Versicherungen für Polizisten

Welche Versicherungen benötigen Polizisten?

Polizeifahrzeug vor Polizeischild
© OFC Pictures – Shutterstock.com

Polizisten sind im öffentlichen Dienst verbeamtet, weswegen ein umfassender und von normalen Angestellten abweichender Versicherungsschutz erforderlich ist. Die vier differenzierten Versicherungen umfassen die beihilfekonforme Krankenversicherung oder die Anwartschaft, Dienstunfähigkeitsversicherung und die Diensthaftpflichtversicherung für den Sicherheitsbereich.

Überall im öffentlichen Leben treten Polizisten in Erscheinung, so z.B. im Straßenverkehr, in der Stadt, bei inneren Unruhen und Demonstrationen. Die Arbeitsbereiche eines Polizisten sind entsprechend vielfältig und je nach Einsatzgebiet können auch die Risiken, die dem Polizeibeamten gegenüberstehen, variieren. Die richtige Absicherung ist daher das A und O und hierzu sollte bereits in der Anwärterphase die Grundlage gelegt werden. In den folgenden Absätzen erklären wir Ihnen, welche Versicherungen für Polizisten unabdingbar sind und wann Sie welche Absicherung wirklich benötigen.

Wenn auch Sie die passende Versicherung für sich als Polizisten suchen oder sich selbst umfassend versichern wollen, dann melden Sie sich bei uns. Wir helfen Ihnen gerne weiter und informieren Sie über die passenden Versicherungen, die vor allem Polizisten im öffentlichen Dienst nutzen sollten. Gerne nehmen wir uns Zeit und helfen Ihnen, die passende Absicherung zu finden.

Wenn auch Sie sich entsprechend versichern wollen, dann nicht ohne eine gute Beratung.

Inhaltsverzeichnis:
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    Die Beamtenlaufbahn eines Polizisten

    Polizeibeamte auf Widerruf
    • Ausbildungsphase / Studium zum
      • einfachen
      • mittleren
      • gehobenen
      • höheren Dienst
    • Polizeianwärter
    Pfeil nach unten rechts
    Polizeibeamter auf Probe
    • Probezeit
      • grundsätzlich 3 Jahre (kann abw.)
      • nach erfolgreichem Bestehen der Abschlußprüfung
    Pfeil nach unten rechts
    Polizeibeamter auf Lebenszeit
    • Voraussetzungen
      • amtsärztliche Untersuchung
      • positives Beurteilungsgespräch

    Vor der Pensionierung gibt drei Stufen, die ein Polizeibeamter durchläuft. Je nach Phase sollte der Versicherungsschutz dem neuen Bedarf angepasst werden. Allerdings gibt es ebenfalls einen unterschiedlichen Bedarf nach Bundesländern und deren jeweilige Versorgung für Polizeibeamte. Hierzu beraten wir Sie gerne.

    Der Versicherungsbedarf für Polizisten / Polizeianwärter

    Die nachfolgenden drei Säulen sind für die richtige Versorgung in der Beamtenlaufbahn eines Polizisten / Polizeianwärter elementar wichtig:

    Polizist / Polizeianwärter

    1. Beihilfekonforme Krankenversicherung oder Anwartschaft

    +

    Pflegepflichtversicherung

    2. Dienstunfähigkeitsversicherung

    mit spezieller Dienstunfähigkeitsklausel (Polizeidienstfähigkeit)

    3. Diensthaftpflicht

    für den Sicherheitsbereich

    1. Die beihilfekonforme Krankenversicherung oder Anwartschaft für Polizeibeamte

    Die gesetzlichen Regelungen für Polizisten bezüglich der Krankenversicherung sind unterschiedlich ausgelegt. Dabei ist nicht nur der Beamtenstatus ein wichtiger Faktor, sondern auch das Bundesland, in welchem die Polizisten berufstätig sind. Das Bundesland und die damit verbundene Beihilfeverordnung entscheidet ob Sie die „freie“ Heilfürsorge oder die Beihilfe erhalten. Des Weiteren unterscheidet sich die Versorgung als Polizeianwärter in vielen Bundesländern von der Versorgung als Polizist auf Probe oder als Polizist auf Lebenszeit.

    Folgende Regelungen gelten für Polizeianwärter (Beamte auf Widerruf):

    Beihilfe

    Heilfürsorge

    • Berlin (gehobener und höherer Dienst)
    • Niedersachsen
    • Rheinland-Pfalz
    • Saarland
    • Baden-Württemberg
    • Bayern
    • Berlin (einfacher und mittlerer Dienst)
    • Brandenburg
    • Bremen
    • Hamburg
    • Hessen
    • Mecklenburg-Vorpommern
    • Nordrhein-Westfalen
    • Sachsen
    • Sachsen-Anhalt
    • Schleswig-Holstein
    • Thüringen

    Beihilfe

    • Berlin (gehobener und höherer Dienst)
    • Niedersachsen
    • Rheinland-Pfalz
    • Saarland

    Heilfürsorge

    • Baden-Württemberg
    • Bayern
    • Berlin (einfacher und mittlerer Dienst)
    • Brandenburg
    • Bremen
    • Hamburg
    • Hessen
    • Mecklenburg-Vorpommern
    • Nordrhein-Westfalen
    • Sachsen
    • Sachsen-Anhalt
    • Schleswig-Holstein
    • Thüringen

    Was unterscheidet die freie Heilfürsorge für Polizeibeamte von der Beihilfe?

    Freie Heilfürsorge:

    Diese gesetzliche Regelung ist zeitlich befristet und übernimmt die Krankenkosten im vollen Umfang, d.h. in der Regel im gleichen Rahmen wie die Gesetzlichen Krankenkassen (GKV) zu 100%.

    Heilfürsorgeergänzungsversicherungen sind empfehlenswert, denn Heilpraktikerleistungen, Sehhilfen oder Zahnersatz sind nicht im vollen Umfang abgedeckt. Polizisten mit freier Heilfürsorge sind nicht krankenversicherungspflichtig, müssen jedoch eine Pflegeversicherung nachweisen. Ab dem Pensionsantritt erhalten Polizisten allerdings nur noch Beihilfe und sollten sich daher frühzeitig für eine kleine oder große Anwartschaftsversicherung entscheiden. Bis zur Verbeamtung auf Lebenszeit ist die kleine Anwartschaft ausreichend, dann ist die große Anwartschaft empfehlenswert, denn sie schützt Polizeibeamte vor hohen Versicherungsbeiträgen im Alter.

    Beihilfe:

    Der Dienstherr unterstützt die Polizeibeamten in finanzieller Hinsicht durch die Übernahme der entstehenden Krankheitskosten. Die Höhe unterscheidet sich je nach Familienstand, Bundesland und Dienstherr und liegt grundsätzlich bei mindestens 50%. Der restliche Anteil muss durch eine private beihilfekonforme Krankenversicherung ergänzt werden. Sollte sich der Beamte für eine gesetzliche Krankenversicherung entscheiden, erlischt der Beihilfeanspruch und es ist eine private Zusatzversicherung empfehlenswert.

    Folgende Regelungen gelten für Polizeibeamte (Beamte auf Probe oder auf Lebenszeit):

    Beihilfe

    Heilfürsorge

    • Bayern
    • Berlin
    • Brandenburg (seit 1997)
    • Hamburg (seit 2005)
    • Hessen
    • Niedersachsen (seit 2000)
    • Rheinland-Pfalz
    • Saarland
    • Thüringen
    • Baden-Württemberg
    • Bayern (Bereitschaftspolizei)
    • Brandenburg (bis 1996)
    • Bremen
    • Hamburg (bis 2004)
    • Hessen (Teile der Bereitschaftspolizei)
    • Mecklenburg-Vorpommern
    • Niedersachsen (bis 1999)
    • Nordrhein-Westfalen
    • Rheinland-Pfalz (Bereitschaftspolizei)
    • Sachsen
    • Sachsen-Anhalt
    • Schleswig-Holstein

    Beihilfe

    • Bayern
    • Berlin
    • Brandenburg (seit 1997)
    • Hamburg (seit 2005)
    • Hessen
    • Niedersachsen (seit 2000)
    • Rheinland-Pfalz
    • Saarland

    Heilfürsorge

    • Baden-Württemberg
    • Bayern (Bereitschaftspolizei)
    • Brandenburg (bis 1996)
    • Bremen
    • Hamburg (bis 2004)
    • Hessen (Teile der Bereitschaftspolizei)
    • Mecklenburg-Vorpommern
    • Niedersachsen (bis 1999)
    • Nordrhein-Westfalen
    • Rheinland-Pfalz (Bereitschaftspolizei)
    • Sachsen
    • Sachsen-Anhalt
    • Schleswig-Holstein

    Welcher Versicherungsbedarf entsteht bei freier Heilfürsorge für Polizeibeamte und deren Familien?

    Während der aktiven Dienstzeit ist bis zur Verbeamtung auf Lebenszeit eine kleine Anwartschaftsversicherung für Polizisten und Polizeianwärter empfehlenswert. Die Anwartschaft sichert den Gesundheitszustand und stellt somit den Eintritt in die private, beihilfekonforme Krankenversicherung zum Pensionseintritt sicher. Ebenso ist der Abschluss der Pflegepflichtversicherung obligatorisch.

