Pflegeversicherung für Beamte: die private Pflegepflichtversicherung (PVB)

Zuletzt aktualisiert: Juli 2026

Fachlich geprüft von unseren Experten für den Öffentlichen Dienst

Stefan Klaus Harmsen

Stefan Klaus Harmsen
Versicherungskaufmann, Fachberater für Finanzdienstleistungen (IHK), Geschäftsführer der fair Finanzpartner oHG – seit 1995 in der Branche. Schwerpunkt: Beratung für den Öffentlichen Dienst, beihilfekonforme Krankenversicherung.

Patrick Jahn

Patrick Jahn
Bachelor of Arts, Kaufmann für Versicherungen und Finanzen – seit 2010 in der Branche. Schwerpunkt: beihilfekonforme Krankenversicherung und Dienstunfähigkeitsversicherung.

Beide Autoren sind eingetragene Versicherungsvermittler (IHK-Vermittlerregister, Angaben im Impressum). Fragen direkt an unsere Experten? Über die Profilseiten erreichen Sie beide per Direktkontakt.

Pflegepflichtversicherung DBVDie Pflegeversicherung für Beamte ist Pflicht — im Fachjargon heißt sie private Pflegepflichtversicherung (PVB). Als Beamter, insbesondere als Bundespolizist, Polizist, Feuerwehrbeamter oder Soldat mit Heilfürsorge, haben Sie keine Wahl: Sie müssen sich durch eine Pflegepflichtversicherung absichern und diese bei Ihrem Dienstherrn in den ersten Wochen nach Dienstbeginn nachweisen. Dabei ist es gleich, ob Sie Ihre Pflegepflichtversicherung gesetzlich oder privat organisieren. Die Pflegepflichtversicherung ist für Heilfürsorgeberechtigte und alle anderen Beamten verpflichtend und sichert Sie im Falle, dass Sie pflegebedürftig werden, ab.

Gerade für Heilfürsorgeberechtigte stellt sich häufig die Frage, wie sich der individuelle Versicherungsstatus auf die Pflegepflichtversicherung auswirkt. Gesetzlich Versicherte sind automatisch über ihre Krankenkasse pflegeversichert, während Privatversicherte eine Pflegepflichtversicherung bei einer privaten Krankenversicherung (PKV) abschließen können. Da die freie Heilfürsorge keine Pflegepflichtversicherung umfasst, ist es daher wichtig, dass Sie einen Versicherer wählen, der später auch in der beihilfekonformen Krankenversicherung (als Pensionär) eine umfassende Absicherung bietet. Insbesondere, wenn es um einen späteren Pflegegrad und die damit verbundenen Leistungen geht, wird auch die dazugehörige Krankenversicherung zunehmend wichtiger.

Die Wahl der richtigen, privaten Pflegepflichtversicherung (PVB) für Beamte hängt von zahlreichen Faktoren ab. In den folgenden Abschnitten geben wir Ihnen einen Überblick und zeigen Ihnen, welche Optionen es gibt.

Pflegepflichtversicherung für Heilfürsorgeberechtigte

Pflegepflichtversicherung für Heilfürsorgeberechtigte

Als Beamter mit Heilfürsorge haben Sie nicht die Wahl, ob Sie eine Pflegepflichtversicherung abschließen: Sie können nur entscheiden, ob Ihnen die Leistungen und Beiträge der privaten Pflegepflichtversicherung (PVB) in Kombination mit der Beihilfe bzw. einer Anwartschaft mehr zusagen oder Sie die Pflegepflichtversicherung bei einer gesetzlichen Krankenkasse (GKV) abschließen möchten. Die Leistungen der Pflegepflichtversicherungen sind bei jedem Anbieter in Deutschland identisch. Sie werden im Sozialgesetzbuch (SGB XI) festgeschrieben. Einen Zuschuss durch Ihren Dienstherrn erhalten Sie hierzu jedoch nicht. Beitragserhöhungen zahlen Sie zu 100 % selbst. Die Pflegepflichtversicherung ist somit eine zentrale Säule der sozialen Absicherung. Insbesondere bei der Wahl einer privaten Krankenversicherung sollten Sie darauf achten, dass sie beihilfekonform ist und die gesetzlich vorgeschriebenen Pflegeleistungen abdeckt.

