Pflegeergänzungsversicherung

Für den Pflegefall vorsorgen: einfach und flexibel.

Private Pflegeabsicherung ist in jeder Lebensphase unverzichtbar. Denn nur wer sich rechtzeitig darum kümmert, kann darauf vertrauen, im Pflegefall finanziell unabhängig zu bleiben und sich damit seine Lebensqualität zu erhalten.

Die DBV bietet Ihnen dazu ein Produkt, mit dem Sie flexibel vorsorgen können und das sich ganz auf Ihre Wünsche einstellt. Eine Pflegeversicherung, die Sie in jedem Alter und für jede Pflegestufe unkompliziert absichert:

Pflegevorsorge Vario.

Wie Ihre Vorsorge dabei im Detail aussehen soll, bestimmen Sie. Denn Sie legen die Höhe des Pflegegeldes selbst fest. Entscheiden Sie sich für eine innovative Lösung zum Thema Pflege. Mit Pflegevorsorge Flex, dem einfachen Einstieg in eine umfassende Pflegeabsicherung.

Was muss eine Pflegeversicherung bieten, die Junge ebenso wie Ältere rundum überzeugt?

Die DBV hat in vielen persönlichen Interviews Menschen befragt und nach deren Vorstellungen Pflegevorsorge Flex entwickelt. Anregungen, die wir aufgenommen haben:

„Ich träume von einem einfachen Produkt, das auf Anhieb verständlich ist.“

„Was wir uns vorstellen können, ist eine einfache und flexible Basisabsicherung, die nicht viel kostet, aber passende Leistungen bietet.“

„Wir haben jetzt ein Alter erreicht, wo man bestimmte Risiken absichern sollte.“

Pflegevorsorge Vario stellt sich ganz flexibel auf Ihre Bedürfnisse ein. So entscheiden Sie selbst, ob Sie nur Pflegegrad V oder diese in Kombination mit Pflegegrad I bis IV absichern möchten. Zudem können Sie je nach Ihrem persönlichen Bedarf für jeden Pflegegrad ein individuelles monatliches Pflegetagegeld wählen.

Vorteile, die sich auszahlen

Die DBV zahlt im Leistungsfall immer 100 % des vereinbarten Pflegetagegeldes für den jeweilige Pflegegrad. Sie können über das ausbezahlte Geld frei verfügen. Außerdem werden Sie bei Eintritt eines Pflegefalls bereits ab Pflegegrad IV von den Beitragszahlungen befreit.

Damit Ihr Versicherungsschutz mit den stetig steigenden Pflegekosten Schritt hält, erhöht sich das Pflegegeld alle drei Jahre automatisch um 10 % ohne erneute Gesundheitsprüfung, natürlich nur, wenn Sie dies wünschen.

Weitere Leistungen und Details von unserer Tarif Pflegevorsorge Vario

  • Für jeden Pflegegrad können Sie ein individuelles monatliches Pflegegeld ab 100 EUR wählen.
  • Wir zahlen im Leistungsfall das vereinbarte Pflegegeld für den jeweiligen Pflegegrad in voller Höhe aus.
  • Sie können über das ausbezahlte Geld frei verfügen.
  • Bei Eintritt eines Pflegefalls werden Sie ab Pflegegrad 4 von den Beitragszahlungen befreit.
  • Damit Ihr Versicherungsschutz mit den stetig steigenden Pflegekosten Schritt hält, erhöht sich das Pflegegeld bis zum 71. Geburtstag alle drei Jahre automatisch um 10 % – ohne erneute Gesundheitsprüfung. Auch wenn zwischenzeitlich der Pflegefall eingetreten ist, profitieren Sie von dieser Dynamik-Regelung bis zu den versicherbaren Höchstgrenzen.
  • Keine Wartezeiten: Wir zahlen das Pflegegeld ab dem 1. des Monats, in dem die Pflegebedürftigkeit eingetreten ist.
  • Ändert sich der Pflegegrad innerhalb eines Monats, erhalten Sie für den gesamten Monat die Leistung, die für den höheren Pflegegrad abgesichert wurde.

Zahlen und Fakten zur Pflege.

Das zahlt die gesetzliche Pflegeversicherung im Monat:

Leistungen Pflege-grad 1 Pflege-grad 2 Pflege-grad 3 Pflege-grad 4 Pflege-grad 5
Pflegegeld 316 EUR 545 EUR 728 EUR 901 EUR
Pflegesachleistung, häusliche Pflege 689 EUR 1.298 EUR 1.612 EUR 1.995 EUR
Teilstationäre Pflege 689 EUR 1.298 EUR 1.612 EUR 1.995 EUR
Vollstationäre Pflegeleistungen 125 EUR Zuschuss 770 EUR 1.262 EUR 1.775 EUR 2.005 EUR

Wenn Sie pflegebedürftig werden, haben Sie Anspruch auf Leistungen der gesetzlichen Pflegeversicherung. Doch zwischen diesen Leistungen und den tatsächlichen Kosten für ambulante und stationäre Pflege entsteht oftmals eine große Lücke, für die Sie selbst aufkommen müssen.

Das verdeutlicht das folgende Rechenbeispiel.

Auch bei einer häuslichen Pflege in Pflegegrad III durch einen Pflegedienst kann die monatliche Versorgungslücke 900 Euro und mehr betragen. Bei einer durchschnittlichen Pflegedauer von acht Jahren mit steigender Pflegestufe kann eine Familie mit bis zu 130.000 Euro belastet werden, wenn eine fachgerechte Pflege gewährleistet sein soll. Diesen Betrag müssten Sie aus Ihren laufenden Einnahmen bzw. Ihrem Vermögen finanzieren.

Nach welchen Kriterien werden die 5 Pflegegrade festgelegt?

Mit der Pflegereform vom 1.1.2017 wird ein neuer Pflegebedürftigkeitsbegriff in die Praxis umgesetzt. Ziel der Reform ist es, den tatsächlichen Pflegebedarf besser zu erfassen.

Maßgeblich bei der neuen Definition des Pflegebedürftigkeitsbegriffs sind die Pflegebedürftigkeit an sich und die Beeinträchtigung der Selbstständigkeit.

Bei diesem Begutachtungsschema spielt es keine Rolle mehr, wie viel Zeit die einzelne Pflegetätigkeit, z. B. das Anziehen, Waschen, Kämmen oder Rasieren, in Anspruch nimmt. Es geht vielmehr um die Frage, ob die erforderliche Fähigkeit noch vorhanden ist und ob die damit verbundenen Tätigkeiten eigenständig ausgeübt werden können.

Das neue Begutachtungsverfahren und die Umstellung der Leistungsbeträge wurden zum 1.1.2017 wirksam. Die bisherige Einteilung in Pflegestufen wurde ersetzt durch eine Aufteilung in fünf Pflegegrade:

  • Pflegegrad 1 – geringe Beeinträchtigung der Selbstständigkeit
  • Pflegegrad 2 – erhebliche Beeinträchtigung der Selbstständigkeit
  • Pflegegrad 3 – schwere Beeinträchtigung der Selbstständigkeit
  • Pflegegrad 4 – schwerste Beeinträchtigung der Selbstständigkeit
  • Pflegegrad 5 – schwerste Beeinträchtigung der Selbstständigkeit mit besonderen Anforderungen an die pflegerische Versorgung
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