Die private Pflegeversicherung (PVB) Beamte
Als Beamter, insbesondere als Polizist, Feuerwehrbeamter oder Soldat mit Heilfürsorge haben Sie keine Wahl: Sie müssen sich durch eine Pflegeversicherung absichern. Dabei ist es gleich, ob Sie gesetzlich oder privat versichert sind – die Pflegepflichtversicherung ist für Heilfürsorgeberechtigte und alle anderen Beamten verpflichtend und sichert Sie im Falle, dass Sie Pflege brauchen, ab. Gerade für Heilfürsorgeberechtigte stellt sich häufig die Frage, wie sich der individuelle Versicherungsstatus auf die Pflegeversicherung auswirkt.
Gesetzlich Versicherte sind automatisch über ihre Krankenkasse pflegeversichert, während Privatversicherte eine Pflegepflichtversicherung bei einer privaten Krankenversicherung (PKV) abschließen können. Da die freie Heilfürsorge keine Pflegeversicherung umfasst, ist es daher wichtig, dass Sie den besten Tarif für sich finden -, insbesondere, wenn es um einen späteren Pflegegrad und die damit verbundenen Leistungen geht.
Die Wahl der richtigen, privaten Pflegeversicherung (PVB) für Beamte hängt von zahlreichen Faktoren ab. In den folgenden Abschnitten geben wir Ihnen einen Überblick und zeigen Ihnen, welche Optionen es gibt. Eine persönliche Beratung ist jedoch unverzichtbar, um Ihre individuellen Bedürfnisse und die besten Möglichkeiten für Ihre spätere Pflege mit einem Pflegegrad zu klären.
Pflegepflichtversicherung für Heilfürsorgeberechtigte
Als Beamter mit Heilfürsorge haben Sie zwar nicht die Wahl, ob Sie eine Pflegeversicherung abschließen möchten -, aber Sie können entscheiden, ob Ihnen die Leistungen aus der Pflegepflichtversicherung bei einer privaten Krankenversicherung (und in Kombination mit der Beihilfe) mehr zusagen oder Sie die Pflegepflichtversicherung bei einer gesetzlichen Krankenkasse abschließen möchten. Die Leistungen der Pflegeversicherungen sind bei jedem Anbieter in Deutschland identisch. Sie werden im Sozialgesetzbuch (SGB XI) festgeschrieben. Einen Zuschuss durch Ihren Dienstherrn erhalten Sie hierzu jedoch nicht. Beitragsanpassungen bzw. Beitragserhöhungen zahlen Sie zu 100 % selbst.
Die Pflegeversicherung ist somit eine zentrale Säule der sozialen Absicherung. Insbesondere bei der Wahl einer privaten Krankenversicherung sollten Sie darauf achten, dass sie beihilfekonform ist und die gesetzlich vorgeschriebenen Pflegeleistungen abdeckt. Die richtige Pflegepflichtversicherung für Beamte heißt PVB. Die rechtzeitige Absicherung ist hier außerdem entscheidend, da Sie als Berufssoldat, als Soldat auf Zeit (SaZ), als Feuerwehranwärter sowie als Polizeianwärter innerhalb von drei Monaten nach Dienstantritt den Nachweis einer Pflegepflichtversicherung beim Dienstherrn erbringen müssen. Es darf keine Lücke zwischen Ihrer vorherigen Pflegepflichtversicherung und der als Beamte geben. Zuschläge wegen möglicher Vorerkrankungen werden in der Pflegepflichtversicherung nicht erhoben.
Die Pflegepflichtversicherung stellt sicher, dass Sie unabhängig von Ihrem Pflegegrad auf alle notwendigen Leistungen zurückgreifen können. Dabei sind die Kosten überschaubar: Inklusive einer kleinen Anwartschaft, die für jeden Heilfürsorgeberechtigten obligatorische sein sollte, liegen die Kosten in der Regel bei knapp über 30 Euro monatlich, die Tarifstufe ist abhängig von Ihrem Eintrittsalter und den gewünschten, zusätzlichen Leistungen. Beitragsanpassungen in der PVB sind bei allen Versicherern identisch. Bei der Wahl des Versicherers sollten Sie vor allem im Blick haben, dass Sie dort als Pensionär gute Konditionen für die beihilfekonforme Krankenversicherung erhalten.