    Familienangehörige (Kinder und Ehepartner/Lebenspartner) erhalten Beihilfe und können sich beihilfekonform versichern, soweit keine Versicherungspflicht aus einem Beschäftigungsverhältnis besteht.

    Im Ruhestand erhalten ehemals heilfürsorgeberechtige Polizisten die Beihilfe, d.h. je nach Bundesland werden dann 50 – 70% der Krankheitskosten durch den Dienstherrn getragen. Die restlichen 30 – 50% werden von der aktivierten Anwartschaft (beihilfekonforme Krankenversicherung oder auch Restkostenversicherung) übernommen.

    Worauf Sie achten sollten:

    • Ihr Anspruch auf Heilfürsorge besteht nur für einen begrenzten Zeitraum, denn er endet mit dem Ende der aktiven Dienstzeit, spätestens mit Eintritt in den Ruhestand. Ab diesem Zeitpunkt haben Polizisten Anspruch auf Beihilfe.
    • Es gibt Leistungsbereiche, in denen die Heilfürsorge von Polizeibeamten nicht alle Kosten übernimmt, z.B. bei Zahnersatz, Heilpraktikern oder Sehhilfen. Dies ist über einen aktiven Heilfürsorgeergänzungstarif versicherbar.
    • Die Heilfürsorge von Polizisten erstreckt sich nicht auf die Familienmitglieder. Diese haben unter bestimmten Voraussetzungen Anspruch auf Beihilfe des Dienstherrn.
    • Mit der Verbeamtung als Polizist werden Sie in der privaten Pflegepflichtversicherung (Tarifstufe PVB) versicherungspflichtig.

    Fazit:

    Jeder Polizeianwärter / Polizeibeamte mit freier Heilfürsorge benötigt eine Anwartschaftsversicherung, da spätestens mit dem Pensionseintritt oder bei Dienstunfähigkeit die freie Heilfürsorge entfällt.

    Hierdurch sichern Sie sich den risikofreien Eintritt in die beihilfekonforme Krankenversicherung für Polizeibeamte und umgehen die Gesundheitsprüfung im hohen Alter. Dies sorgt für günstige und bezahlbare Beiträge im Alter.

    Welchen Versicherungsschutz benötigen Polizeianwärter und Polizeibeamte mit Beihilfe?

    Statt einer kleinen oder einer großen Anwartschaftsversicherung benötigen Polizeibeamte oder Polizeianwärter direkt eine beihilfekonforme Krankenversicherung inklusive der Pflegepflichtversicherung, gleiches gilt für die berücksichtigungsfähigen und beihilfeberechtigten Familienangehören.

    Als Pensionär steht Ihnen, wie dem vorher heilfürsorgeberechtigtem Polizisten, eine erhöhte Beihilfe zu. In den meisten Bundesländern sind dies 70%, d.h. Sie benötigen ebenfalls eine Restkostenversicherung über 30% und die Pflegepflichtversicherung.

    Haben Sie Fragen hierzu? Melden Sie sich gerne bei uns und lassen Sie sich kostenlos und unverbindlich beraten. Wir sind für Sie da.

    2. Die Dienstunfähigkeitsversicherung für Polizeianwärter / Polizeibeamte

    Um als Polizist vor einer Dienstunfähigkeit geschützt zu sein, gibt es kein Patentrezept. Jedoch ist es wichtig, bei einer Dienstunfähigkeit ausreichend versichert zu sein.

    Nur die wenigsten Versicherungsgesellschaften können die konkrete Polizeivollzugsdienstfähigkeit absichern, was die Auswahl an Versicherungsgesellschaften für Polizeibeamte deutlich reduziert, denn eine normale Berufsunfähigkeitsversicherung oder eine einfache Dienstunfähigkeitsversicherung reicht für Polizeianwärter und Polizisten nicht aus.

    Finanzielle Auswirkungen der Dienstunfähigkeit

    Der Verlust des Schießfinger (Zeigefinger) führt nicht zu einer Berufsunfähigkeit und auch nicht zur allgemeinen Dienstunfähigkeit. Sie könnten hierdurch aber keine Waffe mehr führen und sind somit direkt polizeivollzugsdienstunfähig. In diesem Fall würde nur eine Dienstunfähigkeitsversicherung mit spezieller Dienstunfähigkeitsklausel leisten. Von Ihrem Dienstherrn würden Sie in den ersten fünf Jahren der dienstlichen Tätigkeit Ihre Entlassungspapiere erhalten. Erst mit der Verbeamtung auf Lebenszeit haben Sie einen Anspruch auf Dienstunfähigkeitsrente des Dienstherrn. In diesem Fall würde die s.g. Mindestversorgung von aktuell rund 1750 Euro greifen, die mit dem Dienstzeitalter kontinuierlich steigt. Daher sind besonders junge Polizeianwärter und Polizeibeamte auf Probe mit einem sehr großen Risiko behaftet.

    Die Polizeidienstunfähigkeit ist wie folgt formuliert:

    Der Polizeivollzugsbeamte ist dienstunfähig, wenn er den besonderen gesundheitlichen Anforderungen für den Polizeivollzugsdienst nicht mehr genügt und nicht zu erwarten ist, dass er seine volle Verwendungsfähigkeit innerhalb zweier Jahre wiedererlangt (Polizeidienstunfähigkeit).

    Die gesetzliche Versorgung bei Dienstunfähigkeit für Polizeibeamte ist somit kein Rundum-Versicherungsschutz. Bei jungen Beamten entfällt das Gehalt zu 100%, während Polizeibeamte auf Lebenszeit mit einer erheblichen finanziellen Lücke rechnen müssen. Um bei einer Dienstunfähigkeit finanziell gut abgesichert zu sein, ist die Dienstunfähigkeitsversicherung der wichtigste Versicherungspfeiler.

    Welche Leistungen erhält ein Polizeianwärter (Beamter auf Widerruf) bei Eintritt einer Dienstunfähigkeit?

    Sollten Sie während Ihrer Ausbildungsphase dienstunfähig werden, werden Sie entlassen und nachwirkend in der gesetzlichen Rentenversicherung versichert. In der Regel ist die notwendige Wartezeit von fünf Jahren noch nicht erfüllt und daher werden keinerlei Versorgungsansprüche ausgezahlt. Das bedeutet konkret: Wer als Anwärter dienstunfähig wird, steht nicht nur ohne Arbeit dar, sondern erhält auch keine weiteren finanziellen Versorgungen durch den Dienstherrn. Eventuell ist es in diesem Fall möglich, ALG2 zu beantragen, wenn keine Einnahmen mehr vorhanden sind.

    Sind Polizeibeamte auf Probe bereits bestens abgesichert?

    Für junge Polizeivollzugsbeamte, die erst seit kurzem im Dienst sind, gilt ein ähnliches Risiko wie für Anwärter. Es gibt nur einen Leistungsanspruch, wenn der Unfall, der zur Dienstunfähigkeit geführt hat, auf den Polizeidienst zurückzuführen ist. Ansonsten gilt das gleiche, wie für Beamte auf Widerruf, nämlich die Entlassung und Nachversicherung in der gesetzlichen Rentenversicherung.

    Wie gut ist die Versorgung eines Polizeibeamten auf Lebenszeit bei Eintritt einer Dienstunfähigkeit?

    Erst ab einer Verbeamtung auf Lebenszeit haben Sie Versorgungsansprüche gegen Ihren Dienstherrn, die dann geltend gemacht werden können. Die Dienstunfähigkeitsrente ist in der Regel nicht ausreichen, um Ihren gewohnten Lebensstandard zu halten.

    Fazit:   Die gesetzliche Versorgung bei Dienstunfähigkeit ist für Beamte nicht ausreichend. Bei jungen Polizeibeamten (auf Widerruf/ auf Probe) fällt das komplette Gehalt weg und auch bei Polizeibeamten auf Lebenszeit bleibt eine deutliche Versorgungslücke, die Sie füllen sollten. Aus diesen Gründen ist die Absicherung der speziellen Dienstunfähigkeit besonders wichtig. Bei der DBV (Deutsche Beamten Versicherung) können Sie die besonderen Anforderungen, die z. B. an Sie als Polizeibeamter / Polizeianwärter gestellt werden, mit einer speziellen Dienstunfähigkeitsabsicherung absichern.

    3. Diensthaftpflichtversicherung für Polizeianwärter / Polizeibeamte / Polizisten

    Ist eine Haftpflichtversicherung für Polizisten sinnvoll?

    Die Antwort auf dies Frage ist eindeutig mit „Ja“ zu beantworten. Polizisten benötigen auf jeden Fall eine private Haftpflichtversicherung, aber auch eine spezielle Diensthaftpflichtversicherung, denn niemand ist davor gefeit, einem Dritten einen Schaden zuzufügen. Schäden in diesem Bereich können schnell existenzbedrohende oder existenzzerstörende Höhen erreichen.

    Für Polizeibeamte kommt der Umstand hinzu, dass sie auch im dienstlichen Bereich regelmäßig in Situationen geraten können, die eine Schadenersatzforderung nach sich ziehen kann. Einerseits kann ein Verhafteter Ansprüche stellen, andererseits wird auch der Dienstherr Regress für Schäden an Dienstfahrzeugen oder anderem fiskalisches Eigentum nehmen. Die Privat-, Dienst- oder auch Amtshaftpflichtversicherung leistet nicht nur für die Zahlung von berechtigten Ansprüchen, sondern lehnt auch unberechtigten Forderungen ab – notfalls sogar vor Gericht.