Die richtige Pflegepflichtversicherung für Beamte heißt PVB. Die rechtzeitige Absicherung ist hier außerdem entscheidend, da Sie als Berufssoldat, als Soldat auf Zeit (SaZ), als Feuerwehranwärter sowie als Bundespolizeianwärter oder Polizeianwärter innerhalb von drei Monaten nach Dienstantritt den Nachweis einer Pflegepflichtversicherung beim Dienstherrn erbringen müssen. Es darf keine Lücke zwischen Ihrer vorherigen Pflegepflichtversicherung und der als Beamte geben.

Zuschläge wegen möglicher Vorerkrankungen werden in der Pflegepflichtversicherung nicht erhoben. Die Pflegepflichtversicherung stellt sicher, dass Sie unabhängig von Ihrem Pflegegrad auf alle notwendigen Leistungen zurückgreifen können. Dabei sind die Kosten überschaubar: Inklusive einer kleinen Anwartschaft, die für jeden Heilfürsorgeberechtigten obligatorisch sein sollte, liegen die Kosten in der Regel bei knapp über 30 Euro monatlich. Die Tarifstufe ist abhängig von Ihrem Eintrittsalter und den gewünschten, zusätzlichen Leistungen.

Bei der Wahl des Versicherers sollten Sie vor allem im Blick haben, dass Sie dort als Pensionär gute Konditionen für die beihilfekonforme Krankenversicherung erhalten. Eine gute Pflege im Alter zu erhalten, bedeutet mehr als nur die Erfüllung gesetzlicher Vorgaben. Lassen Sie sich umfassend von unseren DBV-Experten beraten, um die für Sie optimale Pflegeversicherung zu finden – und sorgen Sie so rechtzeitig für Ihre Sicherheit im Pflegefall vor.

Beamtenspezifische Tarife der Pflegepflichtversicherung für Beamte bieten oft günstigere Konditionen als Standardtarife. Beitragsanpassungen in der PVB sind bei allen Versicherern identisch.

Gerade Soldaten, Bundespolizisten, Polizisten und Feuerwehrleute sind im aktiven Dienst häufig heilfürsorgeberechtigt – und brauchen deshalb eine eigene Pflegepflichtversicherung. Alle weiteren Versicherungsthemen für Ihren Dienstbereich finden Sie im jeweiligen Berufsgruppen-Ratgeber.

Gesetzliche und Private Pflegeversicherung im Vergleich

Die Höhe der Leistungen wird durch die Einteilung in einen der fünf Pflegegerade festgesetzt, die die Schwere der Pflegebedürftigkeit definieren. Obwohl die Leistungen in der gesetzlichen und der privaten Pflegepflichtversicherung im Sozialgesetzbuch (SGB XI) je nach Pflegegrad klar definiert sind und weitgehend übereinstimmen, gibt es Unterschiede in der Finanzierung, den Tarifen und in der Abrechnung der Leistungen. Die folgende Tabelle gibt Ihnen einen Überblick: 

Merkmal Gesetzliche Pflegepflichtversicherung Private Pflegepflichtversicherung (PVB)
Leistungshöhe Einheitlich festgelegt nach SGB XI Einheitlich festgelegt nach SGB XI
Leistungsabrechnung Sachleistungen werden direkt mit dem Leistungserbringer abgerechnet Prinzip der Kostenerstattung: Sie zahlen vor und reichen Rechnungen ein
Zugehörigkeit Automatische Absicherung für gesetzlich Versicherte Pflicht für Beamte mit privater Krankenversicherung
Finanzierungsmodell Umlageverfahren (Beiträge der Versicherten finanzieren aktuelle Leistungen) Kapitaldeckungsverfahren (individuelle Beitragsansparung)
Beitragshöhe Einkommensabhängig Abhängig vom Eintrittsalter und gewähltem Tarif

Die Leistungen können von Ihnen beantragt werden, wenn Ihre Pflegebedürftigkeit mindestens sechs Monate besteht und Sie in einem gewissen Maße Unterstützung im Alltag benötigen. Sobald Bedarf beim Waschen, Essen oder der Versorgung im eigenen Haushalt besteht, liegt der Verdacht einer Pflegebedürftigkeit nahe. Die Voraussetzung ist, dass die Hilfen mindestens 90 Minuten benötigt werden und wenigstens 45 Minuten davon für die Grundversorgung aufgewendet werden muss.

