Dienstunfähigkeitsversicherung - für die beste Absicherung

Entspannter Ruhestand am Frühstückstisch
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Als Beamter hat man einige Vorteile, die sich mit dem Berufsstand ergeben. Doch auch in diesem Fall sollte man sich umfassend absichern und entsprechend schnell reagieren, wenn es um die Dienstunfähigkeitsversicherung geht. Im Falle eines Dienstausfalls sollten Sie sich auf der sicheren und entsprechend komfortablen Seite des Lebens befinden und keine Angst haben müssen. Dafür sorgt eine umfangreiche und vielseitige Versicherung, die sich an ihre Bedürfnisse anpasst. Um Ihnen im Falle des Dienstausfalls eine optimale Absicherung bieten zu können, sollten Sie die Dienstunfähigkeitsversicherung in Betracht ziehen. Hier wird Ihnen ein umfassender Schutz geboten, der es wirklich schafft, Sie abzusichern.

Sie sollten also über die Dienstunfähigkeitsversicherung unbedingt nachdenken, denn diese stärkt Ihnen den Rücken. Bei normalen Angestellten handelt es sich in diesem Fall um die Berufsunfähigkeitsversicherung. Lassen Sie sich ein Angebot machen und erkennen Sie die Wichtigkeit dieser Versicherung.

Wenn der Ruhestand als Beamter droht

Bei einer Verletzung oder einer Erkrankung droht den meisten Personen des öffentlichen Dienstes nichts. Kommt jedoch eine Dienstunfähigkeit dazu, dann kann es bei Beamten auf Lebenszeit schnell zum drohenden Ruhestand kommen. Wird bei einem Beamten auf Lebenszeit Dienstunfähigkeit festgestellt, dann wird der Beamte für gewöhnlich sofort in den Ruhestand geschickt.

Wer nicht vorsorgt, der kann schnell eine finanzielle Misere erleben. Denn die normalen gesetzlichen Versorgungsansprüche und Leistungen reichen in diesem Fall meistens nicht aus, um den gewohnten Lebensstandard zu erhalten. Um diesem Problem vorzubeugen kann es sicher nicht schaden, sich mit der Dienstunfähigkeitsversicherung zu befassen um sich im Ernstfall eine Absicherung durch die Dienstunfähigkeitsrente, zusätzlich zum Ruhegehalt, zu sichern.

Mit einer guten und vollumfassenden Dienstunfähigkeitsversicherung ist die monatliche Rente garantiert. So können Beamte des öffentlichen Dienstes unbesorgt und vollkommen sicher in die Zukunft blicken und müssen keine Angst vor der Dienstunfähigkeit haben.

Finanzielle Auswirkungen der Dienstunfähigkeit

Dienstunfähigkeitsklausel

Im Gegensatz zu Arbeitnehmer werden Beamte dienstunfähig statt berufsunfähig. Die Kriterien für eine Dienstunfähigkeit sind allerdings andere als bei einer Berufsunfähigkeit. Eine reine Berufsunfähigkeitsversicherung könnte also nicht greifen, obwohl die Dienstunfähigkeit festgestellt wurde. Daher benötigen Beamte eine Berufsunfähigkeitsversicherung mit Dienstunfähigkeitsklausel -> eine Dienstunfähigkeitsversicherung.

Warum man eine Dienstunfähigkeitsversicherung braucht

Entspannter Ruhestand in der Sonne am Strand
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Wer sich bis heute noch nicht mit dem Thema Dienstunfähigkeitsversicherung befasst hat, der sollte dieses Thema nicht mehr so lange vor sich hinschieben. Auch wenn die Dienstunfähigkeitsversicherung ein unschönes Thema ist, so sollte man für Absicherung sorgen.  Niemand kann zu 100 Prozent die beste Gesundheit vorhersagen. Auch wenn man als junger Beamter fit zu sein scheint, kann es sehr schnell zu einem Dienstausfall kommen, den man unbedingt vermeiden will.

In diesem Fall kann eine Dienstunfähigkeitsversicherung weiterhelfen, die natürlich auch im fortgeschrittenen Alter zutreffend sein kann. An die eigene Zukunft zu denken bedeutet, auch die eigene Sicherheit zu planen. Deswegen sollten sich Beamte und Personen des öffentlichen Dienstes unbedingt umfassend um eine Dienstunfähigkeitsversicherung kümmern.