    Schützen Sie sich als Polizist mit einer Diensthaftpflichtversicherung

    Wer einem anderen einen Schaden zufügt und dafür haftbar ist, muss den Schaden ersetzen. Dies gilt im privaten wie im dienstlichen Bereich ebenso für Polizisten. Zum Glück sind es in der Regel nur kleine Missgeschicke, die einen Schaden verursachen. Sobald Schäden an hohen Sachwerten entstehen oder gar Personen zu Schaden kommen, geht es schnell um hohe Summen, die ersetzt werden müssen. Dies gilt auch in verantwortungsvollen Tätigkeiten bei der Landespolizei, Bundespolizei oder sogar als Polizeianwärter.

    Hier gibt es jedoch eine Besonderheit: Für Sie haftet während Ihrer Tätigkeit Ihr Dienstherr. Im Rahmen der sogenannten Amtshaftung (§ 839 BGB i. V. m. Art. 34 GG) kann der Dienstherr Sie in Regress nehmen. Bei grob fahrlässiger Pflichtverletzung haften Sie unbeschränkt, das kann erhebliche finanzielle Folgen für Sie haben.

    Sie sollten sich daher vor jeglichen Schadenersatzansprüchen schützen – ganz einfach mit einer Diensthaftpflichtversicherung. In Ihrem Vertrag legen Sie eine Deckungsgrenze fest, bis zu welcher die Diensthaftpflicht für den Schaden aufkommen soll. Zudem können Sie vertragliche Erweiterungen vornehmen, die beispielsweise Schäden an oder durch einen Dienstwagen, Verlust von Dienstschlüsseln, dienstlicher Umgang mit Waffen/ Munition des Dienstherrn oder Schäden, die aus dem Führen von Tieren, die zu dienstlichen Zwecken verwendet werden, umfassen.

    Fazit: Polizisten tragen in ihrem Berufsalltag eine große Verantwortung und daher ist eine Diensthaftpflicht unabdingbar. Die immense Verantwortung, die deutschen Gesetze durchzusetzen und für Sicherheit zu sorgen, Bedarf einem besonderen Versicherungsschutz. Im äußersten Fall können dabei Personenschäden die Folge sein. Daher ist eine Diensthaftpflicht für Polizisten ebenso ein wesentlicher Versicherungsschutz.

    Gewerkschafts- und Verbandsmitglieder aufgepasst: Wir gewähren Ihnen Sonderkonditionen

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    Haben Sie Fragen?

    Wir haben Ihnen nun einige Versicherungen vorgestellt, die man als Polizist und Polizeianwärter unbedingt haben sollte, sowohl bei der Bundepolizei also auch bei der Landespolizei. Haben Sie diese Versicherungen schon?

    Wir helfen Ihnen und stellen Ihnen alle wichtigen Versicherungen für den Sicherheitsbereich zusammen. Mit einer guten Beratung können Sie sicher sein, die passenden Versicherungsmodelle zu finden. Dabei gehen wir auf Ihre Wünsche und Bedürfnisse ein und beachten Ihre Ziele und finanzielle Mittel. Wir sind für Sie da.

    Flyer – Für Beamtenanwärterinnen und Beamtenanwärter im Bereich der Inneren Sicherheit.

    Information für Beamtenanwärterinnen und Beamtenanwärter der Inneren Sicherheit

    Häufig gestellte Fragen (FAQ)

    Die besonderen Regelungen der „freien“ Heilfürsorge gelten für Beamte, die im aktiven Dienst sind und Tätigkeiten mit besonderer Gefährdung (Sicherheitsbereich) ausüben. Dazu gehören in erster Linie Polizisten, Feuerwehrleute, Justizvollzugsbeamte und Soldaten. Für diese Berufsgruppen besteht die sogenannte „freie“ Heilfürsorge und im Bereich der Bundeswehr die truppenärztliche Versorgung. Der Begriff „freie“ hat in diesem Zusammenhang heute keine Bedeutung mehr, denn auch für heilfürsorgeberechtigte Beamte gilt das Leistungspaket der Beihilfe zu 100%.

    In der Heilfürsorge übernimmt der Dienstherr des Beamten die notwendigen medizinischen Leistungen zu 100 Prozent, so dass in diesem Fall keine beihilfekonforme Krankenversicherung, sondern lediglich eine Anwartschaftsversicherung und Pflegepflichtversicherung erforderlich ist. Die Leistungen werden dabei ausschließlich als Sachbezüge gewährt.

    Die Heilfürsorge kann allerdings nicht von Familienangehörigen genutzt werden, sie erhalten lediglich Beihilfe. Die Heilfürsorge endet mit der vorzeitigen Entlassung in den Ruhestand (Dienstunfähigkeit) oder der Pensionierung des Beamten. Dann tritt ebenfalls die Beihilfe ein. Ab dem Tag der Pensionierung ist eine beihilfekonforme Krankenversicherung notwendig.

    Für alle Heilfürsorgeberechtigten ist eine Anwartschaftsversicherung und eine Pflegepflichtversicherung obligatorisch. Ob dem Heilfürsorgeberechtigten eine kleine Anwartschaft (bis zur Verbeamtung auf Lebenszeit in jedem Fall empfehlenswert) oder eine große Anwartschaft empfohlen wird, ergibt sich aus der persönlichen Situation und Lebensplanung.

    Die Beihilfe wird durch die Beihilfestellen der Bundesländer oder des Bundes erbracht und funktioniert seit vielen Jahrzehnten sehr professionell. Wird eine medizinische Behandlung notwendig, reicht der Beamte die Rechnung des Arztes, des Krankenhauses oder des Apothekers bei seiner Beihilfestelle ein. Diese erstattet dann entsprechend der jeweiligen Beihilfeverordnung auf das private Konto des Beamten. Der Beamte kann zeitgleich einen Antrag auf Erstattung bei seinem privaten Versicherer, ggf. sogar schon über eine App (Hamburg und Bund), stellen und sich die Restkosten ebenfalls erstatten lassen. Die Einreichung muss aber nicht erfolgen, da einige Krankenversicherungen Beitragsrückerstattungen bei Leistungsfreiheit anbieten und es sich ggf. lohnt, Rechnungen zu sammeln, bis der zu erwartende Betrag der Rückerstattung überschritten ist. In den Ausbildungstarifen zahlen einige Versicherer 50% der gezahlten Beiträge zurück, wenn keine Leistungen erbracht wurden. Die DBV zahlt sogar eine Beitragsrückerstattung, wenn Vorsorgeuntersuchungen und Schutzimpfungen abgerechnet wurden.

    Die Leistungen der Beihilfestelle und der privaten beihilfekonformen Krankenversicherung dürfen in keinem Bundesland und auch nicht im Bund 100 Prozent übersteigen.

    Der jeweilige Dienstherr gewährt Beamten sowie deren berücksichtigungsfähigen Angehörigen eine finanzielle Unterstützung im Krankheitsfall (ebenso bei Vorsorge, Impfungen und Geburtsfällen), die sogenannte Beihilfe. Die ledigen Beamten bekommen grundsätzlich 50 Prozent Beihilfe, EhepartnerInnen 70 Prozent und Kinder 80 Prozent Beihilfe. Diese Regelung gilt nicht für Hessen und Bremen. Für Beamte ist daher eine private Restkostenkrankenversicherung (beihilfekonforme Krankenversicherung) zur Ergänzung auf 100 Prozent die richtige Wahl. Möglich ist für alle Beamte ebenfalls der Basistarif. Die wichtigsten Beamtenversicherer haben sich verpflichtet, Beamtenanwärter und Beamte auf Probe zu erleichterten Bedingungen aufzunehmen. Bestimmte Beamte, wie z. B. Polizeivollzugsbeamte und Feuerwehrbeamte, haben in den meisten Bundesländern während ihrer aktiven Dienstzeit Anspruch auf die Heilfürsorge. Für Soldaten der Bundeswehr besteht mit der truppenärztlichen Versorgung ein besonderer Anspruch.

    Darunter wird die vollständige Übernahme von Krankheitskosten (ebenso Vorsorge, Schutzimpfungen und Geburtsfälle) durch den Dienstherrn verstanden. Die Heilfürsorge des Dienstherrn ersetzt in diesem besonderen Fall die GKV oder PKV. Ehepartner oder Kinder können in der Heilfürsorge nicht untergebracht werden, sie haben jedoch einen Beihilfeanspruch wie die Angehörigen anderer Beamtengruppen. Mit der Pensionierung oder der Dienstunfähigkeit und dem daraus folgendem Ausscheiden aus dem aktiven Dienst erlischt der Anspruch auf Heilfürsorge.
    Mit dem Beginn der Pensionierung besteht dann ein Beihilfeanspruch, in den meisten Fällen von 70%, der für den verbleibenden prozentualen Anteil mit einem privaten Restkostentarif auf 100 Prozent aufgefüllt werden muss. Heilfürsorgeberechtigte Beamte sollten bereits mit Beginn ihres Heilfürsorgeanspruches eine Anwartschaftsversicherung auf die beihilfekonforme Krankenversicherung abschließen. In der Regel wird dies in Verbindung mit der Pflegepflichtversicherung gemacht. Bei der Wahl der Anwartschaft stehen rund 40 Versicherer in Deutschland zu Verfügung, wovon aber nur eine Hand voll in der Lage ist, die notwendige Sicherheit auch über Jahrzehnte zu bieten. Neutrale oder gar unabhängig Beratung ist am Markt leider kaum zu finden. Aus diesem Grund empfehlen wir, sich von den großen fünf Spezialversicherern für Beamte Angebote erstellen zu lassen und zu vergleichen. Selbst die großen Vergleichsportale haben nicht alle Versicherer im Zugriff. Die beiden größten Versicherer für den Öffentlichen Dienst arbeiten nicht mit Vergleichsportalen oder Maklern zusammen.

