlfreiheit: Durch den Zuschuss bilden Sie eine optimale Basis, um die Leistungen der Pflege an Ihren Bedarf und Ihren Anspruch anzupassen.
  • Familienentlastung: Sollten Sie zum Pflegefall werden, wird Ihre Familie durch die Pflegezusatzversicherung nicht nur physisch, sondern auch finanziell entlastet.
  • Sicherheit und Verlässlichkeit: Mit der DBV haben Sie einen langjährigen und vertrauenswürdigen Partner an Ihrer Seite, um die Zukunft Ihrer Pflege ideal zu gestalten.

Die Pflegetagegeldversicherung ist eine private Versicherung, die Ihnen finanzielle Unterstützung bietet, wenn Sie pflegebedürftig werden. Sie zahlt einen festen, vorher vereinbarten Beitrag bzw. Zuschuss pro Tag, abhängig von Ihrem Pflegegrad. Die Pflegetagegeldversicherung unterstützt Sie somit ebenso dabei, die Kosten für Pflegeleistungen – sei es ambulant, stationär oder durch Angehörige – zu decken, die von der Pflegepflichtversicherung oft nicht vollständig übernommen werden.

  • Sie können frei entscheiden, wie Sie das Geld verwenden – ob für professionelle Pflege, Umbaumaßnahmen oder als Unterstützung für Ihre Familie.
  • Die Höhe des Tagegelds wird bei Vertragsabschluss individuell festgelegt, sodass Sie Ihren persönlichen Bedarf berücksichtigen können.

Gerade in einer Zeit, in der die Pflegekosten steigen, gibt Ihnen die Pflegezusatzversicherung als auch die Pflegetagegeldversicherung ein Stück finanzielle Sicherheit und Flexibilität.

Die beste Pflegezusatzversicherung der DBV – Vario 1 bis 5

Die DBV bietet Ihnen als Beamter oder Angestellter im Öffentlichen Dienst mit dem Pflegevorsorge Vario Tarif, eine perfekte Lösung, die sich individuell an Ihren Bedarf anpasst.

Nach welchen Kriterien werden die 5 Pflegegrade festgelegt?

Mit der Pflegereform vom 1.1.2017 wird ein neuer Pflegebedürftigkeitsbegriff in die Praxis umgesetzt. Ziel der Reform ist es, den tatsächlichen Pflegebedarf besser zu erfassen.

Maßgeblich bei der neuen Definition des Pflegebedürftigkeitsbegriffs sind die Pflegebedürftigkeit an sich und die Beeinträchtigung der Selbstständigkeit.

Bei diesem Begutachtungsschema spielt es keine Rolle mehr, wie viel Zeit die einzelne Pflegetätigkeit, z. B. das Anziehen, Waschen, Kämmen oder Rasieren, in Anspruch nimmt. Es geht vielmehr um die Frage, ob die erforderliche Fähigkeit noch vorhanden ist und ob die damit verbundenen Tätigkeiten eigenständig ausgeübt werden können.

Das neue Begutachtungsverfahren und die Umstellung der Leistungsbeträge wurden zum 1.1.2017 wirksam. Die bisherige Einteilung in Pflegestufen wurde ersetzt durch eine Aufteilung in fünf Pflegegrade:

  • Pflegegrad 1 – geringe Beeinträchtigung der Selbstständigkeit
  • Pflegegrad 2 – erhebliche Beeinträchtigung der Selbstständigkeit
  • Pflegegrad 3 – schwere Beeinträchtigung der Selbstständigkeit
  • Pflegegrad 4 – schwerste Beeinträchtigung der Selbstständigkeit
  • Pflegegrad 5 – schwerste Beeinträchtigung der Selbstständigkeit mit besonderen Anforderungen an die pflegerische Versorgung

Doch was macht diese Pflegeversicherung so besonders?

Nach zahlreichen Gesprächen mit Menschen, die sich frühzeitig absichern möchten und sich nicht nur auf ihre Krankenversicherung bzw. die Pflegepflichtversicherung verlassen möchten, haben wir verstanden, worauf es wirklich ankommt:

  • Transparenz und Einfachheit: Unsere Versicherungen sind transparent und leicht verständlich, damit Sie genau wissen, was Ihnen zusteht, wenn eine Pflegebedürftigkeit eintritt.
  • Flexibilität: Sie wählen, ob Sie bspw. nur für Pflegegrad V oder zusätzlich für die Pflegegrade I bis IV abgesichert sein möchten.
  • Maßgeschneiderte Leistungen: Passen Sie die Höhe des monatlichen Pflegetagegelds individuell an Ihre Bedürfnisse an.

Die DBV zahlt Ihnen als Beamter oder Angestelltem im Öffentlichen Dienst im Leistungsfall immer 100 % des vereinbarten Pflegetagegeldes für den jeweilige Pflegegrad. Sie können über das ausbezahlte Geld frei verfügen. Außerdem werden Sie bei Eintritt eines Pflegefalls frühzeitig von den Beitragszahlungen befreit.

Damit Ihr Versicherungsschutz mit den stetig steigenden Pflegekosten Schritt hält, erhöht sich das Pflegegeld alle drei Jahre automatisch um 10 % ohne erneute Gesundheitsprüfung -, natürlich nur, wenn Sie dies wünschen. 