Diese Vorteile haben Sie bei der Dienstunfähigkeitsversicherung

Wer über eine Dienstunfähigkeitsversicherung nachdenkt, der sollte sich anhand der Vorteile bestätigen lassen, dass eine Dienstunfähigkeitsversicherung wichtig und zudem sehr schnell den schlimmsten Fall absichern kann. Die Dienstunfähigkeitsversicherung hat sehr viele Vorteile, die man als Entscheidungshilfe sicherlich gut anwenden könnte.

Folgende Vorteile sprechen für eine Dienstunfähigkeitsversicherung:

  • gesicherte Rente bei Dienstunfähigkeit / Berufsunfähigkeit
  • Beiträge für Lebens- und Rentenversicherung werden übernommen
  • risikogerechte Beiträge
  • genaue Einteilung der Berufsklassen
  • sinnvoller Schutz speziell für Beamte auf Widerruf/Probe/Lebenszeit
  • gesicherte und umfangreiche Absicherung in Abhängigkeit der Besoldungsgruppe
  • Dienstunfähigkeitsschutz mit der Relax Rente,
  • Dienstunfähigkeitsschutz mit der Klassik Rente
  • Fonds- Rente kombinierbar
  • Anpassung des tatsächlichen neuen Bedarfs
  • umfangreiche Nachversicherungsgarantie
  • Teildienstunfähigkeit

Um die vollen Umfänge der Versicherung, der Bedingungen und der Kosten überblicken zu können, sollte man sich als Beamter über die Teildienstunfähigkeit und die Dienstunfähigkeitsversicherung informieren. Ein Beratungsgespräch kann man in diesem Fall vorziehen. Die Bestandteile der Versicherung und die Auslegung der verschiedenen finanziellen Bestandteile sollten auf den Lebensumstand angepasst werden.

Ob in diesem speziellen Fall eine Gesundheitsprüfung angebracht ist, das erfahren Sie bei einem individuellen Beratungsgespräch. Lassen Sie sich also umfassend zu dem Thema beraten und finden Sie die passende Versicherung.

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Expertenratgeber für Beamte (Dienstunfähigkeit)

Ist ein Beamter nicht mehr in der Lage, seinen Dienst auszuführen, sei es durch Krankheit, Unfall, psychische Erkrankungen, etc., erhält er von seinem Dienstherren ein Ruhegehalt, das allerdings deutlich unter der bisherigen Besoldung liegt. Um diese Versorgungslücke zu schließen, empfiehlt es sich, eine Dienstunfähigkeitsversicherung abzuschließen, um sich vor den finanziellen Folgen solch einer Dienstunfähigkeit zu schützen.

Die Dienstunfähigkeitsversicherung ist im Grunde eine Berufsunfähigkeitsversicherung, die an die Bedürfnisse und Eigenheiten des Beamtenstatus angepasst ist.

Am wichtigsten ist die Dienstunfähigkeitsversicherung für „Berufsanfänger“ wie den Beamtenanwärter oder den Beamten auf Probe, da die Versorgungslücke hier noch deutlich ausgeprägter ist.

Der Unterschied zwischen der Dienstunfähigkeitsversicherung und einer Berufsunfähigkeitsversicherung ist klein, aber ungeheuer wichtig.

Beamte können theoretisch gar nicht berufsunfähig werden. Von Amts wegen wird dieser von seinem Dienstherren als dienstunfähig erklärt.

Eine reine Berufsunfähigkeitsversicherung könnte sich hier jetzt wehren und behaupten, dass keine Berufsunfähigkeit vorliegt. Für eine Berufsunfähigkeit werden nämlich ganz andere Fakten beachtet (z.B. muss ein Berufsunfähigkeitsgrad von mind. 50% nachgewiesen werden).