    Für Beamtenanwärter und Beamtenanwärterinnen, also Beamte auf Widerruf, gibt es besonders günstige Ausbildungsbeiträge. Der Leistungsumfang unterscheidet sich nicht von den Normaltarifen für Beamte. Der günstige Beitrag wird von den Versicherern angeboten, da noch keine Altersrückstellungen gebildet werden müssen. Dies erfolgt erst mit der Verbeamtung auf Probe, also nach dem Referendariat oder einer anderen Ausbildung. Der Beitrag für diese Tarife liegt deutlich unter dem Beitrag für die GKV. Als Beamtenanwärterin oder Beamtenanwärter müssen Sie sich vor Beginn der Ausbildung oder des Referendariats entscheiden, ob die freiwillige Mitgliedschaft in der GKV oder die beihilfekonforme Krankenversicherung die passende Lösung ist.

    Bei der Wahl des beihilfekonformen Krankenversicherers ist neben den Beiträgen als Anwärter auch bzw. gerade der danach geltende Beitrag und die Größe des Versichertenkollektivs relevant.

    Sollte nach dem Ausbildungsende keine Übernahme ins Beamtenverhältnis erfolgen, ist die Rückkehr in die gesetzliche Krankenkasse nur unter diesen Voraussetzungen möglich:

    •  Aufnahme eines sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnisses
    • Eintritt in die Familienversicherung des Partners

    Sollte beides nicht möglich sein, muss innerhalb von sechs Monaten nach Wegfall des Beihilfeanspruches der Versicherungsschutz auf 100 Prozent aufgestockt werden, um keine Lücke im Versicherungsschutz zu haben. Eine Gesundheitsprüfung bei der erneuten Aufnahme einer verbeamteten Tätigkeit wird hierdurch ebenfalls vermieden.

    Bei Eintritt in die GKV sollte in jedem Fall eine Anwartschaftsversicherung, die zwischen einem und rund zehn Euro im Monat kostet, abgeschlossen werden, damit keine erneute Gesundheitsprüfung erforderlich ist.

    Die richtige private beihilfekonforme Krankenversicherung

    In einer privaten beihilfekonformen Krankenversicherung bestehen neben der Möglichkeit die Beihilfe des Dienstherrn zu erhalten auch viele weitere Vorteile:

    • schnellere Terminvergabe bei allen Ärzten
    • freie Medikamentenvergabe ohne Budgetierung
    • vertraglich vereinbarte Leistungen beim Versicherer
    • Beitragsrückerstattung von der Krankenversicherung bei Leistungsfreiheit*

    *Einige Versicherer zahlen die Beitragsrückerstattung auch bei Inanspruchnahme von   Leistungen für Vorsorge und Schutzimpfungen, andere zahlen in diesem Fall keine Beitragsrückerstattung.

    Auch Referendarinnen und Referendare, Lehramtsanwärterinnen und Lehramtsanwärter sowie Beamtenanwärterinnen und Beamtenanwärter haben einen Anspruch auf Beitragsrückerstattung. Es stellt sich also nicht die Frage, ob es sinnvoll ist, die Beihilfe in Anspruch zu nehmen und sich privat zu versichern, sondern welche Krankenversicherung und welcher Tarif am besten geeignet ist.

    Jeder Mensch hat einen anderen Versicherungsbedarf, weshalb pauschale Angebote komplett falsch sind. Erst auf Grundlage einer guten und ausführlichen Beratung sowie Prüfung der Krankenakte kann ein passendes Angebot erstellt werden. Theoretisch gibt es rund 40 Versicherungsgesellschaften die Beamte krankenversichern können, diese Anzahl reduziert sich nach kurzer Prüfung aber schnell auf rund fünf Gesellschaften, denn bei den übrigen Gesellschaften sind die Kollektive zu klein, um langfristige Sicherheit zu geben.

    Die Beihilfe zur privaten beihilfekonformen Krankenversicherung

    Eine private beihilfekonforme Krankenversicherung lohnt sich für verbeamtete Lehrerinnen und Lehrer sowie Anwärterinnen und Anwärter vor allem aufgrund der Beihilfe des Dienstherrn. Für eine 100%íge private Krankenversicherung muss ein Beamter nur einen 50%igen Beitrag zahlen.

    Unterschiedliche Regelungen bei der Beihilfe der Bundesländer und des Bundes

    Grundsätzlich haben eine verbeamtete Lehrerin oder ein verbeamteter Lehrer die freie Wahl zwischen der gesetzlichen und der privaten beihilfekonformen Krankenversicherung.

    Der Dienstherr beteiligt sich mit mindestens 50% an den tatsächlich entstehenden Krankheitskosten, Kosten für Vorsorge, Schutzimpfungen und Geburten, die anderen 50% müssen privat versichert werden. Einige Bundesländer (Bremen, Hamburg, Berlin, Brandenburg und Thüringen) übernehmen auch 50% der Kosten einer gesetzlichen Krankenversicherung, jedoch zahlt ein Beamter mit einer Besoldung ab A10 deutlich mehr als in der beihilfekonformen Krankenversicherung und es sind schlechtere medizinische Leistungen versichert. Die pauschale Beihilfe ist nur für wenige Beamte eine echte Alternative, hierzu zählen schwer erkrankten Beamte, Geringverdiener und Teilzeitkräfte.

    Für die meisten Beamten liegt die Beihilfe bei genau 50%. Die Beihilfebemessungssätze bestimmen hier jeweils, mit wieviel Beihilfe sich der Dienstherr an den entstehenden Krankheitskosten beteiligt.

    Je nach Bundesland und Familienstand gelten unterschiedliche Regelungen. Gerade Familien mit Kindern profitieren von den Beihilfeverordnungen der Bundesländer. Je nach Bundesland gibt es einen höheren Beihilfesatz für das jeweilige Kind (z.B. 80 %) oder alle versicherten Personen (z.B. 5% Zuschlag je weiterer beihilfeberechtigter Person). So bekommen Beamte mit zwei Kindern z.B. in Bremen 60% Beihilfe und in Niedersachsen sogar 70%.

    Die Beiträge der beihilfekonformen Krankenversicherung orientieren sich nicht am Einkommen des Beamten, sondern am gewählten Versicherungsschutz, dem Eintrittsalter und dem Gesundheitszustand bei Abschluss des Vertrages. Eine spätere Beitragsanpassung wegen Verschlechterungen des Gesundheitszustandes oder des Alters ist nicht möglich. Es gilt in der privaten beihilfekonformen Krankenversicherung der Grundsatz, dass der Beitrag langfristig günstiger ist, je eher man sich versichert.

    Die Vor- und Nachteile der privaten Krankenversicherung

    Für verbeamteter Lehrerinnen und Lehrer hat die private beihilfekonforme Krankenversicherung nur Vorteile, abgesehen von dem kleinen Verwaltungsaufwand, den man damit hat, die Rechnungen der Ärzte zu begleichen bzw. an die Beihilfe und dem Versicherer zu senden. Dieser Verwaltungsaufwand für Beamte verringert sich gerade deutlich, da alle großen Versicherer und bereits mehrere Beihilfestellen die Abrechnung bequem per App anbieten.

    Bessere und vertraglich festgeschriebene Leistungen als in der gesetzlichen Krankenversicherung sind nur zwei relevante Vorteile für Lehrerinnen und Lehrer in der privaten beihilfekonformen Krankenversicherung. Der Beitrag liegt bei nur rund der Hälfte und man bekommt deutlich schneller Termine bei den Ärzten, die sich ebenfalls über neue Privatpatienten freuen.

    Hier nochmals die relevanten Vor- und Nachteile für verbeamtete Lehrerinnen und Lehrer im Vergleich:

    Vorteile der privaten beihilfekonformen Krankenversicherung:
    • bessere Leistungen als in der gesetzlichen Krankenversicherung
    • deutlich günstigerer Beitrag dank der Beihilfe
    • keine Budgetierung, hierdurch freie Medikamentenvergabe durch die Ärzte
    • schnelle Terminvergabe bei den Ärzten
    • Beitragsrückerstattung bei Leistungsfreiheit
    Nachteile der privaten beihilfekonformen Krankenversicherung:
    • Gesundheitsprüfung vor Vertragsbeginn
    • Eingeschränkte Wechselmöglichkeit zurück in die gesetzliche Krankenversicherung

    Garantierte Leistungen in der privaten beihilfekonformen Krankenversicherung

    In allen gesetzlichen Krankenkassen variieren die Leistungen nach den Änderungen durch den Gesetzgeber. Mehr als 90% der Leistungen sind festgeschrieben und nur wenige Zusatzleistungen können die einzelnen Krankenkassen selbst bestimmen. In den privaten beihilfekonformen Krankenversicherungen bleiben die bei Vertragsabschluss vereinbarten Leistungen garantiert bis zum Vertragsende oder einer gewünschten Vertragsumstellung erhalten.