Beide Systeme decken jedoch meist nicht alle Pflegekosten vollständig ab, sodass eine ergänzende Absicherung sinnvoll sein kann. Hierzu empfehlen wir Ihnen den Abschluss einer Pflegezusatzversicherung.

Beamte müssen eine Pflegepflichtversicherung abschließen, die den gesetzlichen Anforderungen entspricht. Als Beamter müssen Sie die Pflege im Alter rechtzeitig planen, denn die gesetzlichen Leistungen der Pflegeversicherung decken oft nicht alle anfallenden Kosten. Beamte, die ihre Pflege frühzeitig absichern, müssen sich später keine Sorgen um Versorgungslücken machen.

Lassen Sie sich von der DBV beraten, welche Pflegepflichtversicherung für Beamte am besten geeignet ist und welche gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt werden müssen.

Was unterscheidet die Pflegepflichtversicherung für Beamte (PVB) von ergänzenden Pflegezusatzversicherungen?

Pflegepflichtversicherung DBVWichtig zu wissen: Pflegepflichtversicherung ist nicht gleich Pflegepflichtversicherung. Immer wieder kommt es daher vor, dass anstelle der gesetzlich vorgeschriebenen Pflegepflichtversicherung eine Pflegezusatzversicherung abgeschlossen wird. Kurz gesagt: Eine Pflegepflichtversicherung und eine Pflegezusatzversicherung sind nicht dasselbe.

Der Grund für die falschen Versicherungsabschlüsse liegt oft in mangelnder Erfahrung oder fehlendem Fachwissen – sei es bei Beratern oder bei eigenständigen Online-Abschlüssen. Eine solche Verwechslung kann jedoch gravierende Folgen für Sie haben: Die private Pflegezusatzversicherung ersetzt nämlich nicht die gesetzlich geforderte Pflegepflichtversicherung nach § 23 Abs. 1 SGB XI. Sollte der Abschluss einer Pflegepflichtversicherung nicht rechtzeitig erfolgen, drohen Ihnen ein hohes Bußgeld und die Nachzahlung der Beiträge für die gesamte Unterbrechungszeit.

Die Pflegepflichtversicherung (PVB) ist für heilfürsorgeberechtigte Beamte wie Soldaten, Polizisten und Feuerwehrbeamte, gesetzlich vorgeschrieben und schützt Sie im Pflegefall umfassend. Pflegezusatzversicherungen hingegen dienen lediglich als Ergänzung und sind darauf ausgelegt, zusätzliche Kosten abzudecken, die über die Leistungen der Pflegepflichtversicherung hinausgehen.

Was genau eine gute Pflegeergänzungsversicherung bzw. Pflegezusatzversicherung ausmacht und welche Versicherungssumme für den jeweiligen Pflegegrad für Sie passend ist, können Sie hier nachlesen.

Wie hoch ist der Beitrag zur Pflegepflichtversicherung (PVB)?

Gesetzliche Pflegepflichtversicherung

Die gesetzliche Pflegepflichtversicherung wird von den gesetzlichen Krankenkassen angeboten. Hier richtet sich der monatliche Beitrag nach Ihrem Einkommen: Der Beitragssatz beträgt 3,60 % (Stand: 2026), berechnet bis zur Beitragsbemessungsgrenze von 5.812,50 € im Monat. Als Beamter mit Beihilfe- oder Heilfürsorgeanspruch zahlen Sie nur den halben Beitragssatz (1,80 %), denn im Pflegefall übernimmt die Beihilfe einen Teil der Kosten – die Pflegekasse zahlt entsprechend nur die halben Leistungssätze (§ 55 SGB XI). Kinderlose Mitglieder ab 23 Jahren zahlen zusätzlich einen Zuschlag von 0,60 %, der nicht halbiert wird – insgesamt also 2,40 %. Eltern mit mehreren Kindern werden entlastet: Vom zweiten bis zum fünften Kind unter 25 Jahren reduziert sich der Beitragssatz um je 0,25 Prozentpunkte.