Eine gute Pflege im Alter zu erhalten, bedeutet mehr als nur die Erfüllung gesetzlicher Vorgaben. Lassen Sie sich umfassend von unseren DBV Experten beraten, um die für Sie optimale Pflegeversicherung zu finden – und sorgen Sie so rechtzeitig für Ihre Sicherheit im Pflegefall vor.
Gesetzliche und Private Pflegeversicherung im Vergleich
Die Höhe der Leistungen wird durch die Einteilung in einen der fünf Pflegegerade festgesetzt, die die Schwere der Pflegebedürftigkeit definieren. Obwohl die Leistungen in der gesetzlichen und der privaten Pflegepflichtversicherung im Sozialgesetzbuch (SGB XI) je nach Pflegegrad klar definiert sind und weitgehend übereinstimmen, gibt es Unterschiede in der Finanzierung, den Tarifen und in der Abrechnung der Leistungen.
Die folgende Tabelle gibt Ihnen einen Überblick:
Merkmal | Gesetzliche Pflegepflichtversicherung | Private Pflegepflichtversicherung (PVB) |
---|---|---|
Leistungshöhe | Einheitlich festgelegt nach SGB XI | Einheitlich festgelegt nach SGB XI |
Leistungsabrechnung | Sachleistungen werden direkt mit dem Leistungserbringer abgerechnet | Prinzip der Kostenerstattung: Sie zahlen vor und reichen Rechnungen ein |
Zugehörigkeit | Automatische Absicherung für gesetzlich Versicherte | Pflicht für Beamte mit privater Krankenversicherung |
Finanzierungsmodell | Umlageverfahren (Beiträge der Versicherten finanzieren aktuelle Leistungen) | Kapitaldeckungsverfahren (individuelle Beitragsansparung) |
Beitragshöhe | Einkommensabhängig | Abhängig vom Eintrittsalter und gewähltem Tarif |
Die Leistungen können von Ihnen beantragt werden, wenn Ihre Pflegebedürftigkeit mindestens sechs Monate besteht und Sie in einem gewissen Maße Unterstützung im Alltag benötigen. Sobald Bedarf beim Waschen, Essen oder der Versorgung im eigenen Haushalt besteht, liegt der Verdacht einer Pflegebedürftigkeit nahe. Die Voraussetzung ist, dass die Hilfen mindestens 90 Minuten benötigt werden und wenigstens 45 Minuten davon für die Grundversorgung aufgewendet werden muss.
Beide Systeme decken jedoch meist nicht alle Pflegekosten vollständig ab, sodass eine ergänzende Absicherung sinnvoll sein kann. Hierzu empfehlen wir Ihnen den Abschluss einer Pflegezusatzversicherung.
Was unterscheidet die Pflegepflichtversicherung für Beamte (PVB) von ergänzenden Pflegezusatzversicherungen?
Wichtig zu wissen: Pflegeversicherung ist nicht gleich Pflegepflichtversicherung. Immer wieder kommt es daher vor, dass anstelle der gesetzlich vorgeschriebenen Pflegeversicherung eine Pflegezusatzversicherung abgeschlossen wird. Kurz gesagt: Eine Pflegepflichtversicherung und eine Pflegezusatzversicherung sind nicht dasselbe.
Der Grund für die falschen Versicherungsabschlüsse liegt oft in mangelnder Erfahrung oder fehlendem Fachwissen – sei es bei Beratern oder bei eigenständigen Online-Abschlüssen. Eine solche Verwechslung kann jedoch gravierende Folgen für Sie haben: Die private Pflegezusatzversicherung ersetzt nämlich nicht die gesetzlich geforderte Pflegepflichtversicherung nach § 23 Abs. 1 SGB XI. Sollte der Abschluss einer Pflegepflichtversicherung nicht rechtzeitig erfolgen, drohen Ihnen ein hohes Bußgeld und die Nachzahlung der Beiträge für die gesamte Unterbrechungszeit.
Die Pflegepflichtversicherung (PVB) ist für heilfürsorgeberechtigte Beamte, wie Soldaten, Polizisten und Feuerwehrbeamte, gesetzlich vorgeschrieben und schützt Sie im Pflegefall umfassend. Pflegezusatzversicherungen hingegen dienen lediglich als Ergänzung und sind darauf ausgelegt, zusätzliche Kosten abzudecken, die über die Leistungen der Pflegepflichtversicherung hinausgehen.