    Leistungen sind bei Krankenversicherungen individuell wählbar. Die Entscheidung, welche Leistung inkludiert werden soll, ist gut zu überlegen, denn zum einen hat jede Zusatzleistung einen direkten Einfluss auf den Beitrag, zum anderen aber eben auch auf den Versicherungsschutz, der eventuell auch erst in 20 oder vielleicht sogar 50 Jahren wirklich wichtig wird. Gute Versicherungen bieten allerdings auch später noch über sogenannte Optionen die Möglichkeit an, den Versicherungsschutz ohne Gesundheitsprüfung zu erweitern.

    Welche Leistungen sollten in jedem Fall enthalten sein?
    • Freie Medikamentenwahl
    • Offener Hilfsmittelkatalog
    • Höchstsätze Arzthonorare
    • Stationäre Psychotherapie
    • Zahnarztleistungen
    Welche Leistungen können wichtig werden?
    • Ambulante Psychotherapie
    • Kurleistungen
    • Freie Krankenhauswahl
    • Privatarztbehandlung im Krankenhaus
    • Pflegeergänzungstarife
    Welche Leistungen kann man noch vereinbaren?
    • Leistungen über die Gebührenordnung der Ärzte hinaus
    • Krankenhaustagegeld
    • Sehhilfen (Brillen, Kontaktlinsen, Laserbehandlungen)
    • Beitragsentlastungen im Alter
    • Heilpraktikerbehandlung

    Die private beihilfekonforme Krankenversicherung ist für Beamte in der Regel deutlich günstiger als die Mitgliedschaft in einer gesetzlichen Krankenkasse. Beamte haben fast ausnahmslos einen Anspruch auf Beihilfe des Dienstherrn an den tatsächlich entstehenden Krankheitskosten, Vorsorgeuntersuchungen, Schutzimpfungen und Geburten. Der Dienstherr übernimmt einen festgelegten Prozentwert der anfallenden Kosten für medizinisch notwendige Behandlungen oder auch Medikamente.

    In der Regel erhält ein lediger Bundesbeamter eine Beihilfe von 50 Prozent, d.h. der Dienstherr erstattet ihm die Hälfte seiner anfallenden Krankheitskosten. Auf Grund des Pflichtversicherungsgesetzes benötigt der Beamte daher eine private beihilfekonforme Krankenversicherung oder auch Restkostenversicherung genannt. Diese Krankenversicherung trägt die Hälfte seiner Gesundheitskosten, die nicht von der Beihilfe abgedeckt sind. Diese Darstellung ist sehr vereinfacht, beschreibt die Situation für Beamte aber sehr gut.

    Beamte erhalten die staatliche Beihilfe

    Die Höhe des Beihilfeanspruchs richtet sich nach der Bundesbeihilfeverordnung oder den jeweiligen Landesbeihilfeverordnungen. Es gibt somit 17 verschiedene Beihilfeverordnungen, auf die die beihilfekonforme Krankenversicherung abgestimmt werden muss.

    Bundesbeamte mit maximal einem Kind erhalten eine Beihilfe von 50 Prozent der Krankheitskosten durch den Dienstherrn. Hat der Beamte zwei oder mehr Kinder steigt die Beihilfe auf 70 Prozent. Ehe- oder Lebenspartner von Beamten sind, wenn sie fest gelegte Einkommensgrenzen nicht überschreiten, ebenso beihilfeberechtigt wie die Kinder des Beamten. Für nicht erwerbstätige Ehepartner erhalten Bundesbeamte eine Beihilfe von 70 Prozent, für Kinder 80 Prozent. Bundesbeamte im Ruhestand erhalten ebenfalls 70 Prozent Beihilfe, wodurch die Kosten für die beihilfekonforme Krankenversicherung für Pensionäre sinken.

    Privat beihilfekonform versicherte Beamtinnen erhalten ein Mutterschaftsgeld

    Für Frauen mit einer privaten beihilfekonformen Krankenversicherung kann beim Bundesversicherungsamt ein einmaliges Mutterschaftsgeld von bis zu 210 Euro beantragt werden. Vom Dienstherrn erhalten sie zusätzlich ihr Nettogehalt abzüglich einer Summe von 13 Euro pro Kalendertag im Zeitraum der Mutterschaft.

    Die Beihilfe der Landesbeamten ist in den Verordnungen der 16 Bundesländer geregelt. Es gibt eine bunte Vielfalt an Beihilfeansprüchen, bis hin zur pauschalen Beihilfe in einigen Bundesländern, die sich aber nur für schwer Kranke, Teilzeitbeamte und Beamte in niedrigen Besoldungsgruppen lohnen kann. Zum Beispiel zahlt die Beihilfe in Baden-Württemberg für die Erstausstattung von neugeborenen Kindern pauschal 250 Euro, in Nordrhein-Westfalen aber nur 170 Euro. In vielen Bundesländern werden keine Wahlleistungen wie ein Einbettzimmer, ein Doppelzimmer, die freie Krankenhauswahl oder die Behandlung durch den Privatarzt übernommen. In Bayern können Beamte diese Leistungen in Anspruch nehmen, zahlen dafür aber 33 Euro am Tag im Krankenhaus selbst.

    Die private beihilfekonforme Krankenversicherung muss regelmäßig angepasst werden.

    Ändert sich der Beihilfesatz des Beamten, zum Beispiel durch die Geburt eines Kindes oder eine Scheidung, muss der private Krankenversicherungsschutz entsprechend angepasst werden, so dass die Gesamtleistung immer bei 100% liegt. Auch ein Bundeslandwechsel kann einen Bedarf an Anpassung auslösen. Um die Versorgungslücke der Beihilfe zu schließen, können Beamte bei ihrem Krankenversicherer einen sogenannten Beihilfeergänzungstarif abschließen.

    Die Vorteile der privaten beihilfekonformen Krankenversicherung

    Beihilfeversicherungen bieten Beamten die Vorteile eines privaten Versicherungsschutzes und eines kompletten Privatpatientenstatus beim Arzt. Bei einem Krankenhausaufenthalt hat der Beamte den Status eines Privatpatienten, d.h. Beamte werden je nach gewähltem Tarif im Ein- oder Zwei-Bett-Zimmer untergebracht und auf Wunsch vom Privatarzt behandelt.

    Viele beihilfekonforme Krankenversicherer zahlen alternativmedizinische Behandlungen bei einem Heilpraktiker oder Arzt für Naturheilkunde. Diese Leistungen müssen sich gesetzlich versicherte Beamte bei einer Zusatzversicherung einkaufen oder selbst zahlen.

    Für Bundesbeamte und Landesbeamte ist daher eine private beihilfekonforme Krankenversicherung die beste Wahl und objektiv betrachtet alternativlos. Beamte zahlen deutlich weniger für ihren Versicherungsschutz in den beihilfekonformen Tarifen als etwa ein Selbstständiger, der 100% der Kosten mithilfe seiner privaten Krankenvollversicherung versichert.

    Die Anwärtertarife für Beamte in Ausbildung zeichnen sich durch besonders günstige Beiträge aus, da hier keine Alterungsrückstellungen gebildet werden müssen. Nach dem erfolgreichen Abschluss der Beamtenausbildung (Beamter auf Widerruf) wird der Tarif des Beamtenanwärters ohne eine erneute Gesundheitsprüfung in eine normale beihilfekonforme Krankenversicherung umgewandelt und die notwendigen Altersrückstellungen werden gebildet. In dieser Phase spricht man von einem Beamten auf Probe. Mit der Verbeamtung auf Lebenszeit ergibt sich keine besondere Veränderung im Rahmen der Beihilfe, aber ab diesem Zeitpunkt steht dem Beamten die Mindestversorgung bei Dienstunfähigkeit zu.

    Gesetzliche Krankenversicherung für Beamte

    Durch das SGB (Sozialgesetzbuch) sind Beamte von der Versicherungspflicht in der gesetzlichen Krankenversicherung befreit. Dies bedeutet, Beamte haben die freie Wahl zwischen einer privaten beihilfekonformen Krankenversicherung und einer gesetzlichen Krankenkasse. Entscheidet sich der Beamte gegen die private beihilfekonforme Krankenversicherung, so muss er sich gesetzlich krankenversichern. In den seltensten Fällen ist dieses objektiv betrachtet sinnvoll. Im Gegensatz zu normale Angestellten müssten Beamte den vollen Beitragssatz in der gesetzlichen Krankenkasse ohne einen Arbeitgeberanteil selbst zahlen. In den Bundesländern Bremen, Hamburg, Berlin, Brandenburg und Thüringen gibt es die wieder eingeführte pauschale Beihilfe seit Neuestem. Die pauschale Beihilfe lohnt sich aber nur für schwer erkrankte Beamte, Beamte in Teilzeit und Beamte in niedrigen Besoldungsgruppen (<A10).

    Heilfürsorge für Beamte mit hoheitlichen Aufgaben/im Sicherheitsbereich

    Beamte mit hoheitlichen Aufgaben oder gefährlichen Tätigkeiten sind bis zur Pensionierung oder der vorzeitigen Entlassung in den Ruhestand wegen Dienstunfähigkeit nicht beihilfeberechtigt. Für diese Beamten zahlt der Staat die Heilfürsorge, also 100% der entstehenden Kosten für Krankheiten, Vorsorge, Schutzimpfungen oder Geburten. In diesen Bereich fallen Polizisten, Feuerwehrleute und Soldaten. Angehörige (Ehe- und Lebenspartner sowie Kinder) von Heilfürsorgebrechtigten haben einen Anspruch auf Beihilfe, wie auch Beamte, wenn sie pensioniert werden.