  • Beispiel: Ein Feuerwehranwärter ohne Kinder zahlt bei einem Grundgehalt von rund 1.300 € etwa 23 € monatlich (kinderlos ab 23 Jahren: rund 31 €) in die gesetzliche Pflegepflichtversicherung ein, aber nach der Ausbildung, wenn die Besoldung entsprechend steigt, erhöht sich der Beitrag zur gesetzlichen Pflegepflichtversicherung deutlich.

Für Beamte kommt ein entscheidender Punkt hinzu: Anders als Arbeitnehmer erhalten Sie keinen Arbeitgeberanteil – der Dienstherr beteiligt sich nicht am laufenden Beitrag. Ein Rechenbeispiel: Bei 4.200 € Bruttobezügen zahlt ein kinderloser beihilfeberechtigter Beamter in der sozialen Pflegeversicherung 100,80 € monatlich (2,40 %), mit Kind 75,60 € (1,80 %) – an der Beitragsbemessungsgrenze sind es bis zu 139,50 €. Die private Pflegepflichtversicherung (PVB) berechnet den Beitrag dagegen nicht nach Einkommen, sondern nach Eintrittsalter. Für junge, gesunde Beamte ist sie deshalb meist deutlich günstiger (siehe Beispiele unten).

Die gesetzliche Pflegeversicherung bietet Ihnen zwar eine verlässliche Absicherung, ist jedoch weniger flexibel als die private Pflegeversicherung.

Private Pflegepflichtversicherung (PVB)

Die private Pflegepflichtversicherung wird von privaten Krankenversicherungen angeboten. Ihr Beitrag hängt ausschließlich von Ihrem Eintrittsalter und den gewünschten, zusätzlichen Leistungen ab, was sie besonders für junge Beamte attraktiv macht.

  • Beispiel: Ein 20-jähriger Feuerwehranwärter zahlt für die private Pflegepflichtversicherung lediglich rund 30 € monatlich.

Diese Versicherung bietet Ihnen in den meisten Fällen eine individuellere Gestaltungsmöglichkeit und ist für viele Heilfürsorgeberechtigte wie Soldaten, Polizisten und Feuerwehrbeamte die erste Wahl, wenn es um Ihre Absicherung im Pflegefall geht.

Welche Option passt zu Ihnen?

Die Wahl der passenden Pflegeversicherung hängt von Ihrer individuellen Situation, Ihrem Einkommen, Ihrem Alter und Ihrer langfristigen Planung ab. Während die gesetzliche Pflegeversicherung stabil und einkommensabhängig ist, punktet die private Pflegeversicherung durch geringere Beiträge und der Möglichkeit, die Anwartschaft zu ergänzen.

Eine persönliche Beratung durch unsere DBV Experten ist sinnvoll, um die beste Lösung für Ihre Bedürfnisse zu finden. Denken Sie daran: Die Pflegepflichtversicherung sichert Sie im Pflegefall ab und ist für Heilfürsorgeberechtigte wie Soldaten, Polizisten und Feuerwehrbeamte ein wichtiger Bestandteil Ihrer Vorsorge.

Leistungen der privaten Pflegepflichtversicherung im Überblick

Die private Pflegepflichtversicherung (PVB) bietet Ihnen als Beamter bzw. Heilfürsorgeberechtigten einen umfassenden Schutz im Pflegefall. Sie umfasst alle wesentlichen Leistungen, die auch in der gesetzlichen Pflegepflichtversicherung vorgesehen sind. Die Leistungen orientieren sich an Ihren Bedürfnissen und berücksichtigen den jeweiligen Pflegegrad (1 bis 5). Das Begutachtungsverfahren und die Umstellung der Leistungsbeträge wurden zum 1.1.2017 wirksam. Die bisherige Einteilung in Pflegestufen wurde ersetzt durch eine Aufteilung in fünf Pflegegrade:

  • Pflegegrad 1 – geringe Beeinträchtigung der Selbstständigkeit
  • Pflegegrad 2 – erhebliche Beeinträchtigung der Selbstständigkeit
  • Pflegegrad 3 – schwere Beeinträchtigung der Selbstständigkeit
  • Pflegegrad 4 – schwerste Beeinträchtigung der Selbstständigkeit
  • Pflegegrad 5 – schwerste Beeinträchtigung der Selbstständigkeit mit besonderen Anforderungen an die pflegerische Versorgung