Was genau eine gute Pflegeergänzungsversicherung bzw. Pflegezusatzversicherung ausmacht und welche Versicherungssumme für den jeweiligen Pflegegrad für Sie passend ist, können Sie hier nachlesen.
Wie hoch ist der Beitrag zur Pflegepflichtversicherung (PVB)?
Gesetzliche Pflegepflichtversicherung
Die gesetzliche Pflegepflichtversicherung wird von den gesetzlichen Krankenkassen angeboten. Hier richtet sich der monatliche Beitrag nach Ihrem Einkommen und beträgt derzeit 3,60 % (Stand: 2025). Kinderlose zahlen einen Zuschlag von 0,60 %. Beamte zahlen hiervon den halben Beitrag.
- Beispiel: Ein Feuerwehranwärter ohne Kinder zahlt bei einem Grundgehalt von rund 1.300 € etwa 27 € monatlich in die gesetzliche Pflegepflichtversicherung ein, aber nach der Ausbildung, wenn die Besoldung entsprechend steigt, erhöht sich der Beitrag zur gesetzlichen Pflegepflichtversicherung deutlich.
Die gesetzliche Pflegeversicherung bietet Ihnen zwar eine verlässliche Absicherung, ist jedoch weniger flexibel als die private Pflegeversicherung.
Private Pflegepflichtversicherung (PVB)
Die private Pflegepflichtversicherung wird von privaten Krankenversicherungen angeboten. Ihr Beitrag hängt ausschließlich von Ihrem Eintrittsalter und den gewünschten, zusätzlichen Leistungen ab, was sie besonders für junge Beamte attraktiv macht.
- Beispiel: Ein 20-jähriger Feuerwehranwärter zahlt für die private Pflegepflichtversicherung lediglich rund 30 € monatlich.
Diese Versicherung bietet Ihnen in den meisten Fällen eine individuellere Gestaltungsmöglichkeit und ist für viele Heilfürsorgeberechtigte wie Soldaten, Polizisten und Feuerwehrbeamte die erste Wahl, wenn es um Ihre Absicherung im Pflegefall geht.
Welche Option passt zu Ihnen?
Die Wahl der passenden Pflegeversicherung hängt von Ihrer individuellen Situation ab: Ihrem Einkommen, Ihrem Alter und Ihrer langfristigen Planung. Während die gesetzliche Pflegeversicherung stabil und einkommensabhängig ist, punktet die private Pflegeversicherung durch geringere Beiträge und die Möglichkeit die Anwartschaft zu ergänzen.
Eine persönliche Beratung durch unsere DBV Experten ist sinnvoll, um die beste Lösung für Ihre Bedürfnisse zu finden. Denken Sie daran: Die Pflegepflichtversicherung sichert Sie im Pflegefall ab und ist für Heilfürsorgeberechtigte wie Soldaten, Polizisten und Feuerwehrbeamte ein wichtiger Bestandteil Ihrer Vorsorge.
Leistungen der privaten Pflegepflichtversicherung im Überblick
Die private Pflegepflichtversicherung (PVB) bietet Ihnen als Beamter bzw. Heilfürsorgeberechtigten einen umfassenden Schutz im Pflegefall. Sie umfasst alle wesentlichen Leistungen, die auch in der gesetzlichen Pflegepflichtversicherung vorgesehen sind. Die Leistungen orientieren sich an Ihren Bedürfnissen und berücksichtigen den jeweiligen Pflegegrad (1 bis 5). Das Begutachtungsverfahren und die Umstellung der Leistungsbeträge wurden zum 1.1.2017 wirksam. Die bisherige Einteilung in Pflegestufen wurde ersetzt durch eine Aufteilung in fünf Pflegegrade:
- Pflegegrad 1 – geringe Beeinträchtigung der Selbstständigkeit
- Pflegegrad 2 – erhebliche Beeinträchtigung der Selbstständigkeit
- Pflegegrad 3 – schwere Beeinträchtigung der Selbstständigkeit
- Pflegegrad 4 – schwerste Beeinträchtigung der Selbstständigkeit
- Pflegegrad 5 – schwerste Beeinträchtigung der Selbstständigkeit mit besonderen Anforderungen an die pflegerische Versorgung
Hier sind die wichtigsten Leistungen der gesetzlichen Pflegepflichtversicherung im Detail:
- Leistungen der häuslichen Pflege
- Pflegegeld: Finanzielle Unterstützung für pflegende Angehörige.