Daher ist für Beamte wichtig, eine Dienstunfähigkeitsversicherung mit einer DU-Klausel abzuschließen. Diese Klausel sagt aus, dass bei Eintritt der Dienstunfähigkeit und automatisch die Berufsunfähigkeit erklärt wird. Hiermit wird viel Ärger,  Stress und Leid erspart und Sie haben Zeit, sich um das Wichtigste zu kümmern: Ihre Gesundheit.

Die Grundlagen zur Dienstunfähigkeit sind im Bundesbeamtengesetz (§44) geregelt.

Ist der Dienstherr der Meinung, dass der Beamte nicht mehr fähig ist, seinen Dienst auszuüben, kann er ihn in den Ruhestand versetzen. Hier wird dann geprüft, inwiefern Ansprüche auf ein Ruhegehalt bestehen.

Ist der Beamte noch keine fünf Jahre im Dienst, besteht kein Anspruch auf ein Ruhegehalt. In diesem Fall wird der Beamte entlassen und in der gesetzlichen Rentenversicherung nachversichert. Hier besteht meist noch annähernd kein Versicherungsschutz.

Gerade zu Beginn der Tätigkeit ist eine Dienstunfähigkeitsversicherung also unerlässlich.

Wenn ein Beamter, Richter, Soldat o.ä. wegen eines gesundheitlichen oder körperlichen Grundes dauerhaft nicht in der Lage ist, seinen Dienstpflichten nachzukommen, liegt im deutschen Dienstrecht eine Dienstunfähigkeit vor.

Bei Dienstverhältnis auf Lebenszeit wird die Person in den Ruhestand versetzt und erhält Versorgung nach den gesetzlichen Regelungen. Diese richten sich nach dem Dienstherren (Gemeinde, Land, Bund) und der Dienstgruppe (Beamter, Richter, Soldat, etc.).

Beamte auf Probe können in den Ruhestand versetzt werden, wenn die ursächliche Erkrankung ohne grobes Verschulden während der Ausübung oder aus Veranlassung des Dienstes zugezogen wurde.
Andernfalls wird der Beamte auf Probe aus dem Dienst entlassen.

Beamte auf Widerruf können jederzeit und ohne Einhaltung einer Frist entlassen werden.

Richter (Bundesrichter und Richter der Länder) können nur in den Ruhestand versetzt werden, wenn sie schriftlich zustimmen oder wenn sie durch richterliche Entscheidung Dienstunfähig erklärt werden.
Bei Bundesrichtern ist das Dienstgericht des Bundes zuständig.

Das Thema "Dienstunfähigkeitsklausel" sorgt immer wieder für Missverständnisse. Das liegt vor allem daran, dass es hier verschiedenste Ausgestaltungen und Inhalte der Dienstunfähigkeitsklauseln gibt.

Die klassische echte Dienstunfähigkeitsklausel

Die klassische echte Dienstunfähigkeitsklausel hat geleistet, wenn der Beamte wegen Dienstunfähigkeit in den Ruhestand versetzt wurde. Durch den juristischen Status der Versetzung in den Ruhestand als "unwiderlegbare Vermutung", bekam der Versicherer keine weiteren Informationen und hatte auch keine Rechte genauer zu forschen. 
Das ist vor allem bei Länderbeamten ein Problem, da diese sich selbst in den Ruhestand versetzen konnten.
Das beste Beispiel ist hier die Privatisierung der Telekom und der Post in den 90er Jahren. Hier wurden viele Beamte wegen Dienstunfähigkeit in den Ruhestand versetzt. Die Versicherer, die dies finanziell überlebt haben, leiden bis heute an den Folgen. Daher wird diese Klausel heute nicht mehr angewandt.

Die moderne echte Dienstunfähigkeitsklausel

Die aktuelle echte Dienstunfähigkeitsklausel setzt eine Versetzung in den Ruhestand aufgrund von Krankheit, Verletzung, Kräfteverfall oder medizinischen Gründen voraus.
Strukturelle Änderungen der Behörden o.ä. stellen heute also keinen Grund mehr für eine Leistung der Versicherer dar.

Die unechte Dienstunfähigkeitsklausel

Die "unechte" Dienstunfähigkeitsklausel verknüpft zwei Bedingungen für einen Leistungsanspruch.
Einerseits muss die Versetzung in den Ruhestand und eine Dienstunfähigkeit aus medizinischen Gründen vorliegen.
Die reine Versetzung in den Ruhestand ist nicht mehr ausreichend!