Hier sind die wichtigsten Leistungen der gesetzlichen Pflegepflichtversicherung im Detail:

  1. Leistungen der häuslichen Pflege
  • Pflegegeld: Finanzielle Unterstützung für pflegende Angehörige.
  • Sachleistungen: Kostenübernahme für ambulante Pflegedienste, die Sie zu Hause versorgen.
  • Pflegehilfsmittel: Bereitstellung von Hilfsmitteln (z. B. Rollstühle, Pflegebetten) – meist leihweise.
  • Pflegekurse: Schulungen für Angehörige, um die häusliche Pflege zu erleichtern.
  • Verbesserungen des Wohnumfeldes: Zuschüsse für Anpassungen wie Türverbreiterungen oder den Einbau eines Treppenlifts.
  1. Leistungen der teilstationären Pflege
  • Tages- und Nachtpflege: Kostenübernahme für die Betreuung in entsprechenden Einrichtungen, wenn eine häusliche Pflege nicht rund um die Uhr möglich ist.
  1. Leistungen der vollstationären Pflege
  • Pflegeheimkosten: Übernahme der Pflegekosten im Heim bis zur Höhe der gesetzlichen Pflegesätze.
  1. Unterstützung für Pflegepersonen
  • Renten- und Arbeitslosenversicherungsbeiträge: Zahlung der Beiträge für pflegende Angehörige, die eine Pflegezeit in Anspruch nehmen.
  • Zuschüsse zur Kranken- und Pflegeversicherung: Finanzielle Unterstützung für pflegende Angehörige während der Pflegezeit.

Unterschied zwischen ambulanter und stationärer Pflege

  • Ambulante Pflege: Sie haben die Wahl zwischen Sachleistungen (z. B. Pflegedienst) und Pflegegeld.
  • Stationäre Pflege: Die Kosten werden bis zur Höhe der gesetzlichen Pflegesätze erstattet.

Die private Pflegepflichtversicherung (PVB) basiert dabei auf dem Prinzip der Kostenerstattung: Sie zahlen die Pflegekosten zunächst vor und reichen die Rechnungen zur Erstattung bei Ihrem Versicherer ein.

Ihr Vorteil: Die Leistungen der privaten Pflegepflichtversicherung sind umfassend und den gesetzlichen Leistungen gleichwertig. So sind Sie bestens abgesichert – unabhängig davon, ob Sie zu Hause oder in einer Pflegeeinrichtung betreut werden.

Im Rahmen der Vorsorge für Ihre Pflege bzw. bei Abschluss der Pflegeversicherung für Beamte bzw. Heilfürsorgeberechtigte empfehlen wir Ihnen, auch eine Anwartschaftsversicherung abzuschließen. Diese sichert Ihnen bereits heute den Zugang zu den später benötigten Beihilfe-Tarifen, die Sie bei einer Pensionierung oder im Fall einer vorzeitigen Dienstunfähigkeit benötigen.

Gerne beraten wir Sie umfassend dazu und finden mit Ihnen gemeinsam heraus, welcher Tarif zu Ihren Bedürfnissen passt.

Pflegegrade und Leistungen: Was zahlt die Pflegeversicherung 2026?

Was ändert sich 2026 bei der Pflegeversicherung?

  • Pflegegeld läuft bei Krankenhaus- oder Reha-Aufenthalten jetzt bis zu 8 Wochen weiter (vorher 4)
  • Beitragssatz stabil bei 3,60 % (+0,60 % für Kinderlose); Beihilfeberechtigte zahlen den halben Satz. Die Beitragsbemessungsgrenze ist auf 5.812,50 €/Monat gestiegen
  • Leistungsbeträge unverändert (keine Erhöhung 2026; nächste Anpassung frühestens 2028)
  • Eine größere Pflegereform (Finanzierung, Leistungsstruktur) ist in der politischen Diskussion – wir halten diese Seite aktuell

Ob gesetzlich oder privat: Die Pflegepflichtversicherung leistet nach denselben Regeln. Maßgeblich ist die Pflegebedürftigkeit, die der Medizinische Dienst (bei privat Versicherten: Medicproof) in fünf Pflegegrade einteilt. Je höher der Pflegegrad, desto höher die monatlichen Leistungen – etwa das Pflegegeld, wenn Angehörige die Pflege zu Hause übernehmen oder die Pflegesachleistung, wenn ein ambulanter Pflegedienst unterstützt.