    Ist ein Beamter nicht mehr in der Lage seinen Dienst auszuführen, sei es durch Krankheit, Unfall, psychische Erkrankungen, etc., erhält er von seinem Dienstherren ein Ruhegehalt, das allerdings deutlich unter der bisherigen Besoldung liegt. Um diese Versorgungslücke zu schließen, empfiehlt es sich eine Dienstunfähigkeitsversicherung abzuschließen, um sich vor den finanziellen Folgen solch eine Dienstunfähigkeit zu schützen .

    Die Dienstunfähigkeitsversicherung ist im Grunde eine Berufsunfähigkeitsversicherung die an die Bedürfnisse und Eigenheiten des Beamtenstatus angepasst ist.

    Am wichtigsten ist die Dienstunfähigkeitsversicherung für „Berufsanfänger“ wie den Beamtenanwärter oder den Beamten auf Probe, da die Versorgungslücke hier noch deutlich ausgeprägter ist.

    Der Unterschied zwischen der Dienstunfähigkeitsversicherung und einer Berufsunfähigkeitsversicherung ist klein, aber ungeheuer wichtig.

    Beamte können theoretisch gar nicht berufsunfähig werden, von Amts wegen wird dieser von seinem Dienstherren als dienstunfähig erklärt.

    Eine reine Berufsunfähigkeitsversicherung könnte sich hier jetzt wehren und behaupten, dass keine Berufsunfähigkeit vorliegt. Für eine Berufsunfähigkeit werden nämlich ganz andere Fakten beachtet (z.b. muss ein Berufsunfähigkeitsgrad von mind. 50% nachgewiesen werden).

    Daher ist für Beamte wichtig, eine Dienstunfähigkeitsversicherung mit einer DU-Klause abzuschließen. Diese Klausel sagt aus, dass bei Eintritt der Dienstunfähigkeit und automatisch die Berufsunfähigkeit erklärt wird. Hiermit wird viel Ärger,  Stress und Leid erspart und Sie haben Zeit, sich um das Wichtigste zu kümmern: Ihre Gesundheit.

    Die Grundlagen zur Dienstunfähigkeit sind im Bundesbeamtengesetz (§44) geregelt.

    Ist der Dienstherr der Meinung, dass der Beamte nicht mehr fähig ist, seinen Dienst auszuüben, kann er ihn in den Ruhestand versetzen. Hier wird dann geprüft, inwiefern Ansprüche auf ein ein Ruhegehalt bestehen.

    Ist der Beamte noch keine fünf Jahre im Dienst besteht kein Anspruch auf ein Ruhegehalt. In diesem Fall wird der Beamte entlassen und in der gesetzlichen Rentenversicherung nachversichert. Hier besteht meist noch annähernd kein Versicherungsschutz.

    Gerade zu Beginn der Tätigkeit ist eine Dienstunfähigkeitsversicherung also unerlässlich.

    Wenn ein Beamter, Richter, Soldat, o.ä. wegen eines gesundheitlichen oder körperlichen Grundes, dauerhaft nicht in der Lage ist, seinen Dienstpflichten nachzukommen, liegt im deutschen Dienstrecht eine Dienstunfähigkeit vor.

    Bei Dienstverhältnis auf Lebenszeit wird die Person in den Ruhestand versetzt und erhält Versorgung nach den gesetzlichen Regelungen. Diese richten sich nach dem Dienstherren (Gemeinde, Land, Bund) und der Dienstgruppe (Beamter, Richter, Soldat, etc.).

    Beamte auf Probe können in den Ruhestand versetzt werden, wenn die ursächliche Erkrankung ohne grobes Verschulden, während der Ausübung oder aus Veranlassung des Dienstes zugezogen wurde.
    Andernfalls wird der Beamte auf Probe aus dem Dienst entlassen.

    Beamte auf Widerruf können jederzeit und ohne Einhaltung einer Frist entlassen werden.

    Richter (Bundesrichter und Richter der Länder) können nur in den Ruhestand versetzt werden, wenn sie schriftlich zustimmen oder wenn sie durch richterliche Entscheidung dienstunfähig erklärt werden.
    Bei Bundesrichtern ist das Dienstgericht des Bundes zuständig.

    Das Thema "Dienstunfähigkeitsklausel" sorgt immer wieder für Missverständnisse. Das liegt vor allem daran, dass es hier verschiedenste Ausgestaltungen und Inhalte der Dienstunfähigkeitsklauseln gibt.

    Die klassische echte Dienstunfähigkeitsklausel

    Die klassische echte Dienstunfähigkeitsklausel hat geleistet, wenn der Beamte wegen Dienstunfähigkeit in den Ruhestand versetzt wurde. Durch den juristischen Status der Versetzung in den Ruhestand als "unwiderlegbare Vermutung", bekam der Versicherer keine weiteren Informationen und hatte auch keine Rechte genauer zu forschen. 
    Das ist vor allem bei Länderbeamten ein Problem, da diese sich selbst in den Ruhestand versetzen konnten.
    Das beste Beispiel ist hier die Privatisierung der Telekom und der Post in den 90er Jahren. Hier wurden viele Beamte wegen Dienstunfähigkeit in den Ruhestand versetzt. Die Versicherer, die dies finanziell überlebt haben, leiden bis heute an den Folgen. Daher wird diese Klausel heute nicht mehr angewandt.

    Die moderne echte Dienstunfähigkeitsklausel

    Die aktuelle echte Dienstunfähigkeitsklausel setzt eine Versetzung in den Ruhestand aufgrund von Krankheit, Verletzung, Kräfteverfall oder medizinischen Gründen voraus.
    Strukturelle Änderungen der Behörden o.ä. stellen heute also keinen Grund mehr für eine Leistung der Versicherer dar.

    Die unechte Dienstunfähigkeitsklausel

    Die "unechte" Dienstunfähigkeitsklausel verknüpft zwei Bedingungen für einen Leistungsanspruch.
    Einerseits muss die Versetzung in den Ruhestand und eine Dienstunfähigkeit aus medizinischen Gründen vorliegen.
    Die reine Versetzung in den Ruhestand ist nicht mehr ausreichend!

    Vollständige Dienstunfähigkeitsklausel

    Die vollständige Dienstunfähigkeitsklausel leistet bei Versetzung in den Ruhestand und bei Entlassung. Es können sich hier also auch Beamte auf Probe und Beamte auf Widerruf absichern.

    Die spezielle Dienstunfähigkeitsklausel

    Die spezielle Dienstunfähigkeitsklausel gilt für Beamte im Sicherheitsbereich (Polizeibeamte, Feuerwehrbeamte,...) und Beamte im Justizvollzug.

    Die Faktoren, die bei der Preisermittlung einer Dienstunfähigkeitsversicherung genutzt werden, stimmen im groben mit denen für eine Berufsunfähigkeitsversicherung überein.

    Die wichtigsten Punkte sind u.a.:

    • Alter zum Vertragsbeginn (Einstiegsalter)
    • Tätigkeit
    • Gesundheitszustand
    • Laufzeit
    • Höhe der Rente
    • Zusatzbausteine
    • etc.

    Je früher man sich für eine Dienstunfähigkeitsversicherung entscheidet, desto günstigere Konditionen bekommt man also, weil das Risiko noch deutlich geringer ist.

    Die Kosten setzen sich vor allem aus den Punkten Alter, Gesundheitszustand und der Tätigkeit des Versicherten zusammen.
    Für gewöhnlich wird eine Gesundheitsprüfung vorgenommen um die Risikoeinschätzung des Versicherers zu unterstützen.

    Wird bei Beamten die "Dienstunfähigkeit" festgestellt, bekommen Sie ein Ruhegehalt und Alimentation. 

    Wie hoch diese ausfallen, hängt von der Dienstzeit und den zuletzt erhaltenen Bezügen ab.

    Grob kann man mit 35% bis 75% der letzten Dienstbezüge rechnen. 
    Haben Sie Ihre Versorgungslücke berechnet, kennen Sie auch den Bedarf an Ihre zusätzliche Dienstunfähigkeitsversicherung.

    Nach 40 Dienstjahren hat man Anspruch auf die maximale Dienstunfähigkeitsrente von 71,75%. Dies entspricht der normalen Altersrente für Beamte.

    Versorgungslücke

    Die Versorgungslücke hängt stark vom Status des Beamten ab. 

    Beamte auf Probe und Beamte auf Widerruf haben deutlich weniger Schutz des Dienstherren als Beamte auf Lebenszeit und müssen dadurch eine größere Versorgungslücke mit einer privaten Dienstunfähigkeitsversicherungausgleichen.

    Beamte auf Widerruf haben überhaupt keinen Anspruch auf ein Ruhegehalt durch den Dienstherren. Im Falle einer Dienstunfähigkeit, droht ihnen die Entlassung aus dem Dienst mit einer Nachversicherung in der gesetzlichen Rentenversicherung. Hier gelten dann die gesetzlichen Regelungen zur Erwerbsminderungsrente.