- Sachleistungen: Kostenübernahme für ambulante Pflegedienste, die Sie zu Hause versorgen.
- Pflegehilfsmittel: Bereitstellung von Hilfsmitteln (z. B. Rollstühle, Pflegebetten) – meist leihweise.
- Pflegekurse: Schulungen für Angehörige, um die häusliche Pflege zu erleichtern.
- Verbesserungen des Wohnumfeldes: Zuschüsse für Anpassungen wie Türverbreiterungen oder den Einbau eines Treppenlifts.
- Leistungen der teilstationären Pflege
- Tages- und Nachtpflege: Kostenübernahme für die Betreuung in entsprechenden Einrichtungen, wenn eine häusliche Pflege nicht rund um die Uhr möglich ist.
- Leistungen der vollstationären Pflege
- Pflegeheimkosten: Übernahme der Pflegekosten im Heim bis zur Höhe der gesetzlichen Pflegesätze.
- Unterstützung für Pflegepersonen
- Renten- und Arbeitslosenversicherungsbeiträge: Zahlung der Beiträge für pflegende Angehörige, die eine Pflegezeit in Anspruch nehmen.
- Zuschüsse zur Kranken- und Pflegeversicherung: Finanzielle Unterstützung für pflegende Angehörige während der Pflegezeit.
Unterschied zwischen ambulanter und stationärer Pflege
- Ambulante Pflege: Sie haben die Wahl zwischen Sachleistungen (z. B. Pflegedienst) und Pflegegeld.
- Stationäre Pflege: Die Kosten werden bis zur Höhe der gesetzlichen Pflegesätze erstattet.
Die private Pflegepflichtversicherung (PVB) basiert dabei auf dem Prinzip der Kostenerstattung: Sie zahlen die Pflegekosten zunächst vor und reichen die Rechnungen zur Erstattung bei Ihrem Versicherer ein.
Ihr Vorteil: Die Leistungen der privaten Pflegepflichtversicherung sind umfassend und den gesetzlichen Leistungen gleichwertig. So sind Sie bestens abgesichert – unabhängig davon, ob Sie zu Hause oder in einer Pflegeeinrichtung betreut werden.
Im Rahmen der Vorsorge für Ihre Pflege bzw. bei Abschluss der Pflegeversicherung für Beamte bzw. Heilfürsorgeberechtigte empfehlen wir Ihnen, auch eine Anwartschaftsversicherung abzuschließen. Diese sichert Ihnen bereits heute den Zugang zu den später benötigten Beihilfe – Tarifen, die Sie bei einer Pensionierung oder im Fall einer vorzeitigen Dienstunfähigkeit benötigen.
Gerne beraten wir Sie umfassend dazu und finden mit Ihnen gemeinsam heraus, welcher Tarif zu Ihren Bedürfnissen passt.
Die Anwartschaft für Beamte mit Heilfürsorge in Kombination mit der PVB
Mit dem Ende Ihrer aktiven Dienstzeit – ob durch Pensionierung oder aus anderen Gründen – entfällt Ihr Anspruch auf freie Heilfürsorge, so dass Sie ab diesem Moment 30-40 Prozent (je nach Bundesland) Ihrer Krankheitskosten über eine private beihilfekonforme Krankenversicherung abgesichert haben müssen. Ab diesem Zeitpunkt können Sie auf die Unterstützung Ihres Dienstherrn in Form der Beihilfe und ergänzend eine beihilfekonforme private Krankenversicherung vertrauen. Eine Anwartschaftsversicherung garantiert Ihnen hierbei den nahtlosen Übergang zu günstigen Versicherungsbedingungen. Die Anwartschaft empfiehlt sich ab dem ersten Tag Ihrer Verbeamtung in Kombination mit Ihrer PVB.
Die richtige Anwartschaft für Ihre Bedürfnisse
Es gibt zwei Varianten der Anwartschaft, die jeweils unterschiedliche Vorteile bieten:
- Kleine Anwartschaft:
Diese Variante sichert Ihnen den späteren Zugang zur privaten Krankenversicherung ohne erneute Gesundheitsprüfung. Ideal, wenn Sie bereits heute eine gute gesundheitliche Absicherung haben und auf günstige Beiträge setzen möchten. - Große Anwartschaft:
Zusätzlich zum Vorteil der kleinen Anwartschaft werden Ihr aktuelles Alter und Ihr Gesundheitszustand „eingefroren“. Das bedeutet: Auch wenn sich Ihre Gesundheit verändert, haben Sie später Zugang zu einer Krankenversicherung zu den ursprünglich festgelegten Konditionen. Eine große Anwartschaft sollte ab der Verbeamtung auf Lebenszeit obligatorisch sein.