Für Beamte gilt dabei eine Besonderheit: Sind Sie beihilfeberechtigt, übernimmt die Beihilfe im Pflegefall einen Teil der Kosten. Ihre private Pflegepflichtversicherung (PVB) leistet den verbleibenden Anteil. Die folgenden Beträge sind daher die vollen Leistungssätze der Pflegeversicherung (Stand 2026):

Pflegegrad Pflegegeld (häusliche Pflege) Pflegesachleistung (Pflegedienst) Vollstationäre Pflege*
Pflegegrad 1
Pflegegrad 2 347 €/Monat 796 €/Monat 805 €/Monat
Pflegegrad 3 599 €/Monat 1.497 €/Monat 1.319 €/Monat
Pflegegrad 4 800 €/Monat 1.859 €/Monat 1.855 €/Monat
Pflegegrad 5 990 €/Monat 2.299 €/Monat 2.096 €/Monat

*Zuschläge zum pflegebedingten Eigenanteil kommen gestaffelt nach Wohndauer hinzu. Bei Pflegegrad 1 besteht Anspruch auf den Entlastungsbetrag von 131 €/Monat, der allen Pflegegraden zusteht.

Zusätzlich wichtig für pflegende Familien: Für Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege gilt seit dem 1. Juli 2025 ein gemeinsamer Jahresbetrag von bis zu 3.539 € (Pflegegrade 2–5, bis zu 8 Wochen pro Kalenderjahr). Die frühere getrennte Abrechnung beider Leistungen ist entfallen. Und wer Pflegegeld bezieht, erhält es seit dem 1. Januar 2026 bei einem Krankenhaus- oder Reha-Aufenthalt des Pflegebedürftigen und es wird bis zu 8 Wochen weitergezahlt (vorher 4 Wochen).

Ein Hinweis zur Ehrlichkeit, den viele Ratgeber weglassen: Die Leistungsbeträge wurden 2026 nicht erhöht – sie entsprechen den Werten von 2025; die nächste reguläre Anpassung ist frühestens zum 1. Januar 2028 vorgesehen. Bei steigenden Pflegekosten wächst also die Versorgungslücke, die Sie mit einer Pflegezusatzversicherung für Beamte schließen können.

Quellen: Bundesministerium für Gesundheit, „Leistungsansprüche der Versicherten im Jahr 2026“; §§ 14, 15, 37, 38, 39, 42a, 43, 45b SGB XI.

Pflegeversicherung für Pensionäre

Die Versicherungspflicht endet nicht mit dem aktiven Dienst: Auch Pensionäre müssen durchgehend pflegeversichert sein. Mit dem Ruhestand entfällt bei Heilfürsorgeberechtigten die freie Heilfürsorge. Sie wechseln in die Beihilfe, und Ihre Pflegepflichtversicherung sollte dann nahtlos beihilfekonform weiterlaufen. Gerade deshalb lohnt es sich, schon beim Abschluss auf einen Versicherer zu achten, der beide Lebensphasen abdeckt: Wer erst im Alter wechselt, zahlt durch das höhere Eintrittsalter spürbar mehr. In Kombination mit einer Anwartschaftsversicherung sichern Sie sich die Konditionen von heute für die Pension von morgen.

Die Anwartschaft für Beamte mit Heilfürsorge in Kombination mit der PVB

Mit dem Ende Ihrer aktiven Dienstzeit – ob durch Pensionierung oder aus anderen Gründen – entfällt Ihr Anspruch auf freie Heilfürsorge, so dass Sie ab diesem Moment 30-40 Prozent (je nach Bundesland) Ihrer Krankheitskosten über eine private beihilfekonforme Krankenversicherung abgesichert haben müssen. Ab diesem Zeitpunkt können Sie auf die Unterstützung Ihres Dienstherrn in Form der Beihilfe und ergänzend eine beihilfekonforme private Krankenversicherung vertrauen. Eine Anwartschaftsversicherung garantiert Ihnen hierbei den nahtlosen Übergang zu günstigen Versicherungsbedingungen. Die Anwartschaft empfiehlt sich ab dem ersten Tag Ihrer Verbeamtung in Kombination mit Ihrer PVB.

