Pflegepflichtversicherung (PVB)

für Heilfürsorgeberechtigte Polizisten, Feuerwehrbeamte und Soldaten

Die Pflegepflichtversicherung ist für jeden heilfürsorgeberechtigten Beamten, egal ob er eine Anwartschaft bei einer privaten Krankenversicherung abgeschlossen hat oder nicht, verpflichtend. Je nach Versichertenstatus sind Sie als Polizist, Feuerwehrbeamter oder Soldat in der privaten oder gesetzlichen Pflegeversicherung zugehörig. Mitglieder der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) sind automatisch gesetzlich über Ihre Krankenkasse pflegeversichert. Als Berufssoldat, SaZ, Polizist oder Feuerwehrbeamter haben Sie in der Regel Anspruch auf freie Heilfürsorge (nicht in allen Bundesländern). Leider beinhaltet die freie Heilfürsorge keine Pflegepflichtversicherung. Beamte können die Pflegepflichtversicherung bei einer privaten Krankenversicherung abschließen oder freiwillig bei einer gesetzlichen Krankenkasse die Pflegepflichtversicherung vereinbaren. Die Leistungen der Pflegepflichtversicherung sind bei jedem Anbieter in Deutschland identisch. Sie werden im Sozialgesetzbuch (SGB XI) festgeschrieben. Anbieter sind die gesetzlichen und privaten Krankenversicherungen.

Welcher Weg für Sie die beste Lösung darstellt, versuchen wir in nachfolgendem Text herauszuarbeiten. Eine persönliche Beratung ist aber in jedem Fall empfehlenswert, da es sehr viele Aspekte zu beachten und besprechen gibt.

Die private Pflegepflichtversicherung muss mit den Leistungen aus der Beihilfe dem Umfang der gesetzlichen Pflegeversicherung entsprechen.

Beamte, die sich für eine private beihilfekonforme Krankenversicherung entschieden haben, haben nach dem Elften Sozialgesetzbuch (SGBXI) die Verpflichtung eine private Pflegepflichtversicherung nachzuweisen. Heilfürsorgeberechtigte Beamte wie Soldaten, viele Polizisten und Feuerwehrbeamte unterliegen dieser Verpflichtung ebenfalls und müssen eine Pflegepflichtversicherung abschließen. Die Leistungen der Pflegepflichtversicherung sind bei allen privaten Krankenversicherungen identisch.

Da der Abschluss einer Pflegepflichtversicherung für Berufssoldaten, SaZ, Feuerwehranwärter und Polizeianwärter gesetzlich vorgeschrieben ist, muss innerhalb einer Frist von drei Monaten das Bestehen der Versicherung nachgewiesen werden. Die Pflegepflichtversicherung für Berufssoldaten, Soldaten auf Zeit, Feuerwehranwärter und Polizeianwärter kostet inkl. einer kleinen Anwartschaft selten mehr als 20 Euro monatlich. Dies ist allerdings abhängig vom Eintrittsalter und den gewünschten Zusatzleistungen.

Hinweis: Für alle die sehr schnell eine Pflegepflichtversicherung bei Ihrem Dienstherrn nachweisen müssen gilt folgendes:

Bei Antragsannahme können Sie direkt auf Ihrem Smartphone über die App Adobe Reader unterschreiben und erhalten umgehend Ihre Versicherungsbestätigung zur Vorlage bei Ihrem Dienstherrn.

Worin liegen die Unterschiede zwischen der gesetzlichen Pflegepflichtversicherung und der privaten Pflegepflichtversicherung (PVB)?

Alle Leistungen der Pflegepflichtversicherungen sind im Sozialgesetzbuch festgeschrieben. Es gibt nahezu keine Unterschiede zwischen den Leistungsstandards der gesetzlichen und der privaten Pflegepflichtversicherung. Die Leistungen in beiden Systemen reichen nicht aus, um die tatsächlichen Kosten für Pflege zu decken. Die festgelegten Leistungen können Sie dann beantragen, wenn seit mindestens sechs Monaten eine Pflegebedürftigkeit besteht und Hilfe benötigt wird. Sobald Bedarf beim Waschen, Essen oder der Versorgung im eigenen Haushalt besteht, liegt der Verdacht einer Pflegebedürftigkeit nahe. Die Voraussetzung ist, dass die Hilfen mindestens 90 Minuten benötigt werden und wenigstens 45 Minuten davon für die Grundversorgung aufgewendet werden müssen.

Die Höhe der Leistungen wird durch die Einteilung in einen der fünf Pflegegerade festgesetzt, die die Schwere der Pflegebedürftigkeit definieren. Die Unterschiede bestehen im System der Finanzierung der Pflegeleistungen sowie in der Leistungsabrechnung. In der gesetzlichen Pflegepflichtversicherung werden Sachleistungen gewährt, in der privaten Pflegeversicherung für Beamte (PVB) gilt das Prinzip der Kostenerstattung.

Was unterscheidet die Pflegepflichtversicherung für Beamte von Pflegezusatzversicherungen?

Häufig werden Beamtenanwärter mit freier Heilfürsorge durch Ihre Dienststelle angewiesen umgehend eine Pflegepflichtversicherung abzuschließen und dem Dienstherrn nachzuweisen. Schnell passiert hier der Fehler, dass unerfahrene Berater oder eigenständige Online-Abschlüsse zu einem falschen Produkt führen, nämlich eine Pflegezusatzversicherung abgeschlossen wird.