    Dienstbeschädigung

    Wird die Dienstunfähigkeit durch einen Unfall während der Dienstzeit ausgelöst, bekommen Beamte auf Probe einen Unterhaltsbetrag vom Dienstherrn. Die Höhe richtet sich nach dem Grad der Erwerbsunfähigkeit.

    Bei völliger Erwerbsunfähigkeit beträgt der Unterhaltsbetrag 66% der letzten Dienstbezüge.

    Die Höhe der Dienstunfähigkeitsrente kann frei vereinbart werden. Einige Versicherer haben aber Höchstsätze, die nicht überschritten werden können.

    Eine sinnvolle Höhe der Dienstunfähigkeitsrente schließt die Versorgungslücke zwischen Ruhegehalt und dem Einkommen vor dem Eintritt der Dienstunfähigkeit.

    Eine Diensthaftpflichtversicherung oder auch Amtshaftpflichtversicherung ist eine besondere Haftpflichtversicherung für alle Staatsdiener, d.h. für Beamte und Angestellte im öffentlichen Dienst. Sie schützt vor hohen Schadensersatzansprüchen, die aus Schäden während der Ausübung ihrer dienstlichen Tätigkeit entstehen. Eine reine Privathaftpflichtversicherung reicht für Beamte und Angestellte des öffentlichen Dienstes nicht aus, um alle Haftungsrisiken abzusichern. Eine private Haftpflichtversicherung übernimmt nur die Schäden, die als Privatperson verursacht wurden. Alle Schäden während der dienstlichen Tätigkeit sollten über eine Diensthaftpflichtversicherung/Amtshaftpflichtversicherung abgesichert werden.

    Beamte oder Angestellte des öffentlichen Dienstes benötigt für ihre berufliche Tätigkeit unbedingt eine Diensthaftpflicht/Amtshaftpflicht. Der Dienstherr haftet nicht für die Schäden, die sein Beamter bzw. Angestellte des öffentlichen Dienstes während seiner Dienstzeit verursachen. Haftbar gemacht werden kann der Beamte oder Angestellte im öffentlichen Dienst selbst - persönlich und unbegrenzt. In der Realität kommen solche Ansprüche und Schäden häufiger vor, als man denkt. Gerade Lehrer, Soldat, Feuerwehrfrau/Feuerwehrmann oder Polizist haben ein unerwartet höheres Gefahrenpotenzial als viele andere Berufe. Für Schäden, die während der Dienstzeit/Amtszeit einem Dritten zugefügt werden, kann der Beamte selbst haftbar gemacht werden. Wenn ein Lehrer während eines Klassenausfluges die Vernachlässigung der Aufsichtspflicht vorgeworfen wird, kann dies schon ein Diensthaftpflichtfall werden. Alle Eltern können schnell nachvollziehen, wie schwierig es ist, einer Gruppe von Kindern im Griff zu haben und wie schnell dabei etwas unvorhergesehenes passieren kann. Der Verwaltungsangestellte muss für finanzielle Schäden aufkommen, wenn er Fehler im Rahmen seiner dienstlichen Tätigkeit macht. Das Bundesbeamtengesetz (§78 Haftung) und der §839 BGB besagen, dass Beamte und alle Arbeiter/Angestellte des öffentlichen Dienstes für Schäden haften, die durch eine Dienstpflichtverletzung dem Dienstherrn oder Dritten entstehen. Nicht nur Lehrer und Polizisten, sondern auch alle anderen, die von Bund und Ländern bezahlt werden, unter anderem Angestellte im Sozialamt und Justizdienst, Bundesbeamte, Rechtspfleger, Staatsanwälte, Richter, Zoll- und Verwaltungsbeamte sowie Soldaten der Bundeswehr haften für Ihre im Dienst verursachten Schäden. Personenschäden, Sachschäden und Vermögensschäden können durch den Anspruchsteller gegen den jeweiligen Dienstherrn oder der Behörde geltend gemacht werden. Typischerweise ergeben sich hierdurch für die Staatsdiener Regressforderungen des Dienstherrn, sollte dieser aufgrund von fahrlässigem Verhalten seines Beamten oder Angestellten zu Schadensersatz verpflichtet werden. Eine Diensthaftpflichtversicherung kann von allen Beamten und Angestellten des öffentlichen Dienstes abgeschlossen werden. Für wenige Beamtenverhältnisse ist eine Diensthaftpflichtversicherung nicht möglich, dies sind Ärzte, Hebammen, Rettungssanitäter. Diese Berufsgruppen können aber eine Berufshaftpflichtversicherung separat abschließen.

    Die Kosten einer Diensthaftpflichtversicherung/Amtshaftpflichtversicherung und Vermögensschadenversicherung errechnen sich wie folgt:

    • Dienstliche Tätigkeit
    • die eingeschlossenen Leistungen
    • die Höhe der Deckungssummen
    • Einschluss einer Selbstbeteiligung

    Je nach Tätigkeit kostet eine Diensthaftpflichtversicherung von rund 6 Euro im Jahr für Lehrer, Verwaltungsbeamte etc. bis hin zu 55 Euro im Jahr für Beamte im Sicherheitsbereich wie z.B. Feuerwehr, Bundeswehr, Zoll und Polizei.

    Beamte mit dem Bedarf einer echte Vermögensschadendeckung (z.B. Richter, Staatsanwälte oder Amtsleiter) müssen mit Beiträgen zwischen 15 bis 150 Euro pro Jahr rechnen. Die Höhe richtet sich hier nach der gewünschten Deckungssumme von 25.000 Euro bis 500.000 Euro.

    Auch die Zahlungsweise hat einen Einfluss auf den Beitrag, so ist die jährliche Zahlweise bei einer Diensthaftpflichtversicherung in der Regel günstiger als eine ratierliche Zahlweise.

    Stiftung Warentest empfiehlt eine Mindest­versicherungs­summe von 10 Millionen Euro bei der privaten Haftpflichtversicherung. Bei der DBV sind Beamte und Angestellte im Öffentlichen Dienst bei der Dienst­haftpflichtversicherung mit 20 Millionen Euro für Personen- und Sachschäden versichert. Der Kfz- und Geräteregress ist mit 100.000 Euro versichert.

    Eine Diensthaftpflichtversicherung ist allein deshalb notwendig, weil es nicht absehbar ist wann und in welcher Höhe gerechtfertigte oder sogar ungerechtfertigte Ansprüche gegen Beamte/Angestellte im öffentlichen Dienst gestellt werden. Nicht nur als Privatperson, sondern auch in Ausübung der dienstlichen Tätigkeit sind Beamte und Angestellte im öffentlichen Dienst für Ihre Fehler verantwortlich. Je größer die Verantwortung ist, desto höher können die Schaden­ersatzansprüche Geschädigter sein. Neben dem Dienstherrn können auch Dritte direkte Ansprüche stellen. Ein Lehrer der seiner Aufsichtspflicht im Rahmen einer Pausenaufsicht nur einen kurzen Moment nicht nachkommt, kann schnell die Forderungen der Krankenkasse auf sich ziehen, wenn sich ein Kind in dieser Zeit verletzt. Auch der Verlust dienstlicher Schlüssel oder Code Cards kann hohe Kosten verursachen, hier hilft dann die Diensthaftpflichtversicherung.

    Die Situation von Beamten und Angestellten im Öffentlichen Dienst ohne eine Diensthaftpflichtversicherung/Amtshaftpflichtversicherung kann sogar existenz­bedrohend sein.

    Im Grundgesetz ist geregelt, dass bei einer Verletzung der Amts­pflicht der jeweilige Dienstherr ver­antwortlich ist, so kann der Dienstherr aber den Beamten bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit für die entstandenen Schäden an Dritten in Regress nehmen.

    Für an Dritte geleistete Entschädigungen kann der Dienstherr somit Rückforderungen stellen. Für Arbeit­nehmer, die nach dem Tarifvertrag für den Öffentlichen Dienst (TvöD) bezahlt werden gilt dasselbe.

    Grundsätzlich müssen Arbeitnehmer im öffentlichen Dienst für durch leichte Fahrlässigkeit herbeigeführte Schäden nicht haften. Hierzu zählen unteranderem alltägliche Unachts­amkeiten, wie z.B. wenn versehentlich ein Glas fallen gelassen wird.

    Von mittlere beziehungsweise normaler Fahr­lässigkeit spricht man, wenn die er­forderliche Sorgfalt außer Acht gelassen wird. Ist z.B. ein Polizist abgelenkt und lässt deshalb einen Ladendieb entkommen.

    Die Grobe Fahrlässigkeit setzt ein schweres Fehlverhalten des Beamten bzw. Angestellten im öffentlichen Dienst voraus. Vorsätzlich handelt beispielsweise ein Staatsdiener, der aus Ärger über einen direkten Vor­gesetzten den dienstlichen Computer absichtlich, d.h. mit Wissen und Wollen, beschädigt. Die Diensth­aftpflichtversicherung/Amtshaftpflichtversicherung greift bei Regress­a­nsprüchen des Dienstherrn und bewahrt Beamte und Angestellte im öffentlichen Dienst vor Schadens­ersatz­forderungen bzw. begleicht diese. Für vorsätzlichen Taten besteht grundsätzlich kein Versicherungss­chutz, denn hier liegt „Wissen und Wollen“ vor.