Die richtige Anwartschaft für Ihre Bedürfnisse

Es gibt zwei Varianten der Anwartschaft, die jeweils unterschiedliche Vorteile bieten:

  • Kleine Anwartschaft:
    Diese Variante sichert Ihnen den späteren Zugang zur privaten Krankenversicherung ohne erneute Gesundheitsprüfung. Ideal, wenn Sie bereits heute eine gute gesundheitliche Absicherung haben und auf günstige Beiträge setzen möchten.

  • Große Anwartschaft:
    Zusätzlich zum Vorteil der kleinen Anwartschaft werden Ihr aktuelles Alter und Ihr Gesundheitszustand „eingefroren“. Das bedeutet: Auch wenn sich Ihre Gesundheit verändert, haben Sie später Zugang zu einer Krankenversicherung zu den ursprünglich festgelegten Konditionen. Eine große Anwartschaft sollte ab der Verbeamtung auf Lebenszeit obligatorisch sein.

Ob kleine oder große Anwartschaft: Die Entscheidung hängt von Ihrer individuellen Lebens- und Berufssituation ab. Wir stehen Ihnen als Versicherungsexperten gerne für ein persönliches Gespräch zur Verfügung, um gemeinsam die für Sie den besten Vorsorge-Tarif zu finden.

Was ist die beihilfekonforme private Krankenversicherung und die Beihilfe für Beamte?

Die Beihilfe ist für Sie als Beamter und für Ihre (beihilfeberechtigten) Angehörigen ein genauso wichtiger Bestandteil Ihrer Gesundheitsvorsorge wie Ihre Kranken- und Pflegeversicherung. Die Beihilfe ist ein Zuschuss Ihres Dienstherrn zu Ihren Krankheitskosten. Jedoch deckt dieser Anteil nicht die gesamten Kosten im Rahmen Ihrer medizinischen Vorsorge ab. Um den restlichen Anteil abzusichern, benötigen Sie eine beihilfekonforme private Krankenversicherung.

Was ist die Beihilfe?

Die Beihilfe ist eine finanzielle Unterstützung Ihres Dienstherrn, die Ihnen im Krankheits-, Pflege- und Geburtsfall hilft, die Kosten zu reduzieren. Sie übernimmt in der Regel einen Großteil der anfallenden Ausgaben, zum Beispiel für Arztbesuche, Krankenhausaufenthalte oder Heilmittel. Die Höhe des des Zuschusses der Beihilfe hängt von Ihrer Lebenssituation ab:

  • 50 % für Beamte ohne Kinder
  • 70 % für Beamte mit zwei oder mehr Kindern
  • 70–80 % für Versorgungsempfänger und Kinder

Wichtig ist, dass Sie die restlichen Kosten selbst absichern – und hier kommt die beihilfekonforme private Krankenversicherung ins Spiel.

Was bedeutet „beihilfekonforme private Krankenversicherung“?

Eine beihilfekonforme private Krankenversicherung ist speziell auf die Bedürfnisse von Beihilfeberechtigten zugeschnitten. Da die Beihilfe bereits einen Teil der Kosten übernimmt, benötigen Sie als Beamter keine Vollversicherung, sondern eine sogenannte Restkostenversicherung. Diese deckt genau den Prozentsatz ab, den die Beihilfe nicht übernimmt.

Beispiel: Übernimmt die Beihilfe 50 % der Kosten, schließt die private Krankenversicherung die verbleibenden 50 %. Das macht die Kombination aus Beihilfe und Versicherung besonders effizient und kostengünstig – und in Verbindung mit der gesetzlich vorgeschrieben Pflegepflichtversicherung für Beamte sind Sie umfassend medizinisch als auch pflegerisch abgesichert.

Warum ist die Kombination aus Beihilfe, privater Krankenversicherung und Pflegeversicherung wichtig?

Die Beihilfe allein reicht nicht aus, um Sie rundum abzusichern, da sie keine 100 % der Kosten übernimmt. Eine private Krankenversicherung in Kombination mit einer Pflegepflichtversicherung sorgt dafür, dass Sie im Krankheitsfall keine finanziellen Lücken haben und als Pflegefall gut versorgt sind.