Auf Grund fehlendem Wissen und Erfahrung in der Beratung von heilfürsorgeberechtigten Soldaten, Polizisten und Feuerwehrbeamten kommt es immer wieder vor, dass bei privaten Versicherungen eine Pflegezusatzversicherung verkauft wird, obwohl eine Pflegepflichtversicherung (PVN) notwendig ist. Die Folgen können für Sie finanziell erheblich sein, denn Sie begehen hierdurch eine Ordnungswidrigkeit, welche mit einem hohen Bußgeld geahndet werden kann. Der Beitrag zur Pflegepflichtversicherung muss für die gesamte Zeit der Unterbrechung nachgezahlt werden. Die private Pflegezusatzversicherung ersetzt nicht die gesetzliche Pflegepflichtversicherung nach § 23 Abs. 1 SGB XI.

Was genau eine gute Pflegeergänzungsversicherung ausmacht und welche Versicherungssumme für den jeweiligen Pflegegrad für Sie passend ist, können Sie hier nachlesen: https://www.deutsche-beamtenversorgung.de/krankenversicherungen/pflegeergaenzungsversicherung/ .

Welche Möglichkeiten der Pflegepflichtversicherung habe ich?

Die Pflegepflichtversicherung wird von den gesetzlichen Krankenkassen und den privaten Krankenversicherungen angeboten.

Bei der gesetzlichen Pflegepflichtversicherung berechnet sich der Beitrag nach dem Einkommen. So zahlt ein Feuerwehranwärter ohne Kinder einen durchschnittlichen monatlichen Pflegebeitrag von rund 40 € (3,05% vom Grundgehalt, Stand 2020).

Der Beitrag in der privaten Pflegepflichtversicherung (PVB) ist ausschließlich vom Eintrittsalter abhängig. Ein 20-jähriger Feuerwehranwärter muss nur einen monatlichen Beitrag von rund 18 € für seine Pflegepflichtversicherung aufbringen.

Wie hoch sind die Beiträge in der privaten Pflegepflichtversicherung?

Bei der privaten Pflegepflichtversicherung (PVB) berechnet sich der Beitrag für heilfürsorgeberechtigte Beamte, wie oben gelesen, nach dem Eintrittsalter. Gerne erstellen wir Ihnen umgehend ein passendes Angebot.

Welche Leistungen beinhaltet die private Pflegepflichtversicherung?

Aufwendungen für Leistungen der häuslichen Pflege, Tages- und Nachtpflege, vollstationären Pflege, Pflegekurse, Verbesserungen des Wohnumfeldes, Zahlung von Pflegegeld, soweit die Leistungen nach Grund und Höhe ausreichend, zweckmäßig und wirtschaftlich sind in der Pflegepflichtversicherung (PVB) inkludiert.

Pflegehilfsmittel werden in der Regel leihweise den pflegebedürftigen Beamten zur Verfügung gestellt. Beiträge zur Renten- und Arbeitslosenversicherung der Pflegepersonen werden ebenfalls übernommen. Zuschüsse zur Kranken- und Pflegepflichtversicherung der Pflegeperson bei Pflegezeit sind selbstverständlich. Die Leistungen sind nach Art und Umfang den Leistungen der sozialen Pflegepflichtversicherung gleichwertig.

Der Grad der Pflegebedürftigkeit und von der Art und Weise, ob die Pflege ambulant, stationär oder zu Hause erfolgt, legt die zu erwartende Leistung für den heilfürsorgeberechtigten Beamten fest. Je höher der Pflegegrad (Stufen 1 – 5), desto höher sind die Leistungen. In der Pflegepflichtversicherung wird zwischen ambulanter und stationärer Pflege des Beamten unterschieden. Bei der Pflege zu Hause werden von der Pflegekasse Sachleistungen oder ein Pflegegeld gewährt. Die Höhe richtet sich nach dem Pflegegrad. Die private Pflegepflichtversicherung gewährt keine Sachleistungen, sondern ausschließlich Erstattung der Kosten in der gleichen Höhe. Dasselbe gilt bei Kosten für die Pflege in einem Pflegeheim. Hier werden die Kosten bis zur Höhe der gesetzlichen Pflegesätze durch den Versicherer, wo die Pflegepflichtversicherung besteht, erstattet.

Die Anwartschaft und Pflegepflichtversicherung für Beamte mit freier Heilfürsorge

Für Personen mit Anspruch auf freie Heilfürsorge empfiehlt sich neben der Pflegepflichtversicherung auch eine Anwartschaftsversicherung, auf die später (bei Pensionierung oder frühzeitiger Dienstunfähigkeit) benötigten Beihilfetarife abzuschließen, denn spätestens zum Ende der Dienstzeit endet auch die freie Heilfürsorge. Als Pensionär können Sie dann auf die Beihilfe Ihres Dienstherrn und die beihilfekonforme private Krankenversicherung vertrauen. Für die Zeit bei zur Pension unterscheiden zwischen der kleinen Anwartschaft und der großen Anwartschaft.

Welche Anwartschaft für Sie wann in Frage kommt, ermitteln wir gerne in einem persönlichen Gespräch.

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