Ob kleine oder große Anwartschaft: Die Entscheidung hängt von Ihrer individuellen Lebens- und Berufssituation ab. Wir stehen Ihnen als Versicherungsexperten gerne für ein persönliches Gespräch zur Verfügung, um gemeinsam die für Sie den besten Vorsorge-Tarif zu finden.
Was ist die beihilfekonforme private Krankenversicherung und die Beihilfe für Beamte?
Die Beihilfe ist für Sie als Beamter und für Ihre (beihilfeberechtigten) Angehörigen ein genauso wichtiger Bestandteil Ihrer Gesundheitsvorsorge wie Ihre Kranken- und Pflegeversicherung. Die Beihilfe ist ein Zuschuss Ihres Dienstherrn zu Ihren Krankheitskosten. Jedoch deckt dieser Anteil nicht die gesamten Kosten im Rahmen Ihrer medizinischen Vorsorge ab. Um den restlichen Anteil abzusichern, benötigen Sie eine beihilfekonforme private Krankenversicherung.
Was ist die Beihilfe?
Die Beihilfe ist eine finanzielle Unterstützung Ihres Dienstherrn, die Ihnen im Krankheits-, Pflege- und Geburtsfall hilft, die Kosten zu reduzieren. Sie übernimmt in der Regel einen Großteil der anfallenden Ausgaben, zum Beispiel für Arztbesuche, Krankenhausaufenthalte oder Heilmittel. Die Höhe des des Zuschusses der Beihilfe hängt von Ihrer Lebenssituation ab:
- 50 % für Beamte ohne Kinder
- 70 % für Beamte mit zwei oder mehr Kindern
- 70–80 % für Versorgungsempfänger und Kinder
Wichtig ist, dass Sie die restlichen Kosten selbst absichern – und hier kommt die beihilfekonforme private Krankenversicherung ins Spiel.
Was bedeutet „beihilfekonforme private Krankenversicherung“?
Eine beihilfekonforme private Krankenversicherung ist speziell auf die Bedürfnisse von Beihilfeberechtigten zugeschnitten. Da die Beihilfe bereits einen Teil der Kosten übernimmt, benötigen Sie als Beamter keine Vollversicherung, sondern eine sogenannte Restkostenversicherung. Diese deckt genau den Prozentsatz ab, den die Beihilfe nicht übernimmt.
Beispiel: Übernimmt die Beihilfe 50 % der Kosten, schließt die private Krankenversicherung die verbleibenden 50 %. Das macht die Kombination aus Beihilfe und Versicherung besonders effizient und kostengünstig – und in Verbindung mit der gesetzlich vorgeschrieben Pflegepflichtversicherung für Beamte sind Sie umfassend medizinisch als auch pflegerisch abgesichert.
Warum ist die Kombination aus Beihilfe, privater Krankenversicherung und Pflegeversicherung wichtig?
Die Beihilfe allein reicht nicht aus, um Sie rundum abzusichern, da sie keine 100 % der Kosten übernimmt. Eine private Krankenversicherung in Kombination mit einer Pflegepflichtversicherung sorgt dafür, dass Sie im Krankheitsfall keine finanziellen Lücken haben und als Pflegefall gut versorgt sind.
Fazit
Die Kombination aus Beihilfe, einer beihilfekonformen privaten Krankenversicherung und einer Pflegeversicherung bietet Ihnen einen optimalen Schutz und finanzielle Sicherheit, wenn Sie medizinische Versorgung benötigen oder einen Pflegegrad erhalten. Während die Beihilfe einen Großteil Ihrer Kosten übernimmt, schließt die private Krankenversicherung die verbleibende Lücke – passgenau und auf Ihre Bedürfnisse abgestimmt.
Wenn Sie Fragen zu diesem Thema haben oder Unterstützung bei der Auswahl der passenden Versicherung benötigen, stehen wir Ihnen gerne zur Seite. 😊