Fazit

Die Kombination aus Beihilfe, einer beihilfekonformen privaten Krankenversicherung und einer Pflegeversicherung bietet Ihnen einen optimalen Schutz und finanzielle Sicherheit, wenn Sie medizinische Versorgung benötigen oder einen Pflegegrad erhalten. Während die Beihilfe einen Großteil Ihrer Kosten übernimmt, schließt die private Krankenversicherung die verbleibende Lücke – passgenau und auf Ihre Bedürfnisse abgestimmt.

Wenn Sie Fragen zu diesem Thema haben oder Unterstützung bei der Auswahl der passenden Versicherung benötigen, stehen wir Ihnen gerne zur Seite. 😊

Häufige Fragen zur Pflegeversicherung für Beamte

Nicht automatisch. Beamte sind zwar versicherungspflichtig, können die Pflicht aber wahlweise über die soziale Pflegeversicherung (als freiwillig gesetzlich Krankenversicherte) oder über eine private Pflegepflichtversicherung (PVB) erfüllen. Die meisten Beamten wählen die PVB – passend zur beihilfekonformen privaten Krankenversicherung.

Ja. Jeder Beamte muss eine Pflegepflichtversicherung nachweisen – auch Heilfürsorgeberechtigte, denn die freie Heilfürsorge umfasst keine Pflegeleistungen. Der Nachweis ist dem Dienstherrn in den ersten Wochen nach Dienstbeginn vorzulegen.

Beihilfe- und Heilfürsorgeberechtigte zahlen in der sozialen Pflegeversicherung den halben Beitragssatz: 1,80 % der Bezüge, Kinderlose ab 23 insgesamt 2,40 % – ohne Dienstherrnanteil, an der Beitragsbemessungsgrenze bis zu 139,50 € monatlich. Die private PVB richtet sich nach dem Eintrittsalter und kostet junge Beamte oft nur einen niedrigen zweistelligen Betrag im Monat.

Die Beihilfe übernimmt den Ihrem Beihilfesatz entsprechenden Anteil der Pflegekosten (je nach Bundesland und Familienstand meist 50–70 %). Die private Pflegepflichtversicherung deckt den verbleibenden Anteil ab – deshalb ist ihr Beitrag niedriger als der volle gesetzliche Beitrag.

Auch Beamtenanwärter müssen ab Dienstbeginn pflegeversichert sein. Da die Heilfürsorge Pflege nicht abdeckt, brauchen Anwärter eine eigene PVB – idealerweise kombiniert mit einer Anwartschaft, die den späteren Wechsel in die beihilfekonforme Krankenversicherung ohne neue Gesundheitsprüfung sichert.

Das Pflegegeld beträgt je nach Pflegegrad 347 € (Pflegegrad 2), 599 € (3), 800 € (4) bis 990 € (Pflegegrad 5) monatlich. Bei Pflegegrad 1 gibt es kein Pflegegeld, aber den Entlastungsbetrag von 131 € pro Monat. 2026 wurden die Beträge nicht erhöht.

Ja, die Versicherungspflicht besteht lebenslang. Beim Übergang in den Ruhestand wechseln Heilfürsorgeberechtigte in die Beihilfe – die PVB sollte dann beihilfekonform fortgeführt werden. Wer früh abschließt, profitiert dauerhaft vom günstigen Eintrittsalter.

Quellen & Gesetzesgrundlagen

  • Bundesministerium für Gesundheit: „Leistungsansprüche der Versicherten im Jahr 2026“ (Leistungsbeträge der Pflegeversicherung)
  • §§ 14, 15 SGB XI (Pflegebedürftigkeit, Pflegegrade); §§ 36–45b SGB XI (Leistungen, u. a. Pflegegeld, Pflegesachleistung, Entlastungsbetrag, gemeinsamer Jahresbetrag)
  • § 55 SGB XI (Beitragssatz, Beitragsbemessungsgrenze; hälftiger Beitragssatz für Beihilfe- und Heilfürsorgeberechtigte), § 28 Abs. 2 SGB XI
  • § 23 SGB XI (Versicherungspflicht privat Krankenversicherter, PVB)
  • Sozialversicherungsrechengrößen-Verordnung 2026 (Beitragsbemessungsgrenze 5.812,50 €/Monat)

Stand: Juli 2026. Alle Beträge amtliche Werte; Änderungen durch den Gesetzgeber möglich.

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