Vollständige Dienstunfähigkeitsklausel

Die Vollständige Dienstunfähigkeitsklausel leistet bei Versetzung in den Ruhestand und bei Entlassung. Es können sich hier also auch Beamte auf Probe und Beamte auf Widerruf absichern.

Die spezielle Dienstunfähigkeitsklausel

Die spezielle Dienstunfähigkeitsklausel gilt für Beamte im Sicherheitsbereich (Polizeibeamte, Feuerwehrbeamte,...) und Beamte im Justizvollzug.

Die Faktoren, die bei der Preisermittlung einer Dienstunfähigkeitsversicherung genutzt werden, stimmt im groben mit denen für eine Berufsunfähigkeitsversicherung überein.

Die wichtigsten Punkte sind u.a.:

  • Alter zum Vertragsbeginn (Einstiegsalter)
  • Tätigkeit
  • Gesundheitszustand
  • Laufzeit
  • Höhe der Rente
  • Zusatzbausteine
  • etc.

Je früher man sich für eine Dienstunfähigkeitsversicherung entscheidet, desto günstigere Konditionen bekommt man also, weil das Risiko noch deutlich geringer ist.

Die Kosten setzen sich vor allem aus den Punkten Alter, Gesundheitszustand und der Tätigkeit des Versicherten zusammen.
Für gewöhnlich wird eine Gesundheitsprüfung vorgenommen um die Risikoeinschätzung des Versicherers zu unterstützen.

Wird bei Beamten die "Dienstunfähigkeit" festgestellt, bekommen Sie ein Ruhegehalt und Alimentation. 

Wie hoch diese ausfallen, hängt von der Dienstzeit und den zuletzt erhaltenen Bezügen ab.

Grob kann man mit 35% bis 75% der letzten Dienstbezüge rechnen. 
Haben Sie Ihre Versorgungslücke berechnet, kennen Sie auch den Bedarf an Ihre zusätzliche Dienstunfähigkeitsversicherung.

Nach 40 Dienstjahren hat man Anspruch auf die maximale Dienstunfähigkeitsrente von 71,75%. Dies entspricht der normalen Altersrente für Beamte.

Versorgungslücke

Die Versorgungslücke hängt stark vom Status des Beamten ab. 

Beamte auf Probe und Beamte auf Widerruf haben deutlich weniger Schutz des Dienstherren als Beamte auf Lebenszeit und müssen dadurch eine größere Versorgungslücke mit einer privaten Dienstunfähigkeitsversicherung ausgleichen.

Beamte auf Widerruf haben überhaupt keinen Anspruch auf ein Ruhegehalt durch den Dienstherren. Im Falle einer Dienstunfähigkeit droht ihnen die Entlassung aus dem Dienst mit einer Nachversicherung in der gesetzlichen Rentenversicherung. Hier gelten dann die gesetzlichen Regelungen zur Erwerbsminderungsrente.

Dienstbeschädigung

Wird die Dienstunfähigkeit durch einen Unfall während der Dienstzeit ausgelöst, bekommen Beamte auf Probe einen Unterhaltsbetrag vom Dienstherrn. Die Höhe richtet sich nach dem Grad der Erwerbsunfähigkeit.

Bei völliger Erwerbsunfähigkeit beträgt der Unterhaltsbetrag 66% der letzten Dienstbezüge.

Neben den bereits genannten Punkten spielt auch die Versicherungsdauer eine Rolle für die Beitragsberechnung.

Endet das Versicherungsverhältnis mit dem 55. Lebensjahr ist das Risiko, tatsächlich leisten zu müssen, deutlich niedriger als wenn der Versicherungsschutz bis zum 67. Lebensjahr besteht.

Die Höhe der Dienstunfähigkeitsrente kann frei vereinbart werden. Einige Versicherer haben aber Höchstsätze, die nicht überschritten werden können.

Eine sinnvolle Höhe der Dienstunfähigkeitsrente schließt die Versorgungslücke zwischen Ruhegehalt und dem Einkommen vor dem Eintritt der Dienstunfähigkeit.

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