    Versicherungsschutz im Rahmen einer Diensthaftpflichtversicherung können nicht nur Beamte in Anspruch nehmen, sondern auch Angestellte des öffentlichen Dienstes können und sollten diesen abschließen. Wichtig ist, dass die Haupttätigkeit des Angestellten in Einrichtungen des öffentlichen Dienstes stattfindet. So können und sollten z.B. auch Erzieher, Förster, Verwaltungsangestellte, wissenschaftliche Mitarbeiter an Universitäten oder Krankenpfleger zu den Versicherten gehören. Für Beamte ist die Diensthaftpflichtversicherung/Amtshaftpflichtversicherung obligatorisch und sollte ab Beginn der Ausbildung abgeschlossen werden. In Kombination mit einer Privathaftpflichtversicherung und ggf. den notwendigen Ergänzungen für anderer persönliche Risiken (Vermietung, Jagd, Sportboote, Tierhalter etc.) kann hier eine rund um perfekte Lösung zusammengestellt werden.

    Die Diensthaftpflichtversicherung/Amtshaftpflichtversicherung schützt Beamte und Angestellte im öffentlichen Dienst, wenn Geschädigte Schadenersatz­forderungen direkt anmelden und wenn der Dienstherr sie in Regress nimmt. Das dienstliche Haftpflichtrisiko ist somit versichert.

    Im Rahmen der dienstlichen Tätigkeit angerichtete Personen- und Sachschäden können ohne Versicherungsschutz schnell zum finanziellen Desaster oder gar zu existenziellen Risiken führen. Die empfohlene Mindestdeckungssumme in einer Diensthaftpflichtversicherung ist laut Stiftung Warentest 10 Mio. Euro.

    Beamte oder Angestellte im öffentlichen Dienst, die z.B. beruflich Auskünfte erteilen oder fremde Interessen verwalten benötigen eine zusätzliche Vermögensschadenhaftpflichtversicherung. Neben Richtern oder Staatsanwälte, für die eine Vermögensschadendeckung Standard ist, sollten ebenfalls alle anderen Beamten, die Vermögensschäden anrichten können, Versicherungsschutz haben. So kann durch Fahrlässigkeit bei der falschen Prüfung einer Steuer­erklärung ein immenser Vermögensschaden entstehen, gegen die sich ein Finanz­beamter absichern sollte.

    Reicht für einen Beamten oder Angestellten im öffentlichen Dienst eine Privathaftpflichtversicherung oder sollten auch dienstliche/berufliche Risiken abgesichert werden?  Für wen ist eine Diensthaftpflichtversicherung wirklich sinnvoll?

    Die meisten Beamte und Angestellte im öffentlichen Dienst glauben, dass sie für ihre Fehler, die sie in Ausübung ihrer dienstlichen Tätigkeit anrichten, nicht haften. Dies ist leider nicht richtig, denn der Dienstherr kann Ansprüche an seinen Staatsdiener weitergeben bzw. Regress nehmen. Beamte und Angestellte im öffentlichen Dienst haften für Fehler, sofern sie grob fahrlässig oder vorsätzlich gemacht werden. Dasselbe gilt auch für Angehörige anderer Berufe im öffentlichen Dienst, die nach beamtenrechtlichen Vorschriften handeln und haften.

    Das Diensthaftpflichtrisiko zu unterschätzen kann sehr teuer werden, auch wenn der Versicherungsschutz nur wenig Euro im Jahr kostet. Kommt es zu einem dienstlichen Haftpflichtschaden, für den der Staatsdiener haftet, erreicht die Schadensumme schnell Größenordnungen, die nur sehr schwer aus dem privaten Vermögen begleichen werden können.  Besonders im Falle eines Personenschadens sind schnelle größere Beträge erreicht, denn neben möglichem Schmerzensgeld, lebenslangen Renten auch die Krankenkassen ihre Ausgaben fordern werden. Schmerzensgelder, Heilbehandlungskosten und lebenslange Rentenzahlungen übersteigen häufig die Millionengrenze. Aus diesen Gründen ist ein Verzicht auf eine Diensthaftpflicht/Amtshaftpflicht nicht ratsam.

    In jedem Fall ist die Absicherung einer Diensthaftpflichtversicherung oder auch Amtshaftpflichtversicherung genannt, sinnvoll für die nachfolgenden Personen:

    • Richter, Staatsanwälte
    • Beamte der Steuerverwaltung
    • Polizei-, Justiz-, Zoll- und Bundespolizeibeamte
    • Lehrer
    • Berufsfeuerwehrbeamte
    • Verwaltungsbeamte
    • Behördenleiter
    • Soldaten

    Wer nach beamtenrechtlichen Vorschriften handelt und dadurch haftet, sollte ebenfalls nicht auf eine Absicherung der dienstlichen Risiken verzichten. Zu dieser Gruppe gehören zum Beispiel:

    • Förster
    • Postbedienstete
    • Kindergärtner, Erzieher
    • Pfarrer
    • sozialpädagogische und sozialpflegerische Berufe
    • Krankenpfleger und Krankenschwestern

    Nicht versichert werden können im Rahmen einer Diensthaftpflichtversicherung:

    • Ärzte und Tierärzte
    • Bedienstete mit Tätigkeiten in der Luft-, Raum- und Schifffahrt
    • Hebammen und Geburtshelfer
    • Rettungssanitäter

    Differenziert nach der Art der dienstlichen Tätigkeit muss der Versicherungsschutz passend gewählt werden. Wie in jedem Beruf der freien Wirtschaft birgt auch jede dienstliche Tätigkeit unterschiedliche Risiken, die es abzudecken gilt. So ist das Risiko eines Lehrers, ein anderes Risiko als dass des Feuerwehrbeamten oder Berufssoldaten.

    Beamte und Angestellte im öffentlichen Dienst der Verwaltungen sollten als wichtige Ergänzung zur Diensthaftpflichtversicherung/Amtshaftpflichtversicherung, die für alle Personen- und Sachschäden aufkommt, eine Vermögensschadenhaftpflichtversicherung haben. Gerade Fehler in Abrechnungen, verweigerte oder zu viele geleistete Zahlungen können schnell große Vermögensschäden auslösen. 

     Für Justiz, Feuerwehr, Polizei und Bundeswehr gibt es eine spezielle Diensthaftpflichtversicherung für den Sicherheitsbereich. So ist, auch die Gefahren beim dienstlichen Umgang mit Waffen, Munition, sowie das Bewegen von dienstlichen Fahrzeugen abdecken. Ebenso ist der Verlust von Ausrüstungsgegenständen abgesichert.

    Wichtig ist, dass die Diensthaftpflichtversicherung exakt zur dienstlichen Tätigkeit passt. Eine Diensthaftpflichtversicherung für Lehrer ist nicht die passende Haftpflicht für Soldaten und umgekehrt.

    Ein Geschädigter oder auch Anspruchsteller genannt, kann Schadensersatzansprüche nur gegenüber dem Dienstherrn des jeweiligen Lehrers, der schuldhaft seine Dienstpflicht/Amtspflicht verletzt hat, geltend machen. Im zweiten Schritt prüft aber der Dienstherr, ob der Lehrer ggf. schuldhaft gehandelt hat und nimmt Kontakt zum Lehrer auf.

    Ist der Schadensfall durch grobe Fahrlässigkeit oder gar vorsätzlich entstanden, so wird der Dienstherr darüber entscheiden, ob er Ansprüche gegenüber dem Lehrer oder Referendar geltend macht. Kommt die gesetzliche Unfallversicherung des Dienstherrn nicht für einen entstandenen Personenschaden auf, wird er Regress bei seinem Lehrer oder Referendar nehmen.

    Bei der Wahl der richtigen Diensthaftpflichtversicherung/Amtshaftpflichtversicherung für Lehrer und Referendare kommt es auf ein paar relevante Inhalte an:

    • Schlüsselschäden (private-, berufliche- und dienstliche) sollten inkludiert sein
    • Deckungssummen mindestens 10 Mio. für Personen- und Sachschäden
    • Mitversicherung von Schäden am fiskalischen Eigentum
    • Abhandenkommen von fiskalischem Eigentum
    • Nachhaftung für später angemeldete Schäden mindestens 5 Jahre

    Im Rahmen einer Diensthaftpflicht/Amtshaftpflicht oder Privathaftpflicht sollte in jedem Fall der Verlust fremder Schlüssel mitversichert sein. Eine grobe Fahrlässigkeit kann vorliegen, wenn ein Lehrer seinen Dienstschlüssel in einem nicht verschlossenen Klassenraum zurücklässt. Bei Diebstahl des Dienstschlüssel in Folge dessen, wird die Schulleitung entsprechende Sicherheitsvorkehrungen treffen müssen. Eventuell muss die zentrale Schließanlage der gesamten Schule getauscht werden. Schnell kommen hier Summen von 5.000 bis 25.000 Euro zusammen und dem Lehrer droht bei grob fahrlässigem Verhalten der Regress durch den Dienstherrn. Der Lehrer oder Referendar muss privat für den entstandenen Schaden und den gesamten Austausch der Schließanlage aufkommen.

    Die Diensthaftpflichtversicherung oder auch Amtshaftpflichtversicherung prüft die erhobenen Regressansprüche des Dienstherrn, befriedigt berechtigte Ansprüche und weist unberechtigte Ansprüche zurück – notfalls auch als passive Rechtschutzversicherung vor Gericht.

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