Weitere Leistungen und Details von unserer Tarif Pflegevorsorge Vario:

  • Für jeden Pflegegrad können Sie ein individuelles monatliches Pflegegeldab 100 EUR wählen.
  • Wir zahlen im Leistungsfall das vereinbarte Pflegegeldfür den jeweiligen Pflegegrad in voller Höhe aus.
  • Sie können über das ausbezahlte Geld frei verfügen.
  • Bei Eintritt eines Pflegefalls werden Sie ab Pflegegrad 4 von den Beitragszahlungen befreit.
  • Damit Ihr Versicherungsschutz mit den stetig steigenden Pflegekosten Schritt hält, erhöht sich das Pflegegeld bis zum 71. Geburtstag alle drei Jahre automatisch um 10 %– ohne erneute Gesundheitsprüfung. Auch wenn zwischenzeitlich der Pflegefall eingetreten ist, profitieren Sie von dieser Dynamik-Regelung bis zu den versicherbaren Höchstgrenzen.
  • Keine Wartezeiten: Wir zahlen das Pflegegeld ab dem 1. des Monats, in dem die Pflegebedürftigkeit eingetreten ist.

Ändert sich der Pflegegrad innerhalb eines Monats, erhalten Sie für den gesamten Monat die Leistung, die für den höheren Pflegegrad abgesichert wurde.

Das zahlt Ihnen die gesetzliche Pflegeversicherung (Pflegepflichtversicherung) im Monat:

Leistungen Pflegegrad 1 Pflegegrad 2 Pflegegrad 3 Pflegegrad 4 Pflegegrad 5
Pflegegeld (monatlich) - 347 € 599 € 800 € 990 €
Pflegesachleistungen (monatlich) - 796 € 1.497 € 1.859 € 2.299 €
Entlastungsbetrag (monatlich) 131 € 131 € 131 € 131 € 131 €
Pflegehilfsmittel zum Verbrauch (mtl.) bis zu 42 € bis zu 42 € bis zu 42 € bis zu 42 € bis zu 42 €
Hausnotruf (mtl.) 25,50 € 25,50 € 25,50 € 25,50 € 25,50 €
Verhinderungspflege (jährlich) - 1.685 € 1.685 € 1.685 € 1.685 €
Kurzzeitpflege (jährlich) - 1.854 € 1.854 € 1.854 € 1.854 €
Tages- / Nachtpflege (mtl.) - 721 € 1.357 € 1.685 € 2.085 €
Anpassungen am Wohnraum (je Maßnahme) 4.180 € 4.180 € 4.180 € 4.180 € 4.180 €
DiPa (mtl.) 53 € 53 € 53 € 53 € 53 €
Wohngruppenzuschuss (mtl.) 224 € 224 € 224 € 224 € 224 €
Vollstationäre Pflege (mtl.) - 805 € 1.319 € 1.855 € 2.096 €

Pflegekosten können schnell zu einer erheblichen finanziellen Belastung werden, insbesondere wenn eine fachgerechte Betreuung zu Hause sichergestellt werden soll. Um die Dimension dieser Herausforderung greifbarer zu machen, werfen wir einen Blick auf ein konkretes

Rechenbeispiel

Bei häuslicher Pflege im Pflegegrad III durch einen Pflegedienst kann die monatliche Versorgungslücke schnell 900 Euro oder mehr betragen. Über eine durchschnittliche Pflegezeit von acht Jahren mit zunehmender Pflegebedürftigkeit summieren sich die privaten Pflegekosten bzw. Ihr Eigenanteil auf bis zu 130.000 Euro – ein Betrag, der vollständig aus Ihren laufenden Einnahmen oder Ihrem Vermögen gedeckt werden müsste, um eine fachgerechte Pflege sicherzustellen. Durch die Pflegezusatzversicherung sichern Sie sich zuverlässig ab.

Warum lohnt sich eine Pflegeversicherung für Beamte oder Angestellte im Öffentlichen Dienst?

Die gesetzliche Pflegeversicherung bzw. Pflegepflichtversicherung deckt oft nur einen Teil der Pflegekosten. Der verbleibende Eigenanteil kann eine erhebliche Belastung darstellen. Hier hilft eine private Absicherung wie die Pflegerentenversicherung, die Pflegetagegeldversicherung oder die Pflegekostenversicherung, die gezielt einspringt, wenn Sie Unterstützung benötigen.

Eine Gesundheitsprüfung in jungen Jahren sichert Ihnen übrigens zusätzlich attraktive Konditionen: Je früher Sie eine Pflegezusatzversicherung abschließen und je stabiler Ihr gesundheitlicher Status ist, umso besser – und günstiger. So können Sie sich und Ihre Liebsten vor hohen Pflegekosten schützen und die Pflege in jeder Lebenslage finanzieren, wenn Sie zu einem Pflegefall werden.

Als Experten für Versicherungen für Beamte und Angestellte im Öffentlichen Dienst beraten wir Sie gerne rund um die Themen Private Krankenversicherung, Pflegezusatzversicherung, Pflegetagegeld, Pflegeversicherung bzw. Pflegepflichtversicherung und Pflegerentenversicherung.

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