Krankenversicherung

Krankenversicherung

DBV Versicherung – maßgenauer Versicherungsschutz für Beamte

Als Beamter erhalten Sie, Ihre Kinder und Ehepartner, soweit diese nicht selber sozialversicherungspflichtig sind, Beihilfen von Ihrem Dienstherren. Beihilfen sind eine finanzielle Unterstützung für den Krankheitsfall, Pflegefall, Geburten und Todesfall.
Auch als Beamter unterliegen Sie einer Versicherungspflicht und müssen einen Nachweis über eine Krankenversicherung erbringen. Im Gegensatz zu Angestellten brauchen Sie aber nur einen Teil der Kosten versichern. An den tatsächlichen Kosten beteiligt sich Ihr Dienstherr zu einem Teil. Die Höhe der Beihilfe unterscheidet sich je nach Bundesland und Familienstand.
Mit einer Krankenversicherung müssen Sie lediglich die übrigen Kosten versichern. Ein einheitliches Beihilferecht gibt es in Deutschland nicht. Je nach Dienstherr werden auch Zuschüsse zu Wahlleistungen gewährt. Eine Krankenversicherung für Beamte sollte immer genau auf den Beamtenstatus und die Beihilfesätze der Dienstherren abgestimmt werden. Als Spezialist für den öffentlichen Dienst und seine individuellen Ansprüchen sind unsere Produkte auf die Anforderungen abgestimmt.
Wählen Sie Ihren individuellen Versicherungsschutz
Als Beamter unterliegen Sie nicht der Versicherungspflicht in einer gesetzlichen Krankenkasse. Sie haben die Wahl zwischen einer freiwilligen Versicherung in einer gesetzlichen Krankenkasse und der Versicherung in einer privaten Krankenversicherung. Da eine freiwillige Versicherung in einer gesetzlichen Krankenkasse die Beihilfen nicht berücksichtigt, müssen Sie dort die volle Beitragshöhe zahlen. Bevor Sie sich entscheiden, sollten Sie deshalb die Angebote und Leistungen genau vergleichen. Die DBV hat sich genau auf die Bedürfnisse der Beamten und ihrer Angehörigen eingestellt. Nutzen Sie die Vorteile der Versicherung.
Vision B-U – der exklusive Versicherungsschutz für Beamte
Das Produkt Vision B-U ist für alle, die berechtigt sind, Beihilfen zu empfangen, ein exklusives Produkt. Als fester Bestandteil des Versicherungsschutzes bietet Ihnen die Versicherung nicht nur die Erstattung der Krankheitskosten und die Berücksichtigung der Beihilfen, sondern auch weitere medizinische Dienstleistungen wie:

Freie Arztwahl;
Erstattung von Heilpraktikerleistungen;
Beitragsrückerstattung, wenn Sie keine Leistungen in Anspruch genommen haben;
Flexibilität

Als Beamter sind Sie und Ihre nicht sozialversicherungspflichtigen Angehörigen passgenau versichert.
Die Beihilfebemessungssätze für die Bundesländer Baden-Württemberg, Bayern, Berlin, Brandenburg, Hamburg, Niedersachsen, Rheinland-Pfalz, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen-Anhalt, Sachen, Saarland, Thüringen, Schleswig-Holstein und den Bund liegen bei folgenden Höhen:

 
Versicherter
Ehegatte
Kinder

Alleinstehend oder verheiratet mit einem Kind
50%
70%
80%

Alleinstehend oder verheiratet mit zwei und mehr Kindern
70%
70%
80%

Versorgungsempfänger
70%
70%
80%

Beihilfeberechtigte Waisen
80%

Die Beihilfebemessungssätze für Bremen liegen bei:

 
Ambulante Behandlung
Stationäre Behandlung
Zahnbehandlung

Alleinstehend
50%
50%
50%

Verheiratet
55%
55%
55%

Ein Kind
60%
60%
60%

2 Kinder
65%
65%
65%

3 Kinder
70%
70%
70%

Die Beihilfebemessungssätze für Hessen liegen bei:

 
Ambulante Behandlung
Stationäre Behandlung
Zahnbehandlung

Alleinstehend
50%
65%
50%

Verheiratet
55%
70%
55%

Ein Kind
60%
75%
60%

2 Kinder
65%
80%
65%

3 Kinder
70%
85%